Telefon
0941 / 59 55 00
Telefon

Entscheidungen OLG Köln (2022) - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Köln (2022)


Entscheidungen OLG Köln (2022) - OLGKln


Versorgungsausgleich; Voraussetzungen der Einbeziehung eines Anrechts nach dem Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen.
Beschluß vom 18. Januar 2022 - II-14 UF 168/21
_______________

Versorgungsausgleich; Tenorierung bei externer Teilung.
Beschluß vom 21. Januar 2022 - 14 UF 166/21
_______________

Kosten und Gebühren; Rechtsanwaltsvergütung; Anfall einer Einigungsgebühr in Kinderschutzverfahren.
Beschluß vom 24. Januar 2022 - II-14 WF 184/21
_______________

Kosten und Gebühren; Rechtsanwaltsvergütung; Anfall einer Einigungsgebühr in Kinderschutzverfahren.
Beschluß vom 24. Januar 2022 - II-14 WF 186/21
_______________

Verfahrensrecht; Festsetzung des Verfahrenswertes in Ehesachen.
Beschluß vom 26. Januar 2022 - II-27 WF 6/22
_______________

Erbrecht; Nachlaßsache; Erteilung eines Europäischen Nachlaßzeugnisses; Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Ausstellung der Bescheinigung.
Beschluß vom 2. März 2022 - I-2 Wx 13/22
_______________

Eheschließung; Unwirksamkeit einer von Deutschland aus im amerikanischen Bundesstaat Utah geschlossenen Ehe.
Beschluß vom 8. März 2022 - 26 Wx 3/22
_______________

Umgangsrecht; Umgang der Eltern mit ihren Kindern; mit Eingriffen in das Elternrecht verbundene staatliche Kindesschutzmaßnahmen; Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei der Anordnung von Einschränkungen oder Ausschluß des Umgangs; Voraussetzungen der Rechtfertigung einer Einschränkung oder eines Ausschlusses des elterlichen Umgangsrechts im Falle eines in einer Pflegefamilie untergebrachten Kindes; erzwungenes Umgangsrecht; besonderer verfassungs- und menschenrechtlicher Stellenwert des elterlichen Umgangsrechts mit ihrem in Pflege genommenen Kind.
Beschluß vom 17. März 2022 - 14 UF 60/21
_______________

Erbrecht; Bindungswirkung eines in einem Erbunwürdigkeitsklageverfahren ergangenen rechtskräftigen Versäumnisurteils.
Beschluß vom 27. April 2022 - 2 Wx 72/22
_______________

Verfahrensrecht; Scheidungsverbund; Abtrennung der Folgesache Güterrecht aufgrund unzumutbarer Härte wegen außergewöhnlicher Verfahrensdauer (hier: knapp 9,5 Jahre); Anforderungen an die Annahme einer unbilligen Härte mit zunehmender Verfahrensdauer.
Beschluß vom 6. Mai 2022 - 14 UF 16/22


******************************************************************************************************

Versorgungsausgleich; Voraussetzungen der Einbeziehung eines Anrechts nach dem Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen.
VersAusglG §§ 2, 10; AltZertG § 1a

1. Die Einbeziehung eines Anrechts in den Versorgungsausgleich setzt voraus, daß dieses wirtschaftlich dem Ehegatten und nicht einem Dritten zusteht.
2. Gilt ein Auszahlungsanspruch aufgrund von Zahlungen auf einen Altersvorsorgevertrag als unwiderruflich an den Darlehensgeber abgetreten, dann kann der zu der Tilgung angesparte Altersvorsorgevertrag nicht intern oder extern geteilt werden; das aus diesem Vertrag gebildete Guthaben kann nur im Rahmen der güterrechtlichen Auseinandersetzung berücksichtigt werden.

OLG Köln, Beschluß vom 18. Januar 2022 - II-14 UF 168/21
FamRZ 2022, 865

Speichern Öffnen koe-2022-01-18-168-21.pdf (62,52 kb)
__________

Versorgungsausgleich; Tenorierung bei externer Teilung.
VersAusglG § 14; FamFG § 222

1. § 14 Abs. 4 VersAusglG erlaubt keine »offene Tenorierung«, bei der es dem Versorgungsträger der ausgleichspflichtigen Person überlassen bleibt, die konkrete Höhe des Kapitalbetrages nach eigenen Berechnungen selbst festzulegen.
2. Bei der externen Teilung eines Anrechts im Versorgungsausgleich bedarf es keiner Benennung der maßgeblichen Versorgungsordnung in der Beschlußformel der gerichtlichen Entscheidung.

