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Entscheidungen OLG Oldenburg (2021) - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Oldenburg (2021)


Entscheidungen OLG Oldenburg (2021) - OLGOldenburg


Versorgungsausgleich; Auswirkungen auf den Ausgleichswert bei Entwertung des Deckungskapitals infolge Sanierung eines Versorgungsträgers.
Beschluß vom 11. Januar 2021 - 11 UF 142/20
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Verfahrenskostenhilfe; Abzug des vollen Unterhaltsfreibetrages vom Einkommen bei Betreuung des Kindes im Wechselmodell.
Beschluß vom 8. Februar 2021 - 13 WF 11/21
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Erbrecht; Nachlaßpflegschaft; Vergütung des Nachlaßpflegers bei »teilmittellosem« Nachlaß.
Beschluß vom 26. Februar 2021 - 3 W 120/20
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Erbrecht; Voreintragung von Erben des eingetragenen Grundstückseigentümers bei der (isolierten) Eintragung einer Kaufpreisfinanzierungsgrundschuld.
Beschluß vom 23. März 2021 - 12 W 38/21
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Ehewohnung und Hausrat; Anspruch auf Zustimmung zur Kündigung des gemeinsamen Mietvertrages nach Ablauf des Trennungsjahres.
Beschluß vom 29. März 2021 - 13 UF 2/21
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Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Berücksichtigung der von dem Unterhaltsschuldner auf ein Darlehen zur Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie zu erbringenden Tilgungsleistungen; Zumutbarkeit einer Tilgungsstreckung bei Gefährdung des Mindestunterhalts.
Beschluß vom 13. April 2021 - 3 UF 29/21
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Elterliche Sorge; Umgang des Kindes mit den Eltern; Elternvereinbarung zur Kostenaufhebung in Umgangs- und Sorgerechtssachen; Verteilung der Gerichtskosten; Zuordnung der Kosten eines Sachverständigengutachtens für mehrere Kindschaftssachen.
Beschluß vom 31. Mai 2021 - 4 WF 14/21
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Erbrecht; Durchsetzung des Pflichtteilsanspruchs bei Anrechnung einer Grundstücksübernahme auf den Pflichtteil.
Urteil vom 23. Juli 2021 - 3 U 88/20
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Eheschließung zweier anerkannter Flüchtlinge trotz fehlender Identitätsnachweise.
Beschluß vom 2. August 2021 - 12 W 99/19
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Verfahrensrecht; Ablehnung von Richtern und Sachverständigen; Selbstentscheidung; Verwerfung eines offensichtlich nicht rechtsmißbräuchlichen Befangenheitsgesuchs als unzulässig.
Beschluß vom 5. Oktober 2021 - 3 W 43/21
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Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Unterhaltspflicht von Großeltern gegenüber ihren Enkeln; Voraussetzungen der Ausfall- oder Ersatzhaftung.
Beschluß vom 16. Dezember 2021 - 13 UF 85/21
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Adoptionsrecht; Auslandsadoption; Anerkennungsfähigkeit einer in Indien erfolgten Vertragsadoption.
Beschluß vom 23. Dezember 2021 - 4 UF 190/20


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Versorgungsausgleich; Auswirkungen auf den Ausgleichswert bei Entwertung des Deckungskapitals infolge Sanierung eines Versorgungsträgers.
BGB § 1587; VersAusglG §§ 3, 5, 39

1. Bei dem Versorgungsausgleich ist eine Entwertung von Deckungskapital (hier: wegen Sanierung des Versorgungsträgers) nicht nur auf das Ehezeitende bezogen zu berücksichtigen, sondern bezüglich der gesamten Ehezeit.
2. Ein Wert, der zu dem Zeitpunkt der Entscheidung nicht mehr vorhanden ist, kann nicht mehr ausgeglichen werden; eine nachträgliche nachehezeitlich vollzogene Entwertung des Deckungskapitals infolge einer genehmigten Sanierung ist daher zu berücksichtigen.

OLG Oldenburg, Beschluß vom 11. Januar 2021 - 11 UF 142/20
FamRZ 2021, 1796 = NZFam 2021, 319 = NJW-Spezial 2021, 230

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Verfahrenskostenhilfe; Abzug des vollen Unterhaltsfreibetrages vom Einkommen bei Betreuung des Kindes im Wechselmodell.
ZPO § 115; FamFG § 76; SGB XII § 28

1. Trennen sich Eltern eines Kindes, und entscheiden sie sich für das paritätische Wechselmodell, kommen somit also in getrennten Wohnungen gemeinsam für den Unterhalt in Bar- oder Naturalleistungen und für die Betreuung des Kindes auf, dann kann der antragstellende Elternteil in dem Verfahren auf Bewilligung von Prozeß- bzw. Verfahrenskostenhilfe den vollen Freibetrag für Unterhaltsleistungen von seinem Einkommen abziehen.
2. Gemäß § 76 Abs. 1 FamFG in Verbindung mit § 115 Abs. 1 Nr. 2 lit. b ZPO ist der pauschale Freibetrag für Unterhaltsleistungen aufgrund gesetzlicher Unterhaltspflicht in Höhe des um 10% erhöhten Regelsatzes, der für eine Person ihres Alters von dem Bund gemäß den Regelbedarfsstufen 3 bis 6 nach der Anlage zu § 28 SGB XII festgesetzt oder fortgeschrieben worden ist, abzuziehen.

