Entscheidungen OLG Dresden (2022)
Beschluß vom 28. Januar 2022 - 20 UF 875/21
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Elterliche Sorge; gestörte Kommunikationsfähigkeit der Eltern; »entpersönlichte« Absprachen der Eltern durch ausschließliche Kommunikation über ein Pendelheft und über per E-Mail.
Beschluß vom 25. März 2022 - 21 UF 427/21
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Umgangsrecht; Umgang des Kindes mit den Eltern im paritätischen Wechselmodell; Voraussetzungen der gerichtlichen Anordnung gegen den Willen eines Elternteils auch bei einer erheblichen Störung der elterlichen Kommunikation.
Beschluß vom 14. April 2022 - 21 UF 304/21
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Umgangsrecht; Umgang des Kindes mit den Eltern im paritätischen Wechselmodell; Voraussetzungen der gerichtlichen Anordnung gegen den Willen eines Elternteils auch bei erheblicher Störung der elterlichen Kommunikation.
Beschluß vom 27. April 2022 - 21 UF 71/22
Elterliche Sorge; Alleinentscheidungsbefugnis für Durchführung einer Covid-19-Schutzimpfung; fehlende Aufklärung des Jugendlichen.
BGB §§ 630d, 1628
Streiten Eltern über die Durchführung einer Covid-19-Schutzimpfung für ihr gemeinsames Kind, dann kommt eine Übertragung der Alleinentscheidungsbefugnis hierfür auf denjenigen Elternteil, der eine solche Impfung befürwortet, im Wege eines Eilverfahrens jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn die erforderliche Aufklärung des über 14 Jahre alten Kindes, obwohl von diesem ausdrücklich erbeten, weder stattgefunden hat, noch betrieben wird, und das Kind (auch) deswegen die Impfung ablehnt.
OLG Dresden, Beschluß vom 28. Januar 2022 - 20 UF 875/21
FamRZ 2022, 528 = NZFam 2022, 216 = MDR 2022, 503 = ArztR 2022, 116 = FF 2022, 216 [Ls]


Elterliche Sorge; gestörte Kommunikationsfähigkeit der Eltern; »entpersönlichte« Absprachen der Eltern durch ausschließliche Kommunikation über ein Pendelheft und über per E-Mail.
BGB § 1671
Sind die Absprachen der Eltern durch die ausschließliche Kommunikation über ein Pendelheft und über E-Mail »entpersönlicht«, dann deutet eine solche Verhaltensweise eher auf eine gestörte Kommunikationsfähigkeit hin.
OLG Dresden, Beschluß vom 25. März 2022 - 21 UF 427/21


Umgangsrecht; Umgang des Kindes mit den Eltern im paritätischen Wechselmodell; Voraussetzungen der gerichtlichen Anordnung gegen den Willen eines Elternteils auch bei einer erheblichen Störung der elterlichen Kommunikation.
BGB §§ 1684, 1696
Ein Wechselmodell kann gegen den Willen eines Elternteils auch bei einer erheblichen Störung der elterlichen Kommunikation gerichtlich angeordnet werden, wenn das Wechselmodell bereits seit geraumer Zeit tatsächlich gelebt wird, es dem beachtlichen Willen des Kindes entspricht, und nachteilige Auswirkungen auf das Kind nicht feststellbar sind.
OLG Dresden, Beschluß vom 14. April 2022 - 21 UF 304/21
NZFam 2022, 610 = NJ 2022, 269


Umgangsrecht; Umgang des Kindes mit den Eltern im paritätischen Wechselmodell; Voraussetzungen der gerichtlichen Anordnung gegen den Willen eines Elternteils auch bei erheblicher Störung der elterlichen Kommunikation.
BGB §§ 1684, 1696
Zu den Voraussetzungen der Begründung eines Wechselmodells im Wege der Abänderung einer bestehenden gerichtlichen Umgangsregelung.
OLG Dresden, Beschluß vom 27. April 2022 - 21 UF 71/22

