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Entscheidungen OLG Celle (2022)


Entscheidungen OLG Celle (2022) - OLGCelle


Verfahrensrecht; Beweisaufnahme durch Sachverständigengutachten; fehlender Hinweis des Sachverständigen auf erhöhte Kosten seines Gutachtens im Umgangsverfahren; Kosten bei unrichtiger Durchführung einer Videoverhandlung.
Beschluß vom 4. Januar 2022 - 17 WF 230/21
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Erbrecht; Annahme der Erbschaft durch Fristablauf oder durch Willenserklärung; Ausschlagung der Erbschaft; Beginn der Ausschlagungsfrist.
Beschluß vom 5. Januar 2022 - 6 W 199/21
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Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Leistungsfähigkeit; unterhaltsbezogen leichtfertiges Verhalten eines Unterhaltsschuldners; Aufgabe der Erwerbstätigkeit wegen Betreuung eines weiteren minderjährigen Kindes aus einer neuen Verbindung; gerechtfertigte Rollenverteilung; Rang von Kindern aus unterschiedlichen Verbindungen.
Beschluß vom 17. Januar 2022 - 15 UF 111/21
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Erbrecht; Ausschlagung der Erbschaft; Beginn der Ausschlagungsfrist bei abgerissener Familienbande; Feststellung des Fiskuserbrechts.
Beschluß vom 7. Februar 2022 - 6 W 188/21
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Abstammungsrecht; Wirksamkeit der Anerkennung einer Vaterschaft nach Aussetzung der Beurkundung durch die beurkundende Behörde oder eine Urkundsperson.
Beschluß vom 16. Februar 2022 - 21 W 5/21
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Erbrecht; Feststellungsklage auf Nichtentzug des Pflichtteilsrechts durch letztwillige Verfügung.
Urteil vom 17. März 2022 - 6 U 63/21
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Erbrecht; Auskunft über den Bestand des realen und fiktiven Nachlasses; privates und notarielles Nachlaßverzeichnis.
Urteil vom 17. März 2022 - 6 U 67/21
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Ehewohnung und Hausrat; Herausgabeverlangen einer im Alleineigentum stehenden Immobilie auf der Grundlage eines in einem einstweiligen Anordnungsverfahren geschlossenen Vergleichs als Verfahren auf Überlassung der Ehewohnung oder als sonstige Familiensache; zeitlich begrenzte Nutzungsregelung; Verbindung eines auf Überlassung der Ehewohnung gerichteten Widerantrages der zur Herausgabe der Ehewohnung verpflichteten Ehefrau mit einer sonstigen Familiensache.
Beschluß vom 28. März 2022 - 21 UF 57/22
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Versorgungsausgleich; Festsetzung des Verfahrenswertes; Ausgleich der in der Rentenversicherung als Zuschläge für langjährige Versicherung gewährten Entgeltpunkte.
Beschluß vom 24. Mai 2022 - 10 WF 65/22


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Verfahrensrecht; Beweisaufnahme durch Sachverständigengutachten; fehlender Hinweis des Sachverständigen auf erhöhte Kosten seines Gutachtens im Umgangsverfahren; Kosten bei unrichtiger Durchführung einer Videoverhandlung.
BGB § 1684; ZPO §§ 128a, 407a; FamGKG §§ 20, 57

1. Die Hinweispflicht des Sachverständigen nach § 407a Abs. 4 ZPO besteht in Umgangsverfahren nicht bereits dann, wenn die Kosten außer Verhältnis zu dem Regelwert nach § 45 FamGKG stehen; erforderlich ist vielmehr ein bei der Beauftragung des Sachverständigen nicht offenkundiges Mißverhältnis zwischen Bedeutung des Verfahrens und den Kosten des Gutachtens, das jedenfalls bei völlig fehlendem Umgang des Antragstellers ausscheidet (gegen OLG Frankfurt NZFam 2022, 30).
2. Ordnet das Gericht eine Verhandlung nach § 128a ZPO (Videoverhandlung) an, so darf es gleichwohl in dem Gerichtssaal erschienene Beteiligte nicht an der persönlichen Teilnahme hindern.
3. Eine materiell unrichtige, gleichwohl rechtskräftig gewordene Entscheidung führt nicht dazu, daß die gerichtlich aufgewandten Kosten auf einer unrichtigen Sachbehandlung nach § 20 FamGKG beruhen würden.