OLG Oldenburg, Beschluß vom 8. Februar 2021 - 13 WF 11/21
FamRZ 2021, 1393 = FuR 2021, 555 = NZFam 2021, 846 = FamRB 2021, 337 = MDR 2021, 967

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Erbrecht; Nachlaßpflegschaft; Vergütung des Nachlaßpflegers bei »teilmittellosem« Nachlaß.
BGB §§ 1836, 1836d, 1915, 1960; FamFG § 168; VBVG § 3

Reicht der Aktivnachlaß nicht zu der Begleichung der gesamten Vergütung des berufsmäßigen Nachlaßpflegers aus (sogenannter »teilmittelloser Nachlaß«), dann ist der Nachlaß gemäß § 1915 Abs. 1 S. 1 BGB in entsprechender Anwendung des § 1836d Nr. 1 BGB als mittellos anzusehen mit der Folge, daß sich der gesamte Vergütungsanspruch gemäß § 1915 Abs. 1 S. 2 letzter Halbsatz BGB ausschließlich nach § 3 VBVG berechnet.

OLG Oldenburg, Beschluß vom 26. Februar 2021 - 3 W 120/20
MDR 2021, 884 = Rpfleger 2021, 513 = FGPrax 2021, 132 = NdsRpfl 2021, 207 = ZEV 2021, 436 = ErbR 2021, 730 [Ls]

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Erbrecht; Voreintragung von Erben des eingetragenen Grundstückseigentümers bei der (isolierten) Eintragung einer Kaufpreisfinanzierungsgrundschuld.
GBO §§ 39, 40

1. Zu dem Erfordernis der Voreintragung der Erben des eingetragenen Grundstückseigentümers bei der (isolierten) Eintragung einer Kaufpreisfinanzierungsgrundschuld.
2. Bei der (isolierten) Eintragung einer Kaufpreisfinanzierungsgrundschuld müssen die Erben voreingetragen sein.
3. Die entgegenlautende Ausnahmevorschrift des § 40 GBO ist eng auszulegen. Bei einer Kaufpreisfinanzierungsgrundschuld bestände andernfalls die naheliegende Gefahr, daß bei dem Scheitern des Erwerbsvorgangs ein Grundpfandrecht eingetragen bleibt, hinsichtlich dessen aus dem Grundbuch nicht erkennbar ist, auf wen die dauerhafte Belastung des Grundstücks zurückzuführen ist.
4. Diese Gefahr besteht zwar grundsätzlich auch bei einer Auflassungsvormerkung; diese unterliegt jedoch wegen ihrer Abhängigkeit von dem Bestehen des zu sichernden Anspruchs der Grundbuchberichtigung.

OLG Oldenburg, Beschluß vom 23. März 2021 - 12 W 38/21
FamRZ 2022, 141 = Rpfleger 2021, 484 = FGPrax 2021, 153 = ZEV 2021, 644 = NotBZ 2021, 435 = ErbR 2022, 75 = RNotZ 2021, 303 [Ls]

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Ehewohnung und Hausrat; Anspruch auf Zustimmung zur Kündigung des gemeinsamen Mietvertrages nach Ablauf des Trennungsjahres.
BGB §§ 1361b, 1568a

1. Der in der Ehewohnung verbliebene Ehepartner kann nach Ablauf des Trennungsjahres zu der Zustimmung zu der Kündigung des gemeinsamen Mietvertrages verpflichtet werden.
2. Bereits vor der Scheidung besteht ein Anspruch auf Entlassung aus dem Mietverhältnis, wenn der in der Wohnung verbleibende Ehegatte nicht willens oder in der Lage ist, den anderen Ehegatten im Außenverhältnis freizustellen.

OLG Oldenburg, Beschluß vom 29. März 2021 - 13 UF 2/21
MDR 2021, 1013

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Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Berücksichtigung der von dem Unterhaltsschuldner auf ein Darlehen zur Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie zu erbringenden Tilgungsleistungen; Zumutbarkeit einer Tilgungsstreckung bei Gefährdung des Mindestunterhalts.
BGB § 1603

Auch bei dem Mindestunterhalt sind die Zins- und Tilgungsleistungen bis zu der Höhe des Wohnwertes in voller Höhe bei der Bereinigung des Nettoeinkommens zu berücksichtigen; erst ein darüber hinausgehender Wohnwert ist als Wohnvorteil zu berücksichtigen.

