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Rechtsprechung Bundesverfassungsgericht im Familienrecht und im Erbrecht - FD-Platzhalter-kantig

Rechtsprechung Bundesverfassungsgericht
im Familienrecht und im Erbrecht


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Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen Volltexte


Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen RSS Feed

Beschluss vom 19. Juli 2024
Unzulässiges Ablehnungsgesuch und Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde
Beschluss vom 23. Juli 2024
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung der Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
Beschluss vom 1. August 2024
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen eine Zwangsmedikation und eine Fixierung
Beschluss vom 25. Juli 2024
Verworfene Wahlprüfungsbeschwerde
Beschluss vom 23. Juli 2024
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Aufhebung eines Schiedsspruches sowie das Zustimmungsgesetz zum Übereinkommen zur Beendigung bilateraler Investitionsschutzverträge zwischen EU-Mitgliedstaaten
Beschluss von 23. Juli 2024
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Aufhebung eines Schiedsspruches sowie das Zustimmungsgesetz zum Übereinkommen zur Beendigung bilateraler Investitionsschutzverträge zwischen EU-Mitgliedstaaten
Beschluss vom 2. August 2024
Verworfene Wahlprüfungsbeschwerde
Beschluss vom 2. Juli 2024
Ablehnung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde
Beschluss vom 30. Juli 2024
Ablehnung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde
Beschluss vom 12. Juli 2024
Verworfene Wahlprüfungsbeschwerde


Bundesverfassungsgericht - Pressemitteilungen

13. September 2024 | Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Aufhebung eines Schiedsspruches sowie das Zustimmungsgesetz zum Übereinkommen zur Beendigung bilateraler Investitionsschutzverträge zwischen EU-Mitgliedstaaten
Mit heute veröffentlichten Beschlüssen hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts zwei Verfassungsbeschwerden einer niederländischen Versicherungsgruppe nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verfassungsbeschwerde 2 BvR 557/19 richtet sich im Kern gegen einen Beschluss des Bundesgerichtshofs, mit dem dieser einen Schiedsspruch aufhob. Mit diesem war der Beschwerdeführerin in einem Schiedsverfahren mit der Slowakei auf Grundlage eines Investitionsschutzabkommens zwischen der Slowakei und den Niederlanden (Bilateral Investment Treaty, BIT) Schadensersatz in Höhe von 22,1 Millionen Euro zugesprochen worden. Hintergrund war ein 2007 bis 2011 geltendes Verbot von Gewinnausschüttungen aus Krankenversicherungsgeschäften in der Slowakei, das auch die Beschwerdeführerin betraf. Mit der Verfassungsbeschwerde 2 BvR 141/22 wendet sich die Beschwerdeführerin gegen ein Zustimmungsgesetz des Deutschen Bundestages zu einem Übereinkommen zwischen mehreren EU-Mitgliedstaaten, mit welchem jeweils zwischen ihnen geschlossene bilaterale Investitionsschutzabkommen beendet werden; das BIT ist von dem Übereinkommen erfasst. Mit einem Eilantrag hatte die Beschwerdeführerin erfolglos versucht, das Inkrafttreten des Zustimmungsgesetzes zu verhindern (vgl. Pressemitteilung Nr. 13/2021 vom 3. Februar 2021). Die Verfassungsbeschwerden sind unzulässig. Im Verfahren 2 BvR 557/19 hat die Beschwerdeführerin ihr Rechtsschutzbedürfnis nicht hinreichend substantiiert. Hiervon abgesehen ist eine Verletzung von Verfassungsrecht nicht hinreichend dargelegt. Im Verfahren 2 BvR 141/22 zeigt die Beschwerdeführerin nicht nachvollziehbar auf, dass sie durch das angegriffene Zustimmungsgesetz unmittelbar in eigenen Rechten betroffen ist.
13. September 2024 | 85. Geburtstag des ehemaligen Richters des Bundesverfassungsgerichts Prof. em. Dr. Udo Steiner
Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. em. Dr. Udo Steiner begeht am 16. September 2024 seinen 85. Geburtstag.
12. September 2024 | Plenumsbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. September 2024 zu möglichen Änderungen der gesetzlichen Vorschriften über das Bundesverfassungsgericht
Der Bundesminister der Justiz hat dem Bundesverfassungsgericht mit Schreiben vom 26. Juli 2024 zwei Gesetzentwürfe unter Hinweis darauf übersandt, dass diese als Grundlage eines Gesetzgebungsverfahrens zur Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts dienen könnten. Das Plenum des Bundesverfassungsgerichts hat hierzu am 11. September 2024 die folgende Stellungnahme beschlossen:
11. September 2024 | Feierstunde zum 75. Jahrestag der konstituierenden Sitzung des ersten Deutschen Bundestages
Am 10. September 2024 hat der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Stephan Harbarth im Plenarsaal des Deutschen Bundestages an einer Feierstunde zum 75. Jahrestag der konstituierenden Sitzung des ersten Deutschen Bundestages am 7. September 1949 teilgenommen.
10. September 2024 | „Sechser-Treffen“ der deutschsprachigen Verfassungsgerichte, des EuGH und des EGMR in Luxemburg
Eine Delegation des Bundesverfassungsgerichts unter Leitung des Präsidenten Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale) und der Vizepräsidentin Prof. Dr. Doris König hat vom 8. bis 9. September 2024 am Sechser-Treffen der deutschsprachigen Verfassungs­­­gerichte aus Österreich, der Schweiz, Liechtenstein und Deutschland sowie des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte teilgenommen. Das Treffen findet regelmäßig im Zwei-Jahres-Rhythmus statt und wurde in diesem Jahr vom Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg unter Leitung seines Präsidenten Prof. Dr. Koen Lenaerts, LL.M., MPA (Harvard) ausgerichtet. Beteiligt am diesjährigen Treffen war auch das Verfassungsgericht Luxemburg. Zu den Teilnehmerinnen und Teilnehmern gehörten unter anderem der Präsident des Verfassungs­­gerichtshofes Österreich Univ.Prof. DDr. Dr. h.c. Christoph Grabenwarter, der Vizepräsident des Schweizerischen Bundesgerichts Dr. François Chaix, der Präsident des Staatsgerichtshofs Liechtenstein Dr. Hilmar Hoch, LL.M. (Harvard), die Vizepräsidentin des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Univ.Prof. Dr. Gabri­ele Kucsko-Stadlmayer sowie der Präsident des Verfassungsgerichts Luxemburg Thierry Hoscheit. Die Richterinnen und Richter erörterten die Fragestellung Der Wandel gesellschaftlicher Realitäten und das Spannungsverhältnis zwischen tradierten Werten und dem Schutz vor Diskriminierung - Welche Aufgabe kommt dem Verfassungsrichter bei der Bewältigung dieses Wandels zu?. Themen der Fachgespräche waren außerdem Die Rolle der Verfassungsgerichte mit Blick auf die Haushaltsverantwortung des Gesetzgebers in den Mitgliedstaaten und in der Europäischen Union und Gerichte, Gewaltenteilung und Demokratie.
6. September 2024 | Band 7 der „Linien der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ erschienen
Der 7. Band der Linien der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist erschienen. Das Buch gibt mit 25 Beiträgen aktueller und ehemaliger wissenschaftlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesverfassungsgerichts einen Überblick über neuere Entwicklungen in der Rechtsprechung des Gerichts aus den Bereichen der allgemeinen Staats- und Grundrechtslehren, des Parlaments-, Parteien- und Wahlrechts sowie über einzelne grundrechtliche und grundrechtsgleiche Gewährleistungen und die europäischen und internationalen Bezüge des Verfassungsrechts.
2. September 2024 | 100. Geburtstag des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Wolfgang Zeidler
Am 2. September 2024 wäre der am 31. Dezember 1987 verstorbene ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Wolfgang Zeidler 100 Jahre alt geworden.
30. August 2024 | Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen eines abgeschlossenen Erbscheinsverfahrens
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsbeschwerde eines Erbprätendenten nicht zur Entscheidung angenommen. Dieser wendet sich gegen gerichtliche Entscheidungen eines abgeschlossenen Erbscheinsverfahrens. Die Verfassungsbeschwerde wahrt bereits nicht den Grundsatz der Subsidiarität, weil der Beschwerdeführer nicht vorgetragen hat, dass er neben der Durchführung des Erbscheinsverfahrens auch erfolglos eine Erbenfeststellungsklage erhoben hat.
29. August 2024 | Verfassungsbeschwerde gegen die Besetzung der OVG-Präsidentenstelle in Nordrhein-Westfalen teilweise erfolgreich
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts der Verfassungsbeschwerde eines Bewerbers für die Stelle des Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen teilweise stattgegeben. Der Beschwerdeführer ist Bundesrichter und hatte sich erfolglos für die Präsidentenstelle beworben. Sein Eilantrag gegen die Besetzung der Stelle mit einer Mitbewerberin blieb vor dem Oberverwaltungsgericht erfolglos. Dort machte er geltend, die Auswahlentscheidung des nordrhein-westfälischen Ministers der Justiz sei nicht nach der gebotenen Bestenauswahl, sondern im Wege einer politischen Vorfestlegung zugunsten der Mitbewerberin aufgrund deren Geschlechts getroffen worden. Noch bevor deren dienstliche Beurteilung vorgelegen habe, habe der Minister ihm gegenüber von einem Vorsprung der Mitbewerberin gesprochen und ihm den Rückzug seiner Bewerbung nahegelegt. Das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz (GG) verlangt eine ergebnisoffene Ermittlung des fachlich besten Bewerbers. Werden in dem von einem unterlegenen Mitbewerber gegen die behördliche Auswahlentscheidung angestrengten Gerichtsverfahren Umstände vorgetragen, die auf eine Vorfestlegung anhand sachfremder Kriterien hindeuten, muss das Gericht diese Umstände zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes aufklären und würdigen. Dem ist das Oberverwaltungsgericht hier nicht hinreichend nachgekommen, weshalb der angegriffene Beschluss aufgehoben und die Sache an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen wird. Dieses wird zu klären haben, ob tatsächlich eine unzulässige Vorfestlegung des Ministers gegeben war.
27. August 2024 | Verfassungsbeschwerden gegen mehrere Bestimmungen des Bundeswahlgesetzes erfolglos
Mit heute bekanntgegebenen Beschlüssen hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts zwölf Verfassungsbeschwerden, die sich gegen Bestimmungen des Bundeswahlgesetzes (BWahlG) richten, nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerdeführenden sind Wählerinnen und Wähler sowie Personen, die eine Kandidatur als (unabhängige oder von einer Partei aufgestellte) Wahlkreisbewerber beabsichtigen. Sie wenden sich überwiegend gegen das Zweitstimmendeckungsverfahrenin § 1 Abs. 3, § 6 Abs. 1, Abs. 4 Sätze 1, 2 BWahlG, teilweise auch und teilweise allein gegen die 5 %-Sperrklausel in § 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BWahlG und teilweise gegen weitere Bestimmungen des BWahlG. Mit Urteil vom 30. Juli 2024 entschied der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts, dass das Zweitstimmendeckungsverfahren mit dem Grundgesetz vereinbar ist und die 5 %-Sperrklausel derzeit gegen das Grundgesetz verstößt, jedoch mit bestimmten Maßgaben fortgilt (vgl. Pressemitteilung Nr. 64/2024 vom 30. Juli 2024).

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