OLG Celle, Beschluß vom 4. Januar 2022 - 17 WF 230/21
FamRZ 2022, 888 = FuR 2022, 379 = NZFam 2022, 134 = FF 2022, 121

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Erbrecht; Annahme der Erbschaft durch Fristablauf oder durch Willenserklärung; Ausschlagung der Erbschaft; Beginn der Ausschlagungsfrist.
BGB §§ 1943, 1953

1. Die Erbschaft wird durch Fristablauf angenommen, wenn nicht innerhalb der sechswöchigen Ausschlagungsfrist gegenüber dem Nachlaßgericht die Ausschlagung der Erbschaft erklärt wird.
2. Die Ausschlagungsfrist beginnt mit demjenigen Zeitpunkt, in welchem der Erbe von dem Anfall und von dem Grunde seiner Berufung Kenntnis erlangt. Bei gesetzlicher Erbfolge ist Kenntnis des Berufungsgrundes anzunehmen, wenn dem gesetzlichen Erben, die seine Erbberechtigung begründeten Familienverhältnisse bekannt sind, und er nach den Gesamtumständen keine begründete Vermutung haben kann oder hat, daß eine ihn ausschließende letztwillige Verfügung vorhanden ist.
3. Die Annahme einer Erbschaft durch Erklärung ist eine gestaltende Willenserklärung, die ausdrücklich oder konkludent erfolgen kann, nicht an eine bestimmte Form gebunden und nicht empfangsbedürftig ist.

OLG Celle, Beschluß vom 5. Januar 2022 - 6 W 199/21
Rpfleger 2022, 403 = ZEV 2022, 219

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Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Leistungsfähigkeit; unterhaltsbezogen leichtfertiges Verhalten eines Unterhaltsschuldners; Aufgabe der Erwerbstätigkeit wegen Betreuung eines weiteren minderjährigen Kindes aus einer neuen Verbindung; gerechtfertigte Rollenverteilung; Rang von Kindern aus unterschiedlichen Verbindungen.
BGB §§ 1601, 1603, 1618a

1. Zu den Voraussetzungen eines unterhaltsbezogen leichtfertigen Verhaltens eines Unterhaltsschuldners, der einem minderjährigen Kind Barunterhalt schuldet, jedoch wegen der Betreuung eines weiteren minderjährigen Kindes aus einer neuen Verbindung seine Erwerbstätigkeit aufgibt, um der Mutter dieses Kindes den Abschluß eines begonnenen Studiums zu ermöglichen.
2. Ein unterhaltsbezogen leichtfertiges Verhalten liegt nicht vor, wenn die in der neuen Verbindung gewählte Rollenverteilung in persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht zu billigen ist.
3. In dem Falle einer gerechtfertigten Rollenverteilung sind die Kinder aus unterschiedlichen Verbindungen als gleichwertig bedürftige Unterhaltsberechtigte anzusehen.

OLG Celle, Beschluß vom 17. Januar 2022 - 15 UF 111/21
FamRZ 2022, 942

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Erbrecht; Ausschlagung der Erbschaft; Beginn der Ausschlagungsfrist bei abgerissener Familienbande; Feststellung des Fiskuserbrechts.
BGB § 1944

1. Kenntnis von dem Berufungsgrund ist in dem Falle gesetzlicher Erbfolge dann anzunehmen, wenn dem Erben die Familienverhältnisse bekannt sind, und nach den Gesamtumständen aus subjektiver Sicht keine begründete Vermutung dafür besteht, daß eine den Erben ausschließende letztwillige Verfügung existiert.
2. Es kann aus der Sicht des Erben nicht unwahrscheinlich sein, dass ihn der Erblasser wegen abgerissener Familienbande durch letztwillige Verfügung ausgeschlossen hat oder ausschließen wollte.

OLG Celle, Beschluß vom 7. Februar 2022 - 6 W 188/21
ZErb 2022, 146 = ZEV 2022, 374 [Ls]

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Abstammungsrecht; Wirksamkeit der Anerkennung einer Vaterschaft nach Aussetzung der Beurkundung durch die beurkundende Behörde oder eine Urkundsperson.
BGB §§ 1594, 1597a, 1598; AufenthG § 85a

1. Die Anerkennung einer Vaterschaft ist nach §§ 1597a Abs. 3 S. 1, 1598 Abs. 1 S. 2 BGB unwirksam, wenn eine beurkundende Behörde oder eine Urkundsperson die Beurkundung nach § 1597a Abs. 2 S. 2 BGB ausgesetzt, und diese der nach § 85a AufenthG der zuständigen Behörde vorgelegt hat. Insoweit kommt es nicht darauf an, ob der anerkennungswillige Mann oder die zustimmungsbereite Mutter des Kindes die Mitteilung über die Aussetzung der Beurkundung mangels hinreichender Deutschkenntnisse verstehen konnte.
2. Die Aussetzungsentscheidung ist von den die Beurkundung begehrenden Personen als verwaltungsinterner Vorgang nicht selbständig anfechtbar, und unterliegt auch im Rahmen einer Berichtigung des Eintrages in dem Geburtenregister nicht der gerichtlichen Überprüfung.

OLG Celle, Beschluß vom 16. Februar 2022 - 21 W 5/21
FamRZ 2022, 871 = NJW-RR 2022, 795 = NZFam 2022, 468 = FF 2022, 174 [Ls]

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Erbrecht; Feststellungsklage auf Nichtentzug des Pflichtteilsrechts durch letztwillige Verfügung.
BGB § 2333; ZPO § 256

1. Die Klage auf Feststellung, dem Kläger sei sein Pflichtteilsrecht nicht durch letztwillige Verfügung des Erblassers wirksam entzogen worden, ist grundsätzlich mangels Feststellungsinteresses unzulässig: Der Kläger kann Leistungsklage in Form der isolierten Auskunftsklage nach § 2314 BGB oder in Form der Stufenklage mit einem zunächst unbezifferten Antrag auf Zahlung des Pflichtteils erheben, wobei sodann die Frage der Pflichtteilsentziehung inzident zu klären ist.
2. Das Recht eines Erblassers, den Pflichtteil zu entziehen, wird mit Eintritt des Erbfalles zu einer bloßen Vorfrage für das umfassendere Rechtsverhältnis, die jetzt als dessen unselbständiges Element - auch zu der Vermeidung einer unnötigen Prozeßhäufung - nicht mehr Gegenstand einer gesonderten Feststellung sein kann.

OLG Celle, Urteil vom 17. März 2022 - 6 U 63/21
ZErb 2022, 216

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Erbrecht; Auskunft über den Bestand des realen und fiktiven Nachlasses; privates und notarielles Nachlaßverzeichnis.
BGB § 2314

1. Dem Klagantrag des Pflichtteilsberechtigten, den Erben zu verurteilen, Auskunft über den Bestand des realen und fiktiven Nachlasses durch ein privates Nachlaßverzeichnis zu erteilen, fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Pflichtteilsberechtigte bereits verurteilt ist, diese Auskunft durch ein notarielles Nachlaßverzeichnis zu erteilen.
2. Dem Privatverzeichnis kommt im Verhältnis zu dem notariellen Nachlaßverzeichnis keine höhere Richtigkeitsgewähr zu.

OLG Celle, Urteil vom 17. März 2022 - 6 U 67/21

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Ehewohnung und Hausrat; Herausgabeverlangen einer im Alleineigentum stehenden Immobilie auf der Grundlage eines in einem einstweiligen Anordnungsverfahren geschlossenen Vergleichs als Verfahren auf Überlassung der Ehewohnung oder als sonstige Familiensache; zeitlich begrenzte Nutzungsregelung; Verbindung eines auf Überlassung der Ehewohnung gerichteten Widerantrages der zur Herausgabe der Ehewohnung verpflichteten Ehefrau mit einer sonstigen Familiensache.
BGB §§ 133, 156, 985, 1361b; FamFG §§ 200, 266

1. Bei dem Herausgabeverlangen der im Alleineigentum stehenden Immobilie auf der Grundlage eines in einem einstweiligen Anordnungsverfahren geschlossenen Vergleichs handelt es sich nicht um ein Verfahren auf Überlassung der Ehewohnung, sondern um eine sonstige Familiensache.
2. Einem hierauf gestützten Antrag steht nicht entgegen, daß in der Trennungszeit eine Regelung zu der Überlassung der Ehewohnung nach § 1361b BGB als lex specialis einem Herausgabeanspruch aus § 985 BGB vorrangig, und dieser unzulässig ist.
3. Haben die Eheleute eine zeitlich begrenzte Nutzungsregelung getroffen, kann aus dem Vergleich im Wege der Auslegung (§§ 133, 156 BGB) ein Herausgabeanspruch jedenfalls dann folgen, wenn eine zeitlich gestufte Fristenregelung zu der Suche nach einer neuen Wohnung bzw. zu der Nutzung der Ehewohnung vereinbart wurde.
4. Ein auf Überlassung der Ehewohnung gerichteter Widerantrag der zu der Herausgabe verpflichteten Ehefrau kann nicht mit einer sonstigen Familiensache verbunden werden, so daß dieser abzutrennen ist.

OLG Celle, Beschluß vom 28. März 2022 - 21 UF 57/22

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Versorgungsausgleich; Festsetzung des Verfahrenswertes; Ausgleich der in der Rentenversicherung als Zuschläge für langjährige Versicherung gewährten Entgeltpunkte.
FamGKG § 50; SGB VI § 120f

Die in der Rentenversicherung als Zuschläge für langjährige Versicherung gewährten Entgeltpunkte - deren Ausgleich in der Entscheidungsformel zum Versorgungsausgleich gesondert auszusprechen ist - stellen auch im Rahmen der Festsetzung des Verfahrenswertes ein Anrecht im Sinne des § 50 Abs. 1 S. 1 FamGKG dar.

OLG Celle, Beschluß vom 24. Mai 2022 - 10 WF 65/22
FamRB 2022, 256

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