OLG Oldenburg, Beschluß vom 13. April 2021 - 3 UF 29/21
FamRZ 2021, 1705 = FuR 2021, 483 = NZFam 2021, 604 = NJW-Spezial 2021, 326

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Elterliche Sorge; Umgang des Kindes mit den Eltern; Elternvereinbarung zur Kostenaufhebung in Umgangs- und Sorgerechtssachen; Verteilung der Gerichtskosten; Zuordnung der Kosten eines Sachverständigengutachtens für mehrere Kindschaftssachen.
FamGKG §§ 21 ff; JVEG § 8; ZPO § 407a

1. Schließen getrennt lebende Eltern in unter verschiedenen Aktenzeichen geführten Sorgerechts- und Umgangsverfahren einen Vergleich über die Ausgestaltung der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts mit der Regelung, daß die Kosten gegeneinander aufgehoben werden, dann müssen beide Elternteile jeweils zur Hälfte die Gerichtskosten einschließlich der Sachverständigenkosten tragen; für eine Beteiligung der weiteren Beteiligten wie Jugendamt, Verfahrensbeistand und Kind, besteht kein Raum.
2. Bezieht sich ein Sachverständigengutachten auf mehrere Kindschaftssachen, und betreffen die Verfahren unterschiedliche Verfahrensgegenstände, dann muß sich aus der Gerichtskostenrechnung ergeben, in welcher Höhe die durch die Tätigkeit des Sachverständigen in diesen Verfahren verursachten Kosten entstanden sind, und angemessen und erforderlich waren.
3. Fehlt es in dem Verfahren betreffend das Sorgerecht an einer Kostengrundentscheidung, dann besteht keine Verpflichtung aus § 24 Nr. 1 FamGKG, die dem Sorgerechtsverfahren zuzuordnenden Kosten der Sachverständigentätigkeit zu tragen.
4. § 407a Abs. 4 S. 2 ZPO kann auch in Kindschaftssachen angewendet werden.

OLG Oldenburg, Beschluß vom 31. Mai 2021 - 4 WF 14/21
NZFam 2022, 116

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Erbrecht; Durchsetzung des Pflichtteilsanspruchs bei Anrechnung einer Grundstücksübernahme auf den Pflichtteil.
BGB §§ 273, 2315

1. Es kann vertraglich ein Pflichtteilsverzicht in Höhe der Anrechnung einer unentgeltlichen Zuwendung vereinbart werden.
2. Der Pflichtteilsschuldner gerät nicht in Verzug, solange er den Umfang seiner Leistungspflicht nicht kennt und der Pflichtteilsberechtigte Angaben zu der von ihm erhaltenen Zuwendung machen und nach den allgemeinen zivilprozessualen Regeln nachvollziehbar vorzutragen hat.
3. Einem Pflichtteilsberechtigten können Pflichtteilsansprüche solange nicht zugesprochen werden, als Feststellungen zu der nicht geklärten Frage fehlen, in welcher Höhe eine Grundstücksübernahme gemäß § 2315 BGB auf seinen Pflichtteil anzurechnen ist.

OLG Oldenburg, Urteil vom 23. Juli 2021 - 3 U 88/20
ZErb 2021, 366 = ZEV 2021, 791 [Ls]

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Eheschließung zweier anerkannter Flüchtlinge trotz fehlender Identitätsnachweise.
PStG §§ 9, 12, 13, 49; GG Art. 6; AsylVfG §§ 2, 4, 72

1. Im Unterschied zu der Beurkundung anderer Personenstandsfälle wie etwa Geburt oder Sterbefall ist es im Falle der Eheschließung nicht ausreichend, Personenstandsdaten der Betroffenen unter Hinzufügung von Zweifelszusätzen zu beurkunden.
2. Können Ehewillige ihre Identität nicht durch öffentliche Urkunden nachweisen, oder ist ihnen die Beschaffung von Urkunden nicht zuzumuten, dann gebietet es letztlich die grundrechtlich über Art. 6 Abs. 1 GG geschützte Eheschließungsfreiheit, daß erforderliche Nachweise auch durch eidesstattliche Versicherungen der Betroffenen bzw. dritter Personen geführt werden können.
3. In gerichtlichen Verfahren nach § 49 Abs. 1 PStG kommt darüber hinaus auch die Durchführung einer förmlichen Beweisaufnahme in Betracht, welches die eidliche Vernehmung von Zeugen zu der Identifizierung der Beteiligten eröffnet.
4. Einem anerkannten Flüchtling mit dem Status nach § 3 AsylG ist es nicht zuzumuten, Ausweispapiere zu dem Nachweis seiner Identität von der diplomatischen Vertretung seines Heimatstaates zu besorgen. Anