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Entscheidungen OLG Nürnberg (2022)


Entscheidungen OLG Nürnberg (2022) - OLGNrnberg


Vormundschaft und Pflegschaft; Ergänzungspflegschaft; Statthaftigkeit der Beschwerde gegen Entscheidung über die Anordnung der Ergänzungspflegschaft; Bestellung des Ergänzungspflegers im einstweiligen Anordnungsverfahren.
Beschluß vom 18. Januar 2022 - 7 UF 1200/21
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Unerlaubte Handlungen; Geltendmachung und Verwirkung eines Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruchs nach Versöhnung der Ehegatten.
Beschluß vom 25. Januar 2022 - 11 UF 801/21
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Vormundschaft und Pflegschaft; Ergänzungspflegschaft; Entlassung eines berufsmäßig tätigen Ergänzungspflegers wegen Erschütterung des Vertrauensverhältnisses zu einem Elternteil.
Beschluß vom 10. Februar 2022 - 9 WF 1212/21
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Versorgungsausgleich; Pflichtehrensold nach dem bayerischen Gesetz über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen als auszugleichendes Anrecht.
Beschluß vom 23. Februar 2022 - 11 UF 1106/21
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Gewaltschutzrecht; Rechtsmittel; keine Anfechtbarkeit der Ablehnung der Bestätigung eines Vergleichs in einer Gewaltschutzsache nach § 214a FamFG.
Beschluß vom 15. März 2022 - 11 UF 148/22
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Personenstandsrecht; Eintragung nach Heimatrecht erworbener Namen ausländischer Staatsangehöriger in das Geburtenbuch (hier: keine gesetzlichen Vorschriften über den Familiennamen eines Kindes in Afghanistan).
Beschluß vom 15. März 2022 - 11 W 188/22
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Gewaltschutzrecht; Verfahrensrecht; Zuständigkeit der Gerichte; Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges bei Antrag auf Anordnung von Maßnahmen nach dem GewSchG gegen hoheitliches Handeln; Antrag auf Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz gegen Polizisten; Ausübung eines öffentlichen Amts bei Vollzug einer betreuungsgerichtlichen Entscheidung.
Beschluß vom 15. März 2022 - 7 WF 1114/21
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Abstammungsrecht; Vaterschaftsfeststellungsverfahren; Kostenentscheidung; keine alleinige Kostenpflicht des festgestellten Vaters bei eingeräumtem Mehrverkehr der Mutter.
Beschluß vom 22. März 2022 - 7 UF 121/22
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Versorgungsausgleich; Auswirkungen der Anerkennung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder; Verkürzung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit nach dem BeamtVG.
Beschluß vom 5. April 2022 - 7 UF 208/22
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Herausgabe eines Kindes an den Ergänzungspfleger; Beschwerde gegen einstweilige Anordnung; keine entsprechende Anwendung von § 57 S. 2 Nr. 2 FamFG.
Beschluß vom 28. April 2022 - 7 UF 330/22
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Elterliche Sorge; Entziehung von Teilbereichen des Sorgerechts der Mutter; als Pflegemutter eingesetzte Großmutter; kein Beschwerderecht gegen eine familiengerichtliche Entscheidung.
Beschluß vom 28. April 2022 - 7 UF 331/22
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Versorgungsausgleich; Grundrentenzuschlag nach § 76g SGB VI; gesonderte Bagatellprüfung nach § 18 VersAusglG.
Beschluß vom 6. Mai 2022 - 11 UF 283/22
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Elterliche Sorge; Erbrecht; Sorgerechtsentzug für ein Erbscheinerteilungsverfahren.
Beschluß vom 20. Juni 2022 - 7 WF 434/22


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Vormundschaft und Pflegschaft; Ergänzungspflegschaft; Statthaftigkeit der Beschwerde gegen Entscheidung über die Anordnung der Ergänzungspflegschaft; Bestellung des Ergänzungspflegers im einstweiligen Anordnungsverfahren.
BGB § 1909; FamFG §§ 57, 59

1. Umfaßt eine gerichtliche Entscheidung im einstweiligen Anordnungsverfahren sowohl gemäß § 57 S. 2 FamFG beschwerdefähige als auch unanfechtbare Teile, so kann nicht die gesamte Entscheidung angefochten werden, sondern nur der beschwerdefähige Teil für sich.
2. Ein Jugendamt, welches durch das Amtsgericht in einem Beschluß zur elterlichen Sorge im einstweiligen Anordnungsverfahren aufgrund mündlicher Erörterung als Ergänzungspfleger ausgewählt und bestellt wurde, kann diesen Teil der Entscheidung nicht anfechten, weil es sich hierbei nicht um eine Entscheidung über die elterliche Sorge für ein Kind § 57 S. 2 Nr. 1 FamFG handelt.

