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Beschluss vom 12. März 2024
Erfolgreicher Eilantrag einer Zeitungsverlegerin gegen die gerichtliche Untersagung der Bebilderung zweier Presseartikel
Beschluss vom 5. März 2024
Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines ehemaligen Oberbürgermeisters gegen seine Verurteilung wegen Vorteilsannahme
Beschluss vom 22. Februar 2024
Offensichtlich unzulässiges Ablehnungsgesuch und Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde
Beschluss vom 28. Februar 2024
Unzulässiger Eilantrag betreffend die Versetzung in den Ruhestand nach Erreichen der Regelaltersgrenze für Bundesrichter
Beschluss vom 27. Februar 2024
Unzulässige Verfassungsbeschwerde nach Erledigung des Rechtsschutzziels und Anordnung der Auslagenerstattung
Beschluss vom 14. Februar 2024
Mangels Darlegung der Statthaftigkeit unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen landesverfassungsrechtliche Wahlprüfungsentscheidung
Beschluss vom 9. Februar 2024
Mangels Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität unzulässiger Eilantrag
Beschluss vom 24. Januar 2024
Festsetzung des Gegenstandswertes für das Verfassungsbeschwerdeverfahren und für das Verfahren betreffend den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
Beschluss vom 26. Februar 2024
Erfolgreicher Eilantrag betreffend die Räumung und Herausgabe einer Wohnung im Wege der Zwangsvollstreckung
Beschluss vom 18. Februar 2024
Unzulässige Verfassungsbeschwerde bei fehlender Darlegung der Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität
Erfolgreicher Eilantrag einer Zeitungsverlegerin gegen die gerichtliche Untersagung der Bebilderung zweier Presseartikel
Beschluss vom 5. März 2024
Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines ehemaligen Oberbürgermeisters gegen seine Verurteilung wegen Vorteilsannahme
Beschluss vom 22. Februar 2024
Offensichtlich unzulässiges Ablehnungsgesuch und Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde
Beschluss vom 28. Februar 2024
Unzulässiger Eilantrag betreffend die Versetzung in den Ruhestand nach Erreichen der Regelaltersgrenze für Bundesrichter
Beschluss vom 27. Februar 2024
Unzulässige Verfassungsbeschwerde nach Erledigung des Rechtsschutzziels und Anordnung der Auslagenerstattung
Beschluss vom 14. Februar 2024
Mangels Darlegung der Statthaftigkeit unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen landesverfassungsrechtliche Wahlprüfungsentscheidung
Beschluss vom 9. Februar 2024
Mangels Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität unzulässiger Eilantrag
Beschluss vom 24. Januar 2024
Festsetzung des Gegenstandswertes für das Verfassungsbeschwerdeverfahren und für das Verfahren betreffend den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
Beschluss vom 26. Februar 2024
Erfolgreicher Eilantrag betreffend die Räumung und Herausgabe einer Wohnung im Wege der Zwangsvollstreckung
Beschluss vom 18. Februar 2024
Unzulässige Verfassungsbeschwerde bei fehlender Darlegung der Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität
Bundesverfassungsgericht - Pressemitteilungen
15. März 2024 | Erfolgreicher Eilantrag einer Zeitungsverlegerin gegen die gerichtliche Untersagung der Bebilderung zweier Presseartikel
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts dem Antrag der Verlegerin einer deutschlandweit erscheinenden Zeitung auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stattgegeben. Sie wendet sich gegen eine ohne mündliche Verhandlung ergangene einstweilige Verfügung, mit der ihr die Bebilderung zweier Presseartikel teilweise untersagt wurde. Eine Entscheidung über die in der Hauptsache erhobene Verfassungsbeschwerde steht noch aus.
15. März 2024 | Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines ehemaligen Oberbürgermeisters gegen seine Verurteilung wegen Vorteilsannahme
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsbeschwerde eines ehemaligen Oberbürgermeisters nicht zur Entscheidung angenommen. Dieser wandte sich gegen ein Urteil des Landgerichts, das ihn wegen Vorteilsannahme zu einer Gesamtgeldstrafe verurteilt hatte, und gegen die Verwerfung seiner Revision durch den Bundesgerichtshof. Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie den gesetzlichen Darlegungs- und Substantiierungserfordernissen offensichtlich nicht genügt.
