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Entscheidungen OLG Bremen (2022)


Entscheidungen OLG Bremen (2022) - bremen


Kosten und Gebühren in Kindschaftssachen; Teilung der Verfahrenskosten bei Uneinigkeit der Kindeseltern über die Impfung des gemeinsamen Kindes gegen Covid-19.
Beschluß vom 9. Februar 2022 - 5 UF 5/22
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Unterhalt des getrennt lebenden Ehegatten; Verfahrenskostenhilfe; Verfahrenskostenvorschuß bei der Geltendmachung von Trennungsunterhalt als Quotenunterhalt.
Beschluß vom 30. März 2022 - 5 WF 4/22


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Kosten und Gebühren in Kindschaftssachen; Teilung der Verfahrenskosten bei Uneinigkeit der Kindeseltern über die Impfung des gemeinsamen Kindes gegen Covid-19.
FamFG § 81

Muß das Familiengericht wegen Uneinigkeit der Kindeseltern einem Elternteil die Entscheidungsbefugnis über die Impfung des gemeinsamen Kindes gegen Covid-19 allein übertragen, dann entspricht es regelmäßig der Billigkeit, daß die Eltern die Gerichtskosten jeweils zur Hälfte, und ihre außergerichtlichen Kosten jeweils selbst zu tragen haben.

OLG Bremen, Beschluß vom 9. Februar 2022 - 5 UF 5/22
FuR 2022, 332 = NZFam 2022, 415 = FF 2022, 175 [Ls]

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Unterhalt des getrennt lebenden Ehegatten; Verfahrenskostenhilfe; Verfahrenskostenvorschuß bei der Geltendmachung von Trennungsunterhalt als Quotenunterhalt.
BGB §§ 1360a, 1361; FamFG § 113; ZPO §§ 114, 115

1. Ein der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe entgegenstehender Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuß gegen den Antragsgegner kommt, sofern der angemessene Selbstbehalt der Beteiligten nicht beeinträchtigt wird, auch bei der Geltendmachung von Trennungsunterhalt als Quotenunterhalt in Betracht, wenn dieser noch nicht laufend gezahlt wird.
2. In diesem Falle ist der geleistete Verfahrenskostenvorschuß zu der Wahrung des Halbteilungsgrundsatzes vorab - auf einen angemessenen Zeitraum verteilt - zu der Bestimmung des Trennungsunterhalts von dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen abzuziehen.

OLG Bremen, Beschluß vom 30. März 2022 - 5 WF 4/22

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