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Entscheidungen OLG Saarbrücken (2022)


Entscheidungen OLG Saarbrücken (2022) - OLGSaarbrcken


Familienvermögensrecht; Zugewinngemeinschaft; Zugewinnausgleich; Berücksichtigung einer durch Auflösung eines Arbeitsvertrages zugeflossenen Abfindung.
Beschluß vom 11. Januar 2022 - 6 UF 91/21
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Umgangsrecht; Umgang des Kindes mit den Eltern; notwendige Kindesanhörung in Umgangsverfahren.
Beschluß vom 18. Februar 2022 - 6 UF 5/22
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Erbrecht; Anforderungen an den Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs bei behaupteter Eigentümerstellung; Eintragung der Erben eines namens- und wohnortgleichen Verstorbenen.
Beschluß vom 25. Februar 2022 - 5 W 11/22
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Erbrecht; nach Eintritt des Versicherungsfalles ausgezahlte Versicherungsleistung; Herausgabeverlangen des Erben des Versicherungsnehmers von dem Bezugsberechtigten; Beweis des fehlenden Rechtsgrundes im Valutaverhältnis; Widerlegung einer vom Bezugsberechtigten behauptete Übermittlung der Schenkungsofferte durch den Versicherer.
Urteil vom 2. März 2022 - 5 U 64/21
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Elterliche Sorge; Kindeswohlgefährdung durch den inhaftierten Elternteil; Ruhen der elterlichen Sorge; Maßnahmen nach §§ 1666, 1666a BGB.
Beschluß vom 28. März 2022 - 6 UF 163/21
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Erbrecht; Alleinerbeneinsetzung der Lebensgefährtin des Erblassers trotz augenscheinlicher Verteilung nur einzelner Nachlaßgegenstände auf mehrere Personen; Verantwortlichkeit für »Beerdigung und Folgekosten« nach dem Testament.
Beschluß vom 30. März 2022 - 5 W 15/22
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Elterliche Sorge; Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils in die vom sorgeberechtigten Elternteil beabsichtigte Einbenennung des Kindes; Notwendigkeit der persönlichen Anhörung des nicht sorgeberechtigten Elternteils; öffentliche Beglaubigung der Einwilligungserklärungen der Mutter, des Ehemannes sowie des Kindes gegenüber dem Standesbeamten.
Beschluß vom 5. Mai 2022 - 6 WF 54/22


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Familienvermögensrecht; Zugewinngemeinschaft; Zugewinnausgleich; Berücksichtigung einer durch Auflösung eines Arbeitsvertrages zugeflossenen Abfindung.
BGB §§ 1373, 1375, 1378

Die einem Ehegatten anläßlich der Auflösung eines Arbeitsvertrages zugeflossene Abfindung kann mit dem zu dem Stichtag für das Endvermögen maßgeblichen Betrag eine im Zugewinn auszugleichende Vermögensposition sein, soweit mangels Einbeziehung der Abfindung in eine Unterhaltsregelung das Doppelverwertungsverbot nicht greift, und der Ausgleichspflichtige aufgrund einer stichtagsbezogenen Prognose darauf weder zu der Deckung seines eigenen Unterhaltsbedarfs, noch desjenigen anderer Unterhaltsberechtigter angewiesen ist.

OLG Saarbrücken, Beschluß vom 11. Januar 2022 - 6 UF 91/21
FamRZ 2022, 860 = NJW-RR 2022, 368 = NZFam 2022, 271 = FamRB 2022, 128 = ZAP EN-Nr. 189/2022 = NJW 2022, 2051 [Ls] = FF 2022, 262 [Ls]

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Umgangsrecht; Umgang des Kindes mit den Eltern; notwendige Kindesanhörung in Umgangsverfahren.
BGB §§ 1666, 1666a, 1667, 1684; FamFG § 159

1. Gemäß § 159 Abs. 1 FamFG in der ab dem 1. Juli 2021 anzuwendenden Fassung hat das Familiengericht das Kind persönlich anzuhören, und sich einen persönlichen Eindruck von dem Kind zu verschaffen. Diese Verpflichtung ist nach der Neuregelung unabhängig von dem Alter des Kindes, und gilt auch in einstweiligen Anordnungsverfahren. Unbeschadet dessen sind Kinder in einem ihre Person betreffenden Verfahren jedenfalls bereits ab einem Alter von etwa drei Jahren persönlich anzuhören.
2. Von der persönlichen Anhörung des Kindes kann in einem Kindesschutzverfahren nach §§ 1666 ff BGB in aller Regel nicht deshalb abgesehen werden, weil das Kind bereits in einem vorangegangenen Umgangsverfahren persönlich angehört worden ist; dies gilt umso mehr, wenn diese Anhörung nicht von demselben erkennenden Gericht durchgeführt worden ist.

