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Entscheidungen OLG Hamm (2022)


Entscheidungen OLG Hamm (2022) - OLGHamm


Abstammungsrecht; Vaterschaft; Beweis einer Eheschließung; Frist zur Anfechtung einer aufgrund einer Anerkennung bestehenden Vaterschaft nach deutschem bzw. bangladeschischem Recht.
Beschluß vom 20. Januar 2022 - II-12 UF 125/19
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Verfahrensrecht; Zwangsvollstreckung; Ordnungsgeld wegen Verstoßes gegen eine gerichtlich gebilligte Umgangsvereinbarung; unvollständiger Hinweis bezüglich Ordnungshaft; fehlender Hinweis hinsichtlich der Ordnungshaft auf deren maximale Dauer; Hinweis auf die Exkulpationsmöglichkeit.
Beschluß vom 24. Januar 2022 - II-13 WF 210/21
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Eheschließung; begründete Zweifel an Ehehindernis nach § 1306 BGB; nach nigerianischem Stammesrecht geschlossene Ehe zwischen einem deutschen Staatsangehörigen und einer nigerianischen Staatsangehörigen (customary marriage).
Beschluß vom 1. Februar 2022 - 15 W 142/21
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Elterliche Sorge; Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge; nachvollziehbaren Behauptung einer fehlenden Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit beider Elternteile; Verfahrenskostenhilfe; Mutwillen; Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ohne vorherige Wahrnehmung des kostenfreien Vermittlungsangebotes des Jugendamtes.
Beschluß vom 16. März 2022 - II-2 WF 31/22
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Erbrecht; Ausschlagung der Erbschaft; Irrtum über die Person; nicht zur Anfechtung berechtigender unbeachtlicher Motivirrtum (hier: Ausschlagung mit dem Ziel, die Alleinerbenstellung der Mutter zu erreichen).
Beschluß vom 21. April 2022 - 15 W 51/19
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Erbrecht; Verfahren auf Löschung des Nacherbenvermerks wegen Unrichtigkeit des Grundbuchs; Ermittlung der zu beteiligenden Nacherben; Ermittlung der am Verfahren materiell Beteiligten von Amts wegen; Einrichtung einer Pflegschaft für unbekannte Beteiligte.
Beschluß vom 22. April 2022 - 15 W 76/22
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Versorgungsausgleich; private Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht; Entziehung des Anrechts durch Ausübung des Kapitalwahlrechts; Ausschluß; Härteklausel des § 27 VersAusglG als Gerechtigkeitskorrektiv; Wiederherstellung einer gestörten Teilhabegerechtigkeit.
Beschluß vom 28. April 2022 - II-5 UF 210/21
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Erbrecht; Voraussetzungen für die Anordnung einer Nachlaßpflegschaft.
Beschluß vom 10. Mai 2022 - 15 W 445/21
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Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern; Mangelverteilung; Ausfallhaftung für ein weiteres in dem Haushalt des Unterhaltsschuldners lebendes Kind; Anrechnung von nicht zurückzahlbaren Leistungen nach dem SGB II nach Treu und Glauben für in der Vergangenheit liegende Unterhaltszeiträume.
Beschluß vom 21. Juli 2022 - II-2 UF 88/21


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Abstammungsrecht; Vaterschaft; Beweis einer Eheschließung; Frist zur Anfechtung einer aufgrund einer Anerkennung bestehenden Vaterschaft nach deutschem bzw. bangladeschischem Recht.
BGB §§ 1592, 1594, 1600, 1600b; FamFG § 169; EGBGB Art. 19, Art. 20

1. Beruft sich ein Antragsteller darauf, mit der Kindesmutter verheiratet zu sein, trifft ihn hinsichtlich des Bestehens der Ehe die Feststellungslast.
2. Eine Heiratsurkunde ist nicht geeignet, eine Eheschließung zu beweisen, wenn sich erhebliche Zweifel daraus ergeben, daß nach einem Bericht des Auswärtigen Amtes in der Volksrepublik Bangladesch echte Dokumente unwahren Inhalts und Gefälligkeitsbescheinigungen von Behörden, Privatpersonen und Firmen problemlos gegen Zahlung eines geringen Entgelts erhältlich, und wenn in der Heiratsurkunde mehrere falsche Daten bzw. falsche Bezeichnungen vorhanden sind.
3. Hatte ein Beteiligter die Vaterschaft wirksam anerkannt, dann muß diese rechtliche Vaterschaft im Wege der Anfechtung beseitigt werden.