OLG Nürnberg, Beschluß vom 18. Januar 2022 - 7 UF 1200/21
FamRZ 2022, 878 = FuR 2022, 335 = NZFam 2022, 606

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Unerlaubte Handlungen; Geltendmachung und Verwirkung eines Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruchs nach Versöhnung der Ehegatten.
BGB §§ 207, 227, 253, 823; FamFG § 266

§ 207 BGB soll den Familienfrieden vor Störungen durch klageweise Geltendmachung von Ansprüchen schützen. Dazu stünde im Widerspruch, wenn der Geschädigte nach einem erfolgten Versöhnungsversuch zu der Vermeidung des Eintritts von Verwirkung zu der zeitnahen Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen nach einer häuslichen Auseinandersetzung angehalten wäre.

OLG Nürnberg, Beschluß vom 25. Januar 2022 - 11 UF 801/21
FamRZ 2022, 975 = NJW-RR 2022, 726 = NZFam 2022, 475 = FamRB 2022, 251 = MDR 2022, 565 = FF 2022, 173 [Ls]

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Vormundschaft und Pflegschaft; Ergänzungspflegschaft; Entlassung eines berufsmäßig tätigen Ergänzungspflegers wegen Erschütterung des Vertrauensverhältnisses zu einem Elternteil.
BGB §§ 1886, 1909, 1915

1. Ein berufsmäßig tätiger Ergänzungspfleger steht einem ehrenamtlich tätigen Ergänzungspfleger im Rahmen des § 1886 in Verbindung mit § 1915 BGB gleich.
2. Die Erschütterung des Vertrauensverhältnisses zwischen Elternteil und Ergänzungspfleger führt nicht per se zu der Gefährdung der Interessen des Pfleglings im Sinne des § 1886 in Verbindung mit § 1915 BGB.

OLG Nürnberg, Beschluß vom 10. Februar 2022 - 9 WF 1212/21
NZFam 2022, 461 = FamRB 2022, 265 = JAmt 2022, 334 = MDR 2022, 645 = FF 2022, 175 [Ls]

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Versorgungsausgleich; Pflichtehrensold nach dem bayerischen Gesetz über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen als auszugleichendes Anrecht.
VersAusglG §§ 2, 6

Bei dem Pflichtehrensold nach dem bayerischen Gesetz über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen handelt es sich um ein auszugleichendes Anrecht nach § 2 Abs. 1 VersAusglG, da er Versorgungscharakter hat, und auf Arbeit beruht.

OLG Nürnberg, Beschluß vom 23. Februar 2022 - 11 UF 1106/21
FF 2022, 216 [Ls]

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Gewaltschutzrecht; Rechtsmittel; keine Anfechtbarkeit der Ablehnung der Bestätigung eines Vergleichs in einer Gewaltschutzsache nach § 214a FamFG.
FamFG §§ 58, 214a

Die Ablehnung der Bestätigung eines Vergleichs in einer Gewaltschutzsache nach § 214a FamFG ist nicht anfechtbar.

OLG Nürnberg, Beschluß vom 15. März 2022 - 11 UF 148/22
NJW-RR 2022, 653 = NZFam 2022, 499 = FF 2022, 217 [Ls]

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Personenstandsrecht; Eintragung nach Heimatrecht erworbener Namen ausländischer Staatsangehöriger in das Geburtenbuch (hier: keine gesetzlichen Vorschriften über den Familiennamen eines Kindes in Afghanistan).
PStG §§ 47 ff; EGBGB Art. 10

1. Nach Heimatrecht erworbene Namen ausländischer Staatsangehöriger sind so in das Geburtenbuch einzutragen, wie sie nach dem ausländischen Recht geführt werden.
2. Unterscheidet das ausländische Recht nicht nach Vor- und Familiennamen, dann ist eine rechtliche Einordnung der Namen entsprechend den Vorstellungen des deutschen Namensrechts durch den Standesbeamten unzulässig.
3. In Afghanistan bestehen keine gesetzlichen Vorschriften über den Familiennamen eines Kindes.

