Telefon
0941 / 59 55 00
Telefon

OLG Rostock - Neues Unterhaltsrecht - FD-Platzhalter-rund

Rechtsprechung zum Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts [UÄndG]
Kammergericht 2008 - 2011





__________________________________________________________________________________________________

Der unterhaltsrechtliche Auskunftsanspruch ist nur dann ausgeschlossen, wenn die Auskunft den Unterhaltsanspruch unter keinem Gesichtspunkt beeinflussen kann. Dies ist nicht der Fall, wenn eine Befristung oder Herabsetzung des geschuldeten Unterhalts in Betracht kommt.

Beschluß vom 11.05.2009 - 10 WF 75/09: BGB §§ 1580, 1578b

Aktuelles

Keine Einträge vorhanden.