OLG Hamm, Beschluß vom 20. Januar 2022 - II-12 UF 125/19
NZFam 2022, 519

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Verfahrensrecht; Zwangsvollstreckung; Ordnungsgeld wegen Verstoßes gegen eine gerichtlich gebilligte Umgangsvereinbarung; unvollständiger Hinweis bezüglich Ordnungshaft; fehlender Hinweis hinsichtlich der Ordnungshaft auf deren maximale Dauer; Hinweis auf die Exkulpationsmöglichkeit.
FamFG § 89

Ein Ordnungsgeld wegen Verstoßes gegen eine gerichtlich gebilligte Umgangsvereinbarung kann auch dann festgesetzt werden, wenn die vorherige Androhung nur im Hinblick auf das Ordnungsgeld vollständig ist, hinsichtlich der Ordnungshaft dagegen der Hinweis auf die maximale Dauer fehlt; auch ein Hinweis auf die Exkulpationsmöglichkeit (§ 89 Abs. 4 FamFG) ist nicht erforderlich.

OLG Hamm, Beschluß vom 24. Januar 2022 - II-13 WF 210/21
FamRZ 2022, 812 = FuR 2022, 281 = NZFam 2022, 275 = MDR 2022, 522 = FamRB 2022, 224

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Eheschließung; begründete Zweifel an Ehehindernis nach § 1306 BGB; nach nigerianischem Stammesrecht geschlossene Ehe zwischen einem deutschen Staatsangehörigen und einer nigerianischen Staatsangehörigen (customary marriage).
BGB § 1306; PStG § 13

1. Von einem Ehehindernis nach § 1306 BGB ist bereits dann auszugehen, wenn begründete Zweifel daran bestehen, daß der beabsichtigten Eheschließung noch eine bestehende Ehe mit einer anderen Person entgegensteht.
2. Auch eine nach nigerianischem Stammesrecht geschlossene Ehe zwischen einem deutschen Staatsangehörigen und einer nigerianischen Staatsangehörigen kann als wirksam anzusehen sein, und daher ein Ehehindernis im Sinne von § 1306 BGB darstellen, falls dem nigerianischen Staatsangehörigen durch die Nichtanerkennung substantielles Unrecht geschehen würde.

OLG Hamm, Beschluß vom 1. Februar 2022 - 15 W 142/21

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Elterliche Sorge; Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge; nachvollziehbaren Behauptung einer fehlenden Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit beider Elternteile; Verfahrenskostenhilfe; Mutwillen; Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ohne vorherige Wahrnehmung des kostenfreien Vermittlungsangebotes des Jugendamtes.
BGB § 1671; FamFG § 76; ZPO § 114

Es ist grundsätzlich nicht mutwillig, wenn der die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge gemäß § 1671 Abs. 1 BGB auf sich begehrende Elternteil mit der nachvollziehbaren Behauptung einer fehlenden Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit beider Elternteile ein entsprechendes gerichtliches Verfahren einleitet, ohne zuvor das kostenfreie Vermittlungsangebot des Jugendamtes wahrzunehmen.

OLG Hamm, Beschluß vom 16. März 2022 - II-2 WF 31/22
NZFam 2022, 420

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Erbrecht; Ausschlagung der Erbschaft; Irrtum über die Person; nicht zur Anfechtung berechtigender unbeachtlicher Motivirrtum (hier: Ausschlagung mit dem Ziel, die Alleinerbenstellung der Mutter zu erreichen).
BGB §§ 199, 1954, 1955, 1957

Ein Irrtum über die Person desjenigen, dem die Ausschlagung der Erbschaft zugute kommt (hier: Ausschlagung mit dem Ziel, die Alleinerbenstellung der Mutter zu erreichen), ist grundsätzlich nur ein nicht zu der Anfechtung berechtigender unbeachtlicher Motivirrtum.

OLG Hamm, Beschluß vom 21. April 2022 - 15 W 51/19

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Erbrecht; Verfahren auf Löschung des Nacherbenvermerks wegen Unrichtigkeit des Grundbuchs; Ermittlung der zu beteiligenden Nacherben; Ermittlung der am Verfahren materiell Beteiligten von Amts wegen; Einrichtung einer Pflegschaft für unbekannte Beteiligte.
BGB § 1913; GBO § 22

1. Die Ermittlung der an dem Verfahren auf Löschung des Nacherbenvermerks wegen Grundbuchunrichtigkeit (§ 22 GBO) zu beteiligenden Nacherben darf das Grundbuchamt nicht den Beteiligten aufgeben; vielmehr hat das Grundbuchamt die an dem Verfahren materiell Beteiligten von Amts wegen zu ermitteln.
2. Auch die Einrichtung einer Pflegschaft für unbekannte Beteiligte (§ 1913 BGB) ist von Amts wegen bei dem zuständigen Gericht anzuregen. Erst wenn die Einrichtung einer solchen Pflegschaft abgelehnt worden ist, kann den Beteiligten im Wege der Zwischenverfügung die Möglichkeit gegeben werden, für eine solche Pflegerbestellung zu sorgen.

OLG Hamm, Beschluß vom 22. April 2022 - 15 W 76/22

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Versorgungsausgleich; private Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht; Entziehung des Anrechts durch Ausübung des Kapitalwahlrechts; Ausschluß; Härteklausel des § 27 VersAusglG als Gerechtigkeitskorrektiv; Wiederherstellung einer gestörten Teilhabegerechtigkeit.
VersAusglG § 27

1. Zu der Anwendung der Härteklausel des § 27 VersAusglG, wenn ein Ehegatte ein von ihm zu dem Zwecke der Altersversorgung erworbenes Anrecht dem Versorgungsausgleich durch Ausübung eines Kapitalwahlrechts entzieht.
2. Entzieht ein Ehegatte ein von ihm zu dem Zwecke der Alterssicherung erworbenes Anrecht durch Ausübung des Kapitalwahlrecht dem Versorgungsausgleich, und wird dieser Entzug nicht dadurch kompensiert, daß der andere Ehegatte über ein anderes Ausgleichssystem an dem Vermögenswert teilhaben kann, dann verschiebt sich die Verteilungsgerechtigkeit unter den Ehegatten, und entfällt in demselben Umfang die Grundlage dafür, in umgekehrter Richtung an Anrechten des anderen Ehegatten teilzuhaben.
3. In Fällen der Entziehung eines Versorgungsanrechts gebietet grundsätzlich schon die Wiederherstellung einer gestörten Teilhabegerechtigkeit eine Beschränkung der schematischen Durchführung des Versorgungsausgleichs bezüglich der Gegenanrechte.
4. Es ist nicht zusätzlich erforderlich, daß der Ausgleichsberechtigte nicht ausreichend abgesichert ist, und daß der Pflichtige besonders stark auf das Behalten seiner Anrechte angewiesen ist.

OLG Hamm, Beschluß vom 28. April 2022 - II-5 UF 210/21
NJW 2022, 2052

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Erbrecht; Voraussetzungen für die Anordnung einer Nachlaßpflegschaft.
BGB § 1961

Die Anordnung einer Nachlaßpflegschaft auf der Grundlage des § 1961 BGB kommt nur dann in Betracht, wenn der den Antrag stellende Nachlaßgläubiger ein berechtigtes Interesse geltend macht; insoweit bedarf es jedenfalls der schlüssigen Darlegung eines Sachverhalts, aus welchem sich ein solches Interesse ergibt.

OLG Hamm, Beschluß vom 10. Mai 2022 - 15 W 445/21

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Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern; Mangelverteilung; Ausfallhaftung für ein weiteres in dem Haushalt des Unterhaltsschuldners lebendes Kind; Anrechnung von nicht zurückzahlbaren Leistungen nach dem SGB II nach Treu und Glauben für in der Vergangenheit liegende Unterhaltszeiträume.
BGB §§ 242, 1603, 1606

Dem für die nicht in seinem Haushalt lebenden Kinder barunterhaltspflichtigen Elternteil ist es im Rahmen der für diese Kinder vorzunehmenden Mangelverteilung nach Treu und Glauben versagt, sich für in der Vergangenheit liegende Unterhaltszeiträume auf die Ausfallhaftung für ein weiteres in seinem Haushalt lebendes Kind zu berufen, wenn und soweit er für dieses Kind nicht zurückzahlbare Leistungen nach dem SGB II bezogen hat.

OLG Hamm, Beschluß vom 21. Juli 2022 - II-2 UF 88/21

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