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Entscheidungen OLG Karlsruhe (2022) - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Karlsruhe (2022)


Entscheidungen OLG Karlsruhe (2022) - OLGKarlsruhe


Adoptionsrecht; Verfahrenswert bei einer Volljährigenadoption.
Beschluß vom 13. Januar 2022 - 5 UF 39/21
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Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Vollstreckbarerklärung eines Beschlusses der NAV Internasjonalt - Sozialversicherungsanstalt für Auslandsangelegenheiten (Norwegen) wegen Minderjährigenunterhalts; HUÜ 2007.
Beschluß vom 17. Januar 2022 – 10 WF 1/21
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Umgangsrecht; Umgang des Kindes mit Pflegeeltern; Ausschluß bei Vorliegen besonderer Umstände (hier: nachdrückliche Ablehnung des Umgangs durch ein 12-jähriges Pflegekind seit mehreren Jahren und bei einer erheblichen Belastung des vulnerablen Kindes durch eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren).
Beschluß vom 20. Januar 2022 - 2 UF 77/21
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Bürgerliches Recht: Herausgabe einer Vollmachtsurkunde; Widerruf der Vorsorgevollmacht von weiteren Einzelvertretungsberechtigten.
Beschluß vom 24. Januar 2022 - 10 W 8/21
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Verfahrensrecht; Ablehnung von Richtern und Sachverständigen; Zeitschranke für ein Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit; Heilungswirkung des § 43 ZPO.
Beschluß vom 16. Februar 2022 - 14 U 142/21
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Erbrecht; Anspruch auf jederzeitige Rückgabe eines gemeinschaftlichen öffentlichen Testamentes aus der besonderen amtlichen Verwahrung; Errichtung eines Ehevertrages sowie Vornahme eines Pflichtteilsverzichts in derselben öffentlichen Urkunde.
Beschluß vom 24. Februar 2022 – 14 W 6/22 (Wx)
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Versorgungsausgleich; Abänderungsbefugnis des Beschwerdegerichts im Beschwerdeverfahren der Versorgungsträgerin gegen die Aussetzung einer Kürzung nach § 33 VersAusglG; Entscheidung über die Abänderung des Anrechts der geschiedenen Ehefrau bei der Beschwerdeführerin im Ausgangsverfahren; Entscheidung über den Umfang der Aussetzung einer Kürzung nach § 33 VersAusglG; geschuldete Unterhaltsleistungen jedenfalls in Höhe der Differenz der den Kürzungsanspruch begrenzenden Ausgleichswerte; keine abschließenden Feststellungen zur genauen Bemessung des Unterhaltsanspruchs; begrenztes Realsplitting.
Beschluß vom 28. Februar 2022 - 20 UF 123/20
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Erbrecht; testamentarische Verfügung zu Grundstücksverkauf als Teilungsverbot.
Urteil vom 30. März 2022 - 11 U 7/21
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Verfahrenskostenhilfe; Berechnung der Kaufkraftparität im Rahmen der Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei einem Verfahrenskostenhilfeantrag eines in der Schweiz lebenden und arbeitenden Antragstellers.
Beschluß vom 2. Mai 2022 - 18 WF 32/22
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Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Festsetzung von Unterhaltszahlungen im Vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger; Anforderungen an den Beleg der Einkünfte bei Einwand eingeschränkter oder fehlender Leistungsfähigkeit; Übersendung der Unterlagen per E-Mail durch einen Beauftragten des Unterhaltsschuldners.
Beschluß vom 3. Mai 2022 – 18 WF 20/22
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Adoptionsrecht; Volljährigenadoption; Bestehen eines Eltern-Kind-Verhältnisses; intakte Beziehung zur leiblichen Mutter.
Beschluß vom 17. Mai 2022 - 18 UF 60/21
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Umgangsrecht; Umgang mit in einer gleichgeschlechtlichen nichtehelichen Lebensgemeinschaft geborenen Kindern.
Beschluß vom 30. Juni 2022 - 18 UF 22/22


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Adoptionsrecht; Verfahrenswert bei einer Volljährigenadoption.
FamGKG §§ 40, 42

Der Verfahrenswert bei einer Volljährigenadoption kann nicht grundsätzlich mit 25% bis 50% des Reinvermögens festgesetzt werden.

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 13. Januar 2022 - 5 UF 39/21
FamRZ 2022, 722 = NZFam 2022, 229 = FamRB 2022, 150 = JurBüro 2022, 146 = MDR 2022, 439

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Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Vollstreckbarerklärung eines Beschlusses der NAV Internasjonalt - Sozialversicherungsanstalt für Auslandsangelegenheiten (Norwegen) wegen Minderjährigenunterhalts; HUÜ 2007.
HUÜ 2007

1. Zu der Vollstreckbarerklärung eines Beschlusses der NAV Internasjonalt - Sozialversicherungsanstalt für Auslandsangelegenheiten (Norwegen) auf Antrag der Unterhaltsempfänger, durch den der Unterhaltsschuldner zu Kindesunterhalt verpflichtet worden ist.
2. Zu der Übergangsvorschrift des Art. 56 Abs. 2 des Haager Übereinkommen vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen [HUÜ 2007].

