Rechtsprechung zum Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts [UÄndG]
Kammergericht 2008 - 2011
Beschluß vom 11.05.2009 - 10 WF 75/09: BGB §§ 1580, 1578b
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Der unterhaltsrechtliche Auskunftsanspruch ist nur dann ausgeschlossen, wenn die Auskunft den Unterhaltsanspruch unter keinem Gesichtspunkt beeinflussen kann. Dies ist nicht der Fall, wenn eine Befristung oder Herabsetzung des geschuldeten Unterhalts in Betracht kommt.
Beschluß vom 11.05.2009 - 10 WF 75/09: BGB §§ 1580, 1578b