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Entscheidungen OLG Zweibrücken (2022) - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Zweibrücken (2022)


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Umgangsrecht; Umgang des Kindes mit den Eltern; Ausschluß des Umgangsrechts; Fehler im Verfahrensrecht in Kindschaftssachen; fehlerhafte Entscheidung bei Unterlassen der erforderlichen Bestellung eines Verfahrensbeistandes, der Anhörung des betroffenen Kindes, der Einholung eines Sachverständigengutachtens; Aufhebung und Zurückverweisung von Amts wegen.
Beschluß vom 20. Januar 2022 – 6 UF 132/21

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Umgangsrecht; Umgang des Kindes mit den Eltern; Ausschluß des Umgangsrechts; Fehler im Verfahrensrecht in Kindschaftssachen; fehlerhafte Entscheidung bei Unterlassen der erforderlichen Bestellung eines Verfahrensbeistandes, der Anhörung des betroffenen Kindes, der Einholung eines Sachverständigengutachtens; Aufhebung und Zurückverweisung von Amts wegen.
BGB § 1684; FamFG §§ 26, 68, 69, 158, 159

1. Im Falle der Zurückverweisung des Verfahrens an das Familiengericht ist die Anwendung des § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG nicht gemäß § 68 Abs. 5 FamFG ausgeschlossen.
2. Das Familiengericht hat eine Entscheidung in der Sache noch nicht in der gebotenen Weise umfassend getroffen, wenn die erforderliche Bestellung eines Verfahrensbeistandes, die Anhörung des betroffenen Kindes und die Einholung eines Sachverständigengutachtens im Hinblick auf einen Ausschluß des Umgangs unterlassen wurden. Dies rechtfertigt die Aufhebung und Zurückverweisung von Amts wegen.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 20. Januar 2022 – 6 UF 132/21
FamRZ 2022, 1117

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