OLG Saarbrücken, Beschluß vom 18. Februar 2022 - 6 UF 5/22
FamRZ 2022, 963 = NZFam 2022, 608 = FamRB 2022, 221

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Erbrecht; Anforderungen an den Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs bei behaupteter Eigentümerstellung; Eintragung der Erben eines namens- und wohnortgleichen Verstorbenen.
GBO §§ 22, 29

Zu den Anforderungen an den Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs bei behaupteter Eigentümerstellung und Eintragung der Erben eines namens- und wohnortgleichen Verstorbenen.

OLG Saarbrücken, Beschluß vom 25. Februar 2022 - 5 W 11/22
ZEV 2022, 308 [Ls]

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Erbrecht; nach Eintritt des Versicherungsfalles ausgezahlte Versicherungsleistung; Herausgabeverlangen des Erben des Versicherungsnehmers von dem Bezugsberechtigten; Beweis des fehlenden Rechtsgrundes im Valutaverhältnis; Widerlegung einer vom Bezugsberechtigten behauptete Übermittlung der Schenkungsofferte durch den Versicherer.
BGB §§ 516, 812; ZPO § 286; VVG § 159

Verlangt der Erbe des Versicherungsnehmers von dem Bezugsberechtigten die Herausgabe der nach Eintritt des Versicherungsfalles ausgezahlten Versicherungsleistung, so hat er den fehlenden Rechtsgrund in dem Valutaverhältnis zu beweisen, und hierzu eine von dem Bezugsberechtigten behauptete Übermittlung der Schenkungsofferte durch den Versicherer zu widerlegen.

OLG Saarbrücken, Urteil vom 2. März 2022 - 5 U 64/21
VersR 2022, 810 = RuS 2022, 403 [Ls]

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Elterliche Sorge; Kindeswohlgefährdung durch den inhaftierten Elternteil; Ruhen der elterlichen Sorge; Maßnahmen nach §§ 1666, 1666a BGB.
BGB §§ 1666, 1666a, 1674

Dem Ruhen der elterlichen Sorge kommt aus Gründen der Verhältnismäßigkeit jedenfalls dann der Vorrang vor Maßnahmen nach §§ 1666, 1666a BGB zu, wenn die Frage einer Gefährdung des Kindeswohles durch den inhaftierten Elternteil noch nicht abschließend beurteilt werden kann.

OLG Saarbrücken, Beschluß vom 28. März 2022 - 6 UF 163/21
NZFam 2022, 598 = ZKJ 2022, 266 = FamRZ 2022, 965 [Ls]

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Erbrecht; Alleinerbeneinsetzung der Lebensgefährtin des Erblassers trotz augenscheinlicher Verteilung nur einzelner Nachlaßgegenstände auf mehrere Personen; Verantwortlichkeit für »Beerdigung und Folgekosten« nach dem Testament.
BGB §§ 133, 2084, 2087

Zu der Annahme einer Alleinerbeneinsetzung der Lebensgefährtin des Erblassers trotz augenscheinlicher Verteilung nur einzelner Nachlaßgegenstände auf mehrere Personen, wenn die ihr zugewandten Vermögenswerte aus der Sicht des Erblassers den wesentlichen Teil seines Nachlasses darstellten, und sie nach dem Testament auf für »Beerdigung und Folgekosten« verantwortlich zeichnen sollte.

OLG Saarbrücken, Beschluß vom 30. März 2022 - 5 W 15/22

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Elterliche Sorge; Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils in die vom sorgeberechtigten Elternteil beabsichtigte Einbenennung des Kindes; Notwendigkeit der persönlichen Anhörung des nicht sorgeberechtigten Elternteils; öffentliche Beglaubigung der Einwilligungserklärungen der Mutter, des Ehemannes sowie des Kindes gegenüber dem Standesbeamten.
BGB §§ 1617c, 1618; FamFG § 160

1. Zu den Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils in die vom sorgeberechtigten Elternteil beabsichtigte Einbenennung des Kindes nach § 1618 S. 4 BGB.
2. In diesem Ersetzungsverfahren hat das Gericht vor der Entscheidung gemäß § 160 Abs. 1 S. 1 FamFG grundsätzlich auch den nicht sorgeberechtigten Elternteil persönlich anzuhören.
3. Wegen §§ 1618 S. 5 und 6, 1617c Abs. 1 S. 3 BGB sind die vorzulegenden Einwilligungserklärungen der Mutter, des Ehemannes sowie des Kindes gegenüber dem Standesbeamten abzugeben, und zudem öffentlich zu beglaubigen. Solange dies nicht erfolgt ist, kommt eine Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils nach § 1618 S. 4 BGB bereits formal nicht in Betracht.

OLG Saarbrücken, Beschluß vom 5. Mai 2022 - 6 WF 54/22
NZFam 2022, 616

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