OLG Köln, Beschluß vom 21. Januar 2022 - 14 UF 166/21

Speichern Öffnen koe-2022-01-21-166-21.pdf (53,21 kb)
_______________

Kosten und Gebühren; Rechtsanwaltsvergütung; Anfall einer Einigungsgebühr in Kinderschutzverfahren.
BGB §§ 1666, 1666a; FamFG § 156; RVG-VV Nrn. 1000, 1003

1. Die Entstehung einer Einigungsgebühr ist auch in Kinderschutzverfahren möglich: Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, daß der Gesetzgeber speziell für Verfahren gemäß §§ 1666, 1666a BGB das Entstehen einer Einigungsgebühr ausschließen wollte.
2. Ob die Voraussetzungen der Nummern 1000, 1003 RVG-VV erfüllt sind, ist jeweils in dem konkreten Einzelfall zu prüfen.

OLG Köln, Beschluß vom 24. Januar 2022 - II-14 WF 184/21
JurBüro 2022, 247

Speichern Öffnen koe-2022-01-24-184-21.pdf (80,34 kb)
_______________

Kosten und Gebühren; Rechtsanwaltsvergütung; Anfall einer Einigungsgebühr in Kinderschutzverfahren.
BGB §§ 1666, 1666a; RVG-VV Nrn. 1000, 1003

1. Für die Festsetzbarkeit einer Einigungsgebühr ist die Protokollierung eines als Vollstreckungstitel tauglichen Vergleichs nicht erforderlich.
2. Nicht jede im Rahmen eines laufenden Sorgerechtsverfahrens mit Hilfe eines Verfahrensbevollmächtigten erzielte Akzeptanz oder Einsicht, daß die zu treffende Entscheidung richtig und rechtmäßig ist, führt zu dem Anfall einer Einigungsgebühr.

OLG Köln, Beschluß vom 24. Januar 2022 - II-14 WF 186/21
JurBüro 2022, 250

Speichern Öffnen koe-2022-01-24-186-21.pdf (66,97 kb)
_______________

Verfahrensrecht; Festsetzung des Verfahrenswertes in Ehesachen.
FamGKG § 43

Im Rahmen der Bestimmung des Verfahrenswertes in Ehesachen ist von dem Nettoeinkommen der Ehegatten kein Abschlag für Kindesunterhalt vorzunehmen.

OLG Köln, Beschluß vom 26. Januar 2022 - II-27 WF 6/22
FamRZ 2022, 1128

Speichern Öffnen koe-2022-01-26-006-22.pdf (42,94 kb)
_______________

Erbrecht; Nachlaßsache; Erteilung eines Europäischen Nachlaßzeugnisses; Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Ausstellung der Bescheinigung.
EUV 650/2012 Art. 39, Art. 43, Art. 46; EUV 1329/2014; IntErbRVG § 27; ZPO §§ 724, 567; RPflG § 11

1. Eine Bescheinigung nach Art. 46 Abs. 3 b) EuErbVO in Verbindung mit Anhang 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1329/2014 kann nicht zum Nachweis der Wirkungen sowie der Bestandskraft eines in Deutschland erteilten Erbscheines ausgestellt werden.
2. Gegen die Ablehnung der Ausstellung der Bescheinigung nach Anhang 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1329/2014 ist die sofortige Beschwerde gemäß § 27 Abs. 2 S. 3 IntErbRVG, §§ 724, 567 ZPO, § 11 RPflG das statthafte Rechtsmittel.

OLG Köln, Beschluß vom 2. März 2022 - I-2 Wx 13/22
FamRZ 2022, 993 = FGPrax 2022, 83 = MDR 2022, 647 = Rpfleger 2022, 332 = ZEV 2022, 231 = ErbR 2022, 509 = BWNotZ 2022, 133

Speichern Öffnen koe-2022-03-02-013-22.pdf (65,16 kb)
_______________

Eheschließung; Unwirksamkeit einer von Deutschland aus im amerikanischen Bundesstaat Utah geschlossenen Ehe.
BGB §§ 1310, 1311; EGBGB Art. 13

Eine von nigerianischen Staatsangehörigen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, von Deutschland aus im Wege der zeitgleichen Übertragung von in Bild und Ton im amerikanischen Bundesstaat Utah geschlossene Ehe ist in Deutschland nicht wirksam, und steht daher einer Eheschließung in Deutschland nicht entgegen.

OLG Köln, Beschluß vom 8. März 2022 - 26 Wx 3/22
StAZ 2022, 214

Speichern Öffnen koe-2022-03-08-003-22.pdf (55,73 kb)
_______________

Umgangsrecht; Umgang der Eltern mit ihren Kindern; mit Eingriffen in das Elternrecht verbundene staatliche Kindesschutzmaßnahmen; Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei der Anordnung von Einschränkungen oder Ausschluß des Umgangs; Voraussetzungen der Rechtfertigung einer Einschränkung oder eines Ausschlusses des elterlichen Umgangsrechts im Falle eines in einer Pflegefamilie untergebrachten Kindes; erzwungenes Umgangsrecht; besonderer verfassungs- und menschenrechtlicher Stellenwert des elterlichen Umgangsrechts mit ihrem in Pflege genommenen Kind.
BGB § 1684

1. Wie bei anderen staatlichen Kindesschutzmaßnahmen, die mit einem Eingriff in das Elternrecht verbunden sind, ist bei der Anordnung von Einschränkungen oder Ausschluß des Umgangs der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten.
2. Die Rechtfertigung einer Einschränkung oder eines Ausschlusses des elterlichen Umgangsrechts setzt im Falle eines in einer Pflegefamilie untergebrachten Kindes auf der einen Seite voraus, daß der Schutz des Kindes dies nach den konkreten Umständen des Einzelfalles erfordert, um eine konkrete Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren, wobei gegebenenfalls auch der dem Umgang entgegenstehende Wille des Kindes und die Folgen eines gegen diesen Willen angeordneten Umgangs nicht außer Betracht bleiben dürfen; so kommen eine Einschränkung oder der Ausschluß der Umgangsbefugnis insbesondere in Betracht, wenn das Kind dies aus ernsthaften Gründen wünscht, und ein erzwungenes Umgangsrecht das Kindeswohl beeinträchtigen würde.
3. Auf der anderen Seite muß das Gericht dem besonderen verfassungs- und menschenrechtlichen Stellenwert des elterlichen Umgangsrechts mit ihrem in Pflege genommenen Kind Rechnung tragen.

OLG Köln, Beschluß vom 17. März 2022 - 14 UF 60/21

Speichern Öffnen koe-2022-03-17-060-21.pdf (108,53 kb)
_______________

Erbrecht; Bindungswirkung eines in einem Erbunwürdigkeitsklageverfahren ergangenen rechtskräftigen Versäumnisurteils.
BGB §§ 2338 f, 2342, 2353

In einem Erscheinserteilungsverfahren ist das Nachlaßgericht innerhalb der Grenzen der Rechtskraft an ein in einem Erbunwürdigkeitsklageverfahren ergangenes Versäumnisurteil gebunden.

OLG Köln, Beschluß vom 27. April 2022 - 2 Wx 72/22
FGPrax 2022, 136

Speichern Öffnen koe-2022-04-27-072-22.pdf (68,72 kb)
_______________

Verfahrensrecht; Scheidungsverbund; Abtrennung der Folgesache Güterrecht aufgrund unzumutbarer Härte wegen außergewöhnlicher Verfahrensdauer (hier: knapp 9,5 Jahre); Anforderungen an die Annahme einer unbilligen Härte mit zunehmender Verfahrensdauer.
BGB §§ 1372 ff, 1379; FamFG § 140

1. Eine Verfahrensdauer mit knapp 9,5 Jahren fällt in einer nicht mehr zu vertretenden Weise aus dem Rahmen, übersteigt das übliche Maß von zwei Jahren um mehr als das Vierfache, und gewinnt damit eine immer größer werdende Bedeutung; allein deshalb kann schon von einer unzumutbaren Härte ausgegangen werden, bei der das Interesse an der Scheidung dasjenige des Ehegatten an einer umfassenden Verbundentscheidung überwiegt.
2. Die Anforderungen an die Annahme einer unbilligen Härte sinken mit zunehmender Verfahrensdauer.

OLG Köln, Beschluß vom 6. Mai 2022 - 14 UF 16/22


_______________

Aktuelles

Keine Einträge vorhanden.