13. März 2024 | Bundesverfassungsgericht veröffentlicht den Jahresbericht 2023
Das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht heute seinen Jahresbericht 2023 in deutscher und englischer Sprache. Der aktuelle Bericht betrachtet die Wechselbeziehung, in der das Bundesverfassungsgericht mit den Bürgerinnen und Bürgern steht. Er enthält unter anderem Beiträge über den Besucherdienst, die neuen Informationsfilme und das Bürgerfest zum Tag der Deutschen Einheit. Zudem blickt der Jahresbericht zurück auf ausgewählte Entscheidungen des Jahres 2023 und den Kongress des Bundesverfassungsgerichts für die Präsidentinnen und Präsidenten der europäischen Verfassungs- und Höchstgerichte, der sich mit dem Klimawandel als Herausforderung für Verfassungsrecht und Verfassungsgerichtsbarkeit befasste. Der Bericht schließt mit einem Ausblick auf die im Jahr 2024 voraussichtlich anstehenden Entscheidungen. Darüber hinaus enthält der Jahresbericht grafisch aufbereitete Statistiken zu den Verfahrenszahlen sowie Informationen über das Gericht und die dort tätigen Richterinnen und Richter sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Jahresbericht 2023 ist hier auf der Webseite des Bundesverfassungsgerichts abrufbar. Die ebenfalls heute veröffentlichte Jahresvorausschau 2024 kann hier auf der Website des Bundesverfassungsgerichts abgerufen werden. Die neuen Informationsfilme finden Sie ab sofort hier auf der Website des Bundesverfassungsgerichts.
12. März 2024 | Besuch einer Delegation des Obersten Gerichtshofes und des Staatsrates des Königreichs der Niederlande beim Bundesverfassungsgericht
Eine Delegation des Obersten Gerichtshofes und des Staatsrates des Königreichs der Niederlande, bestehend unter anderem aus der Präsidentin des Obersten Gerichtshofes Prof. Dr. Dineke de Groot und der Vorsitzenden der verwaltungsgerichtlichen Abteilung des Staatsrates Rosa Uylenburg, besuchte am 10. und 11. März 2024 das Bundesverfassungsgericht. Die Gäste wurden von Präsident Prof. Dr. Stephan Harbarth, Vizepräsidentin Prof. Dr. Doris König sowie weiteren Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichts empfangen. Themen der Fachgespräche waren die Kompetenzen der drei Gerichte und das System der Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit in den Niederlanden und in Deutschland, das Verhältnis nationaler Grundrechte zur EMRK und zur EU-Grundrechtecharta und die aktuellen Herausforderungen für die Verfassungsgerichtsbarkeit.
11. März 2024 | Besuch des Bundesverfassungsgerichts beim indischen Supreme Court
Eine Delegation des Bundesverfassungsgerichts unter der Leitung des Präsidenten Prof. Dr. Stephan Harbarth und der Vizepräsidentin Prof. Dr. Doris König besuchte vom 6. März bis 10. März 2024 den indischen Supreme Court und wurde dort von dem indischen Chief Justice und Präsidenten des Supreme Court Dr. Dhananjaya Yeshwant Chandrachud empfangen. Die Fachgespräche behandelten den Klimawandel, die Nutzung von Technologie zur Erleichterung der Rechtsprechung, die Beziehung zwischen Völkerrecht und Verfassungsrecht und die Normenkontrolle bei Gesetzen und Verfassungsänderungen.
7. März 2024 | Urteilsverkündung in Sachen „Vaterschaftsanfechtung“ am Dienstag, den 9. April 2024, um 10.00 Uhr
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 26. September 2023 (siehe Pressemitteilung Nr. 72/2023 vom 2. August 2023) am Dienstag, den 9. April 2024, um 10.00 Uhr im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe sein Urteil verkünden.
6. März 2024 | Mündliche Verhandlung in Sachen „Bundeswahlgesetz 2023“ am 23. und 24. April 2024, jeweils um 10.00 Uhr
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am Dienstag und Mittwoch, den 23. und 24. April 2024, jeweils um 10.00 Uhr im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe über zwei Normenkontrollverfahren der Bayerischen Staatsregierung und von 195 Mitgliedern des Deutschen Bundestages aus der CDU/CSU-Fraktion, drei Organstreitverfahren der Parteien CSU und DIE LINKE. und der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag sowie zwei Verfassungsbeschwerdeverfahren von mehr als 4.000 Privatpersonen und von Bundestagsabgeordneten der Partei DIE LINKE. nebst über 200 weiteren Privatpersonen jeweils betreffend Änderungen des Bundeswahlgesetzes durch das Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 8. Juni 2023.
5. März 2024 | 65. Geburtstag der ehemaligen Richterin des Bundesverfassungsgerichts Monika Hermanns
Die ehemalige Richterin des Bundesverfassungsgerichts Monika Hermanns begeht am 6. März 2024 ihren 65. Geburtstag.
29. Februar 2024 | Unzulässige Anträge gegen die Zustimmung Deutschlands zum Direktwahlakt 2018 (Einführung Zwei-Prozent-Sperrklausel bei Europawahlen)
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag der Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) sowie eine Verfassungsbeschwerde ihres Vorsitzenden als unzulässig verworfen. Diese betrafen das deutsche Zustimmungsgesetz zu einer Änderung des sogenannten Direktwahlakts, die den EU-Mitgliedstaaten vorgibt, zu Wahlen zum Europäischen Parlament eine Sperrklausel von mindestens zwei und höchstens fünf Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen einzuführen. Das Zustimmungsgesetz ist noch nicht in Kraft getreten. Aktuell gibt es in Deutschland bei Europawahlen keine gesetzliche Sperrklausel. Die PARTEI (Antragstellerin) und ihr Vorsitzender (Beschwerdeführer) sehen sich durch die Einführung der Sperrklausel in ihren Rechten auf Chancengleichheit der politischen Parteien und auf Gleichheit der Wahl verletzt. Die Änderung des Direktwahlakts überschreite die Kompetenzen der Europäischen Union und berühre das in Art. 79 Abs. 3 Grundgesetz (GG) geschützte Demokratieprinzip und damit die Verfassungsidentität der Bundesrepublik Deutschland. Die Antragstellerin und der Beschwerdeführer legen nicht substantiiert dar, inwieweit die mit der Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland einhergehende Verpflichtung zur Einführung einer Sperrklausel in Höhe von nicht weniger als zwei Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen ihre verfassungsmäßigen Rechte verletzt. Sie zeigen nicht hinreichend substantiiert die Möglichkeit auf, dass das Zustimmungsgesetz einem Ultra-vires-Akt zur Wirksamkeit verhilft oder die integrationsfeste Verfassungsidentität des Grundgesetzes verletzt. Der Beschluss ist nach § 24 Bundesverfassungsgerichtsgesetz einstimmig ergangen.
27. Februar 2024 | Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Revisionsentscheidung in einem „Cum-Ex“-Fall
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsbeschwerde eines wegen der Beteiligung an sogenannten Cum-Ex-Geschäften zu einer Freiheitsstrafe Verurteilten nicht zur Entscheidung angenommen. Dieser wendet sich im Kern gegen die Verwerfung seiner Revision gegen das Strafurteil durch den Bundesgerichtshof (BGH). Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie nicht hinreichend begründet worden ist.
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts dem Antrag der Verlegerin einer deutschlandweit erscheinenden Zeitung auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stattgegeben. Sie wendet sich gegen eine ohne mündliche Verhandlung ergangene einstweilige Verfügung, mit der ihr die Bebilderung zweier Presseartikel teilweise untersagt wurde. Eine Entscheidung über die in der Hauptsache erhobene Verfassungsbeschwerde steht noch aus.
15. März 2024 | Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines ehemaligen Oberbürgermeisters gegen seine Verurteilung wegen Vorteilsannahme
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsbeschwerde eines ehemaligen Oberbürgermeisters nicht zur Entscheidung angenommen. Dieser wandte sich gegen ein Urteil des Landgerichts, das ihn wegen Vorteilsannahme zu einer Gesamtgeldstrafe verurteilt hatte, und gegen die Verwerfung seiner Revision durch den Bundesgerichtshof. Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie den gesetzlichen Darlegungs- und Substantiierungserfordernissen offensichtlich nicht genügt.
13. März 2024 | Bundesverfassungsgericht veröffentlicht den Jahresbericht 2023
Das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht heute seinen Jahresbericht 2023 in deutscher und englischer Sprache. Der aktuelle Bericht betrachtet die Wechselbeziehung, in der das Bundesverfassungsgericht mit den Bürgerinnen und Bürgern steht. Er enthält unter anderem Beiträge über den Besucherdienst, die neuen Informationsfilme und das Bürgerfest zum Tag der Deutschen Einheit. Zudem blickt der Jahresbericht zurück auf ausgewählte Entscheidungen des Jahres 2023 und den Kongress des Bundesverfassungsgerichts für die Präsidentinnen und Präsidenten der europäischen Verfassungs- und Höchstgerichte, der sich mit dem Klimawandel als Herausforderung für Verfassungsrecht und Verfassungsgerichtsbarkeit befasste. Der Bericht schließt mit einem Ausblick auf die im Jahr 2024 voraussichtlich anstehenden Entscheidungen. Darüber hinaus enthält der Jahresbericht grafisch aufbereitete Statistiken zu den Verfahrenszahlen sowie Informationen über das Gericht und die dort tätigen Richterinnen und Richter sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Jahresbericht 2023 ist hier auf der Webseite des Bundesverfassungsgerichts abrufbar. Die ebenfalls heute veröffentlichte Jahresvorausschau 2024 kann hier auf der Website des Bundesverfassungsgerichts abgerufen werden. Die neuen Informationsfilme finden Sie ab sofort hier auf der Website des Bundesverfassungsgerichts.
12. März 2024 | Besuch einer Delegation des Obersten Gerichtshofes und des Staatsrates des Königreichs der Niederlande beim Bundesverfassungsgericht
Eine Delegation des Obersten Gerichtshofes und des Staatsrates des Königreichs der Niederlande, bestehend unter anderem aus der Präsidentin des Obersten Gerichtshofes Prof. Dr. Dineke de Groot und der Vorsitzenden der verwaltungsgerichtlichen Abteilung des Staatsrates Rosa Uylenburg, besuchte am 10. und 11. März 2024 das Bundesverfassungsgericht. Die Gäste wurden von Präsident Prof. Dr. Stephan Harbarth, Vizepräsidentin Prof. Dr. Doris König sowie weiteren Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichts empfangen. Themen der Fachgespräche waren die Kompetenzen der drei Gerichte und das System der Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit in den Niederlanden und in Deutschland, das Verhältnis nationaler Grundrechte zur EMRK und zur EU-Grundrechtecharta und die aktuellen Herausforderungen für die Verfassungsgerichtsbarkeit.
11. März 2024 | Besuch des Bundesverfassungsgerichts beim indischen Supreme Court
Eine Delegation des Bundesverfassungsgerichts unter der Leitung des Präsidenten Prof. Dr. Stephan Harbarth und der Vizepräsidentin Prof. Dr. Doris König besuchte vom 6. März bis 10. März 2024 den indischen Supreme Court und wurde dort von dem indischen Chief Justice und Präsidenten des Supreme Court Dr. Dhananjaya Yeshwant Chandrachud empfangen. Die Fachgespräche behandelten den Klimawandel, die Nutzung von Technologie zur Erleichterung der Rechtsprechung, die Beziehung zwischen Völkerrecht und Verfassungsrecht und die Normenkontrolle bei Gesetzen und Verfassungsänderungen.
7. März 2024 | Urteilsverkündung in Sachen „Vaterschaftsanfechtung“ am Dienstag, den 9. April 2024, um 10.00 Uhr
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 26. September 2023 (siehe Pressemitteilung Nr. 72/2023 vom 2. August 2023) am Dienstag, den 9. April 2024, um 10.00 Uhr im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe sein Urteil verkünden.
6. März 2024 | Mündliche Verhandlung in Sachen „Bundeswahlgesetz 2023“ am 23. und 24. April 2024, jeweils um 10.00 Uhr
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am Dienstag und Mittwoch, den 23. und 24. April 2024, jeweils um 10.00 Uhr im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe über zwei Normenkontrollverfahren der Bayerischen Staatsregierung und von 195 Mitgliedern des Deutschen Bundestages aus der CDU/CSU-Fraktion, drei Organstreitverfahren der Parteien CSU und DIE LINKE. und der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag sowie zwei Verfassungsbeschwerdeverfahren von mehr als 4.000 Privatpersonen und von Bundestagsabgeordneten der Partei DIE LINKE. nebst über 200 weiteren Privatpersonen jeweils betreffend Änderungen des Bundeswahlgesetzes durch das Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 8. Juni 2023.
5. März 2024 | 65. Geburtstag der ehemaligen Richterin des Bundesverfassungsgerichts Monika Hermanns
Die ehemalige Richterin des Bundesverfassungsgerichts Monika Hermanns begeht am 6. März 2024 ihren 65. Geburtstag.
29. Februar 2024 | Unzulässige Anträge gegen die Zustimmung Deutschlands zum Direktwahlakt 2018 (Einführung Zwei-Prozent-Sperrklausel bei Europawahlen)
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag der Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) sowie eine Verfassungsbeschwerde ihres Vorsitzenden als unzulässig verworfen. Diese betrafen das deutsche Zustimmungsgesetz zu einer Änderung des sogenannten Direktwahlakts, die den EU-Mitgliedstaaten vorgibt, zu Wahlen zum Europäischen Parlament eine Sperrklausel von mindestens zwei und höchstens fünf Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen einzuführen. Das Zustimmungsgesetz ist noch nicht in Kraft getreten. Aktuell gibt es in Deutschland bei Europawahlen keine gesetzliche Sperrklausel. Die PARTEI (Antragstellerin) und ihr Vorsitzender (Beschwerdeführer) sehen sich durch die Einführung der Sperrklausel in ihren Rechten auf Chancengleichheit der politischen Parteien und auf Gleichheit der Wahl verletzt. Die Änderung des Direktwahlakts überschreite die Kompetenzen der Europäischen Union und berühre das in Art. 79 Abs. 3 Grundgesetz (GG) geschützte Demokratieprinzip und damit die Verfassungsidentität der Bundesrepublik Deutschland. Die Antragstellerin und der Beschwerdeführer legen nicht substantiiert dar, inwieweit die mit der Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland einhergehende Verpflichtung zur Einführung einer Sperrklausel in Höhe von nicht weniger als zwei Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen ihre verfassungsmäßigen Rechte verletzt. Sie zeigen nicht hinreichend substantiiert die Möglichkeit auf, dass das Zustimmungsgesetz einem Ultra-vires-Akt zur Wirksamkeit verhilft oder die integrationsfeste Verfassungsidentität des Grundgesetzes verletzt. Der Beschluss ist nach § 24 Bundesverfassungsgerichtsgesetz einstimmig ergangen.
27. Februar 2024 | Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Revisionsentscheidung in einem „Cum-Ex“-Fall
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsbeschwerde eines wegen der Beteiligung an sogenannten Cum-Ex-Geschäften zu einer Freiheitsstrafe Verurteilten nicht zur Entscheidung angenommen. Dieser wendet sich im Kern gegen die Verwerfung seiner Revision gegen das Strafurteil durch den Bundesgerichtshof (BGH). Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie nicht hinreichend begründet worden ist.