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 17. Januar 2022 – 10 WF 1/21

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Umgangsrecht; Umgang des Kindes mit Pflegeeltern; Ausschluß bei Vorliegen besonderer Umstände (hier: nachdrückliche Ablehnung des Umgangs durch ein 12-jähriges Pflegekind seit mehreren Jahren und bei einer erheblichen Belastung des vulnerablen Kindes durch eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren).
BGB § 1684; GG Art. 6; FamFG § 166

Das Umgangsrecht mit einem Pflegekind darf, wenn besondere Umstände vorliegen, auch unbefristet ausgeschlossen werden.

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 20. Januar 2022 - 2 UF 77/21
NZFam 2022, 609

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Bürgerliches Recht: Herausgabe einer Vollmachtsurkunde; Widerruf der Vorsorgevollmacht von weiteren Einzelvertretungsberechtigten.
BGB §§ 105, 133, 167, 168, 175

Werden mehreren Personen zur Einzelvertretung berechtigende (Vorsorge-)Voll-machten erteilt, ermächtigen diese regelmäßig nicht zu dem Widerruf der (Vorsorge-) Vollmachten der weiteren Einzelvertretungsberechtigten.

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 24. Januar 2022 - 10 W 8/21
FamRZ 2022, 736 = NJW-RR 2022, 436 = FamRB 2022, 154 = Rpfleger 2022, 391 = ErbR 2022, 350 = ZEV 2022, 210 = DNotI-Report 2022, 45 = ZAP EN-Nr. 159/2022 = ZEV 2022, 250 [Ls] = BtPrax 2022, 73 [Ls]

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Verfahrensrecht; Ablehnung von Richtern und Sachverständigen; Zeitschranke für ein Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit; Heilungswirkung des § 43 ZPO.
ZPO §§ 43, 295

1. § 43 ZPO begründet als gegenüber § 295 ZPO speziellerer Heilungstatbestand eine Zeitschranke für ein Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit. Die unterlassene Geltendmachung des Ablehnungsgrundes führt nach § 43 ZPO zu dem Verlust des Ablehnungsrechts, und damit zu der Unbegründetheit eines später gleichwohl gestellten Befangenheitsantrages.
2. Die Heilungswirkung des § 43 ZPO greift verfahrensübergreifend auch dann auf ein nachfolgendes Verfahren ein, wenn zwischen beiden Verfahren ein tatsächlicher und rechtlicher Zusammenhang besteht. Dem Wortlaut des § 43 ZPO läßt sich nicht entnehmen, daß die Partei nur in demjenigen Verfahren mit der Geltendmachung des Ablehnungsgrundes ausgeschlossen ist, in welchem sie ihr Ablehnungsrecht erstmalig ausüben konnte. Der Normzweck des § 43 ZPO besteht darin, eine an der Unparteilichkeit des Richters zweifelnde Partei dazu anzuhalten, ihre Zweifel alsbald in der gebotenen Form vorzubringen, um im Interesse der Rechtssicherheit und Prozeßökonomie prozeßtaktische Manipulationen auszuschließen.

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 16. Februar 2022 - 14 U 142/21

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Erbrecht; Anspruch auf jederzeitige Rückgabe eines gemeinschaftlichen öffentlichen Testamentes aus der besonderen amtlichen Verwahrung; Errichtung eines Ehevertrages sowie Vornahme eines Pflichtteilsverzichts in derselben öffentlichen Urkunde.
BGB §§ 2256, 2272, 2300

1. Dem Anspruch auf jederzeitige Rückgabe eines gemeinschaftlichen öffentlichen Testamentes aus der besonderen amtlichen Verwahrung nach §§ 2272, 2256 Abs. 2 S. 1 BGB steht es nicht entgegen, wenn in derselben öffentlichen Urkunde zugleich ein Ehevertrag errichtet, sowie ein Pflichtteilsverzicht vorgenommen wurde.
2. Soweit gemäß § 2300 Abs. 2 BGB für einen Erbvertrag gilt, daß dieser nur aus der amtlichen oder notariellen Verwahrung zurückgenommen und den Vertragsschließenden zurückgegeben werden kann, wenn er ausschließlich Verfügungen von Todes wegen enthält, so ist diese Regelung nicht auf Testamente anzuwenden.