OLG Nürnberg, Beschluß vom 15. März 2022 - 11 W 188/22

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Gewaltschutzrecht; Verfahrensrecht; Zuständigkeit der Gerichte; Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges bei Antrag auf Anordnung von Maßnahmen nach dem GewSchG gegen hoheitliches Handeln; Antrag auf Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz gegen Polizisten; Ausübung eines öffentlichen Amts bei Vollzug einer betreuungsgerichtlichen Entscheidung.
GewSchG § 1; GVG §§ 13, 17a; VwGO § 40

Zu der Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges bei einem Antrag auf Anordnung von Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz gegen hoheitliches Handeln.

OLG Nürnberg, Beschluß vom 15. März 2022 - 7 WF 1114/21
NZFam 2022, 570 = MDR 2022, 851 = FF 2022, 217 [Ls]

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Abstammungsrecht; Vaterschaftsfeststellungsverfahren; Kostenentscheidung; keine alleinige Kostenpflicht des festgestellten Vaters bei eingeräumtem Mehrverkehr der Mutter.
FamFG §§ 81, 169

Zu der Kostenentscheidung in dem Verfahren wegen Feststellung der Vaterschaft: Keine alleinige Kostenpflicht des festgestellten Vaters bei eingeräumtem Mehrverkehr der Mutter.

OLG Nürnberg, Beschluß vom 22. März 2022 - 7 UF 121/22
FF 2022, 263 [Ls]

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Versorgungsausgleich; Auswirkungen der Anerkennung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder; Verkürzung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit nach dem BeamtVG.
VersAusglG §§ 40, 44; BeamtVG §§ 50a, 69m

1. Zu den Auswirkungen der Anerkennung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder auf den Versorgungsausgleich.
2. Zu einer Verkürzung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit nach dem Beamtenversorgungsgesetz.

OLG Nürnberg, Beschluß vom 5. April 2022 - 7 UF 208/22
FF 2022, 262 [Ls]

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Herausgabe eines Kindes an den Ergänzungspfleger; Beschwerde gegen einstweilige Anordnung; keine entsprechende Anwendung von § 57 S. 2 Nr. 2 FamFG.
FamFG § 57

§ 57 S. 2 Nr. 2 FamFG ist nicht (entsprechend) anzuwenden, wenn über die Herausgabe eines Kindes an den Ergänzungspfleger entschieden wurde.

OLG Nürnberg, Beschluß vom 28. April 2022 - 7 UF 330/22

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Elterliche Sorge; Entziehung von Teilbereichen des Sorgerechts der Mutter; als Pflegemutter eingesetzte Großmutter; kein Beschwerderecht gegen eine familiengerichtliche Entscheidung.
FamFG § 59

Auch die als Pflegemutter eingesetzte Großmutter ist gegen eine familiengerichtliche Entscheidung, die Teilbereiche des Sorgerechts der Mutter entzieht, nicht beschwerdeberechtigt.

OLG Nürnberg, Beschluß vom 28. April 2022 - 7 UF 331/22

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Versorgungsausgleich; Grundrentenzuschlag nach § 76g SGB VI; gesonderte Bagatellprüfung nach § 18 VersAusglG.
VersAusglG § 18; SGB VI §§ 66, 76g, 97a, 120f, 307e

Für den Grundrentenzuschlag nach § 76g SGB VI ist eine gesonderte Bagatellprüfung nach § 18 VersAusglG durchzuführen, weil es sich um einen selbständigen Teil des bei der gesetzlichen Rentenversicherung erworbenen Anrechts handelt.

OLG Nürnberg, Beschluß vom 6. Mai 2022 - 11 UF 283/22
FamRB 2022, 256

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Elterliche Sorge; Erbrecht; Sorgerechtsentzug für ein Erbscheinerteilungsverfahren.
BGB §§ 1629, 1796

Ein Sorgerechtsentzug für ein Erbscheinerteilungsverfahren muß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Er ist nicht erforderlich, wenn zu erwarten ist, daß die Eltern im Interesse des Kindes handeln, und ihr Einfluß auf die Entscheidung gering ist.

OLG Nürnberg, Beschluß vom 20. Juni 2022 - 7 WF 434/22

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