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Rechtsprechung Bundesverfassungsgericht im Familienrecht und im Erbrecht - FD-Platzhalter-kantig

Rechtsprechung Bundesverfassungsgericht
im Familienrecht und im Erbrecht


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Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen Volltexte


Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen RSS Feed

Beschluss vom 15. November 2023
Unzulässige Anträge Sachsens und Thüringens im Bund-Länder-Streit wegen zukünftiger Sanierungskosten für durch DDR-Staatsbetriebe verursachte Umweltschäden
Beschluss vom 7. November 2023
Unzulässige Richtervorlage zur sogenannten Gutscheinlösung während der Corona-Pandemie
Beschluss vom 2. November 2023
Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Ausländers mit in Deutschland aufenthaltsberechtigten Kindern betreffend die Nachholung des Visumverfahrens im Heimatland
Beschluss vom 20. Oktober 2023
Wegen der Verletzung des Willkürverbots teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Einziehung des Wertes von Taterträgen in einem Strafverfahren
Urteil vom 29. November 2023
Das Bundeswahlrecht 2020 ist verfassungsgemäß
Beschluss vom 8. Oktober 2023
Begründung der Ablehnung des Eilantrags der Tierschutzpartei auf Nennung von Wahlergebnissen im Programm von ARD und ZDF
Beschluss vom 10. November 2023
Unzulässige Verfassungsbeschwerde eines Presseunternehmens gegen eine in einem zivilrechtlichen Verfahren auferlegte Geheimhaltungspflicht
Urteil vom 22. November 2023
Bemerkungen im Abiturzeugnis über die Nichtbewertung einzelner Leistungen sind grundsätzlich geboten
Beschluss vom 29. August 2023
Mangels Fristwahrung und mangels Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen § 38 Abs. 4 des Landesgrundsteuergesetzes Baden-Württemberg
Beschluss vom 7. November 2023
Wiederholung einer einstweiligen Anordnung


Bundesverfassungsgericht - Pressemitteilungen

7. Dezember 2023 | Urteilsverkündung in Sachen „Finanzierungsausschlussverfahren gegen die NPD/Die Heimat“ am Dienstag, den 23. Januar 2024, um 10.00 Uhr
Der Zweite Senat wird auf Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 4. Juli 2023 (siehe Pressemitteilung Nr. 50/2023 vom 2. Juni 2023) am Dienstag, den 23. Januar 2024, um 10.00 Uhr im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe sein Urteil verkünden.
6. Dezember 2023 | Unzulässige Anträge Sachsens und Thüringens im Bund-Länder-Streit wegen zukünftiger Sanierungskosten für durch DDR-Staatsbetriebe verursachte Umweltschäden
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in zwei Bund-Länder-Streitigkeiten Anträge der Länder Sachsen und Thüringen als unzulässig verworfen. Diese waren im Kern darauf gerichtet, den Bund zu verpflichten, sich an der Finanzierung weiterer Sanierungskosten für ökologische Altlasten zu beteiligen, die durch ehemalige staatseigene Betriebe der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) verursacht wurden. Im Rahmen der Privatisierung ehemaliger Staatsbetriebe der DDR nach der Wiedervereinigung wurden Investoren häufig von der Haftung für vor dem 1. Juli 1990 verursachte Umweltschäden entbunden. Für die Finanzierung dieser Haftungsfreistellungen schlossen der Bund und die ostdeutschen Länder, darunter Sachsen und Thüringen, ein Verwaltungsabkommen, das die Kostenverteilung zwischen Bund und Ländern regelte. Dieses Abkommen wurde im Hinblick auf einzelne Länder durch sogenannte Generalverträge modifiziert, die eine pauschalierte Abgeltung des zukünftigen Anteils des Bundes an den voraussichtlichen Altlastensanierungskosten vorsahen. Für den Fall, dass die Kosten tatsächlich höher ausfielen als angenommen, sollte unter bestimmten Voraussetzungen über die Mehrkostenverteilung verhandelt werden. Nach Berechnungen Sachsens und Thüringens wird mehr Geld für die Altlastensanierung benötigt als angenommen. Der Bund war nicht zu Verhandlungen bereit. Die Anträge der Freistaaten Sachsen und Thüringen sind unzulässig. Sie haben ihre Antragsbefugnis nicht hinreichend dargelegt. Sie zeigen keine verfassungsrechtliche Pflicht der Bundesrepublik Deutschland auf, zukünftige Kosten für die Altlastensanierung (anteilig) zu tragen. Eine solche Pflicht ist weder im Hinblick auf Art. 104a Abs. 1 GG noch auf ungeschriebene Verfassungsgrundsätze dargelegt.
5. Dezember 2023 | Unzulässige Richtervorlage zur sogenannten Gutscheinlösung während der Corona-Pandemie
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Unzulässigkeit einer Richtervorlage zu Art. 240 § 5 Abs. 1 Satz 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) festgestellt. Diese Vorschrift erlaubte es Veranstaltern von Freizeitveranstaltungen, anstelle einer Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein auszugeben, wenn Veranstaltungen aufgrund der Corona-Pandemie ausfielen (sogenannte Gutscheinlösung). Der Kläger des Ausgangsverfahrens macht gegenüber der beklagten Veranstalterin Rückzahlungsansprüche für zwei von ihm im Januar 2020 zu einem Preis von 510 Euro erworbene Eintrittskarten für ein im Juni 2020 geplantes Konzert geltend, das wegen der Corona-Pandemie nicht stattfinden konnte. Die Veranstalterin hatte dem Kläger vorgerichtlich  während des laufenden Gesetzgebungsverfahrens, aber vor Inkrafttreten des Art. 240 EGBGB  statt einer Kaufpreisrückerstattung lediglich einen Ersatztermin oder einen Gutschein angeboten. Der Gesetzentwurf zu Art 240 EGBGB datiert vom 21. April 2020 und trat im Wesentlichen unverändert am 20. Mai 2020 in Kraft. Im September 2022 trat die Vorschrift wieder außer Kraft. Die Richtervorlage ist unzulässig. Das Amtsgericht begründet nicht ausreichend, dass Art. 240 § 5 Abs. 1 Satz 1 EGBGB unverhältnismäßig in die von Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützte Eigentumsgarantie eingreift. Auch legt es nicht hinreichend dar, dass die Vorschrift gegen den Vertrauensschutzgrundsatz verstößt.
29. November 2023 | Das Bundeswahlrecht 2020 ist verfassungsgemäß
Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass Art. 1 Nr. 3 bis 5 des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 14. November 2020 (BWahlGÄndG) mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die abstrakte Normenkontrolle von 216 Mitgliedern des 19. Deutschen Bundestages der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und FDP wendet sich gegen Art. 1 Nr. 3 bis 5 BWahlGÄndG. Durch die zur Überprüfung gestellten Bestimmungen in § 6 Abs. 5 und 6, § 48 Abs. 1 Satz 2 BWahlG wurden das Verfahren der Sitzzuteilung bei der Bundestagswahl sowie die Regelung für die Berufung von Listennachfolgern geändert. Angestrebt wurde angesichts der nach der Bundestagswahl 2017 auf 709 Abgeordnete angewachsenen Größe des Deutschen Bundestages, einem zukünftigen Anwachsen des Parlaments entgegenzuwirken. Der zulässige Normenkontrollantrag ist unbegründet. Art. 1 Nr. 3 bis 5 BWahlGÄndG ist sowohl mit dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot als auch mit den Grundsätzen der Gleichheit und der Unmittelbarkeit der Wahl sowie der Chancengleichheit der Parteien vereinbar. Die Entscheidung ist mit 5:3 Stimmen ergangen. Vizepräsidentin König und die Richter Müller und Maidowski haben ein Sondervotum abgegeben.
28. November 2023 | Begründung der Ablehnung des Eilantrags der Tierschutzpartei auf Nennung von Wahlergebnissen im Programm von ARD und ZDF
Am heutigen Tag hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Begründung ihres Beschlusses vom 8. Oktober 2023 veröffentlicht, mit dem sie einen Antrag der Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt hatte (vgl. Pressemitteilung Nr. 88/2023).
28. November 2023 | Besuch einer Delegation des Verfassungsgerichts der Ukraine beim Bundesverfassungsgericht
Eine Delegation des Verfassungsgerichts der Ukraine unter der Leitung des Amtierenden Vorsitzenden Prof. Dr. Serhiy Holovaty besuchte am 27. November 2023 das Bundesverfassungsgericht. Die Gäste wurden von Präsident Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale), Vizepräsidentin Prof. Dr. Doris König sowie weiteren Mitgliedern des Gerichts empfangen. Die Fachgespräche behandelten die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts der Ukraine unter den Bedingungen des Krieges und ihre Bedeutung zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und Demokratie sowie grundrechtliche Fragen der Bewältigung von Krisen.
24. November 2023 | Unzulässige Verfassungsbeschwerde eines Presseunternehmens gegen eine in einem zivilrechtlichen Verfahren auferlegte Geheimhaltungspflicht
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsbeschwerde eines überregional tätigen Presseunternehmens, seines Rechtsnachfolgers und zweier Mitarbeiter nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen eine in einem laufenden zivilrechtlichen Verfahren auferlegte Geheimhaltungspflicht richtet. Damit wird der daneben gestellte Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos. Die Beschwerdeführerin zu 1) - ein überregional tätiges Presseunternehmen - wird in dem Ausgangsverfahren von einem dem Erzbistum Köln angehörenden Geistlichen auf Unterlassung einer im Jahr 2021 veröffentlichten Berichterstattung in Anspruch genommen. Diese betraf den Vorwurf der dienstlichen Beförderung des Geistlichen trotz Kenntnis der Entscheidungsträger von gegen ihn erhobenen Vorwürfen sexuellen Missbrauchs. Das Oberlandesgericht Köln bestimmte im Berufungsverfahren Termin zur Beweisaufnahme durch Vernehmung eines Zeugen, schloss die Öffentlichkeit für die Dauer der Vernehmung des Zeugen aus und legte unter anderem den im Termin anwesenden Mitarbeitern der Beschwerdeführerin zu 2), die den entsprechenden Geschäftsbereich der Beschwerdeführerin zu 1) zwischenzeitlich übernommen hatte, gemäß § 174 Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) die Verpflichtung auf, über den Inhalt der Aussage des Zeugen und die Inhalte der Erörterung der Beweisaufnahme Stillschweigen zu bewahren. Die Beschwerdeführer sehen sich durch die auferlegte Geheimhaltungsverpflichtung in ihrer Pressefreiheit verletzt und rügen eine Verletzung des Bestimmtheitsgebots. Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig. Verfassungsrechtlich relevante Fehler bei der Auslegung oder Anwendung der gesetzlichen Grundlage der angeordneten Geheimhaltungspflicht sind weder dargetan noch ersichtlich.
22. November 2023 | Bemerkungen im Abiturzeugnis über die Nichtbewertung einzelner Leistungen sind grundsätzlich geboten
Mit heute verkündetem Urteil hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die in den bayerischen Abiturzeugnissen der an Legasthenie leidenden Beschwerdeführer im Jahr 2010 angebrachten Bemerkungen über die Nichtbewertung ihrer Rechtschreibleistungen die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG verletzen, weil sie auf einer damals geübten diskriminierenden Verwaltungspraxis beruhen: Legasthenie ist eine Behinderung im Sinne des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG. Die angegriffenen Zeugnisbemerkungen benachteiligen die Beschwerdeführer. Eine gleichmäßige Anbringung von Zeugnisbemerkungen über die von allgemeinen Prüfungsmaßstäben abweichende Nichtbewertung einzelner Leistungen wegen behinderungsbedingter Einschränkungen dient der Herstellung von Transparenz über die tatsächlich erbrachten schulischen Leistungen. Sie ist im Interesse eines bezogen auf die Leistungsfähigkeit chancengleichen Zugangs aller Abiturienten zu Ausbildung und Beruf grundsätzlich gerechtfertigt. Unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere bei Ausgestaltung des Abiturs durch den Gesetzgeber als breiter Leistungsnachweis und allgemeine Hochschulreife, können solche Zeugnisbemerkungen sogar geboten sein. Die verfassungsrechtliche Beanstandung der hier angegriffenen Zeugnisbemerkungen ist daher nur der im Jahr 2010 in Bayern geübten diskriminierenden Verwaltungspraxis geschuldet, nach der Zeugnisbemerkungen ausschließlich bei legasthenen Schülern angebracht wurden, nicht jedoch bei Schülern mit anderen Behinderungen oder in Konstellationen, in denen Lehrkräfte aufgrund eines ihnen eingeräumten Ermessens von einer Bewertung von Rechtschreibleistungen in bestimmten Fällen absehen konnten.
22. November 2023 | Besuch des Bundesverfassungsgerichts beim Verfassungsrat der Französischen Republik
Eine Delegation des Bundesverfassungsgerichts unter der Leitung des Präsidenten Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale), und der Vizepräsidentin Prof. Dr. Doris König besuchte vom 19. bis 21. November 2023 den Verfassungsrat der Französischen Republik in Paris und wurde dort von dem Präsidenten Laurent Fabius sowie weiteren Mitgliedern des Verfassungsrats empfangen. Themen der Fachgespräche waren die Rechtsprechung zur Privatsphäre im Rahmen der Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die jüngere Rechtsprechung zum Europarecht sowie die Organisation und Arbeitsweise des Bundesverfassungsgerichts und des Verfassungsrats im Hinblick auf die Herausforderungen und die Praxis der Kommunikation durch die Verfassungsgerichte über ihre Rolle und ihre Rechtsprechung.
20. November 2023 | Kranzniederlegung für die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft am Volkstrauertag
Mit einer Kranzniederlegung in der Neuen Wache in Berlin wird am Volkstrauertag der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft gedacht. Am 19. November 2023 hat der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Stephan Harbarth an der Kranzniederlegung und der sich anschließenden zentralen Gedenkveranstaltung zum Volkstrauertag im Plenarsaal des Deutschen Bundestages teilgenommen.

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