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 24. Februar 2022 – 14 W 6/22 (Wx)
NJW-RR 2022, 589 = FGPrax 2022, 82 = ZEV 2022, 226 = MDR 2022, 575

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Versorgungsausgleich; Abänderungsbefugnis des Beschwerdegerichts im Beschwerdeverfahren der Versorgungsträgerin gegen die Aussetzung einer Kürzung nach § 33 VersAusglG; Entscheidung über die Abänderung des Anrechts der geschiedenen Ehefrau bei der Beschwerdeführerin im Ausgangsverfahren; Entscheidung über den Umfang der Aussetzung einer Kürzung nach § 33 VersAusglG; geschuldete Unterhaltsleistungen jedenfalls in Höhe der Differenz der den Kürzungsanspruch begrenzenden Ausgleichswerte; keine abschließenden Feststellungen zur genauen Bemessung des Unterhaltsanspruchs; begrenztes Realsplitting.
BGB §§ 1572, 1581; VersAusglG §§ 1, 33, 34; EStG § 10; FamFG §§ 225, 231, 238; FamGKG § 50

1. Zu der Abänderungsbefugnis des Beschwerdegerichts in dem Beschwerdeverfahren der Versorgungsträgerin gegen die Aussetzung einer Kürzung nach § 33 VersAusglG, wenn das Amtsgericht/Familiengericht in dem Ausgangsverfahren auch gemäß § 225 FamFG über die Abänderung des Anrechts der geschiedenen Ehefrau bei der Beschwerdeführerin entschieden hat.
2. Für die Entscheidung über den Umfang der Aussetzung einer Kürzung nach § 33 VersAusglG muß das Familiengericht keine abschließenden Feststellungen zu der genauen Bemessung des Unterhaltsanspruchs des Berechtigten treffen, wenn feststeht, daß Unterhaltsleistungen jedenfalls in Höhe der Differenz der den Kürzungsanspruch begrenzenden Ausgleichswerte geschuldet sind.

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 28. Februar 2022 - 20 UF 123/20
NZFam 2022, 656 = FF 2022, 216 [Ls]

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Erbrecht; testamentarische Verfügung zu Grundstücksverkauf als Teilungsverbot.
BGB §§ 133, 2042, 2044, 2048; ZVG §§ 180 f

Eine testamentarische Verfügung, wonach ein Nachlaßgrundstück nur mit einstimmiger Zustimmung aller Miterben verkauft werden kann, ist als Teilungsverbot auszulegen, und steht auch einer Aufhebung der Erbengemeinschaft durch einen Miterben beantragten Teilungsversteigerung entgegen.

OLG Karlsruhe, Urteil vom 30. März 2022 - 11 U 7/21
FamRZ 2022, 1143 = ZEV 2022, 428 [Ls]

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Verfahrenskostenhilfe; Berechnung der Kaufkraftparität im Rahmen der Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei einem Verfahrenskostenhilfeantrag eines in der Schweiz lebenden und arbeitenden Antragstellers.
FamFG § 113; ZPO § 115

Zu der Herstellung der Kaufkraftparität bei einem im Ausland lebenden und wohnenden Antragsteller in einem Verfahrenskostenhilfeverfahren.

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 2. Mai 2022 - 18 WF 32/22
NZFam 2022, 560

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Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Festsetzung von Unterhaltszahlungen im Vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger; Anforderungen an den Beleg der Einkünfte bei Einwand eingeschränkter oder fehlender Leistungsfähigkeit; Übersendung der Unterlagen per E-Mail durch einen Beauftragten des Unterhaltsschuldners.
FamFG §§ 252, 256; ZPO §§ 130, 130a

1. Den Anforderungen an den Beleg der Einkünfte für die letzten zwölf Monate bei dem Einwand eingeschränkter oder fehlender Leistungsfähigkeit gemäß § 252 Abs. 4 FamFG kann genügt sein, wenn zwar nicht sämtliche Lohnabrechnungen des letzten Jahres vorgelegt werden, sich aber aus den übersandten Belegen der Jahresnettoverdienst ergibt.
2. Die Unterlagen können auch - trotz fehlender Unterschrift - in einem Anhang per E-Mail übersandt werden, wenn das erstinstanzliche Gericht die Unterlagen ausdruckt und zu der Akte nimmt.

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 3. Mai 2022 – 18 WF 20/22

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Adoptionsrecht; Volljährigenadoption; Bestehen eines Eltern-Kind-Verhältnisses; intakte Beziehung zur leiblichen Mutter.
BGB § 1767

Eine ungestörte intakte Beziehung zu einem leiblichen Elternteil ist geeignet, Zweifel an dem Bestehen eines Eltern-Kind-Verhältnisses zu begründen.

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 17. Mai 2022 - 18 UF 60/21

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Umgangsrecht; Umgang mit in einer gleichgeschlechtlichen nichtehelichen Lebensgemeinschaft geborenen Kindern.
BGB § 1685

An der positiv festzustellenden Kindeswohldienlichkeit im Sinne von § 1685 Abs. 2 BGB kann es trotz des Bestehens einer tragfähigen Bindung zu der den Umgang begehrenden Bezugsperson fehlen, wenn der leibliche Elternteil den Umgang vehement verweigert, und das Kind hierdurch einem solchen Loyalitätskonflikt ausgesetzt ist, daß auch begleitete Umgänge nicht ohne erhebliche Beeinträchtigung des Kindes durchgeführt werden können.

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 30. Juni 2022 - 18 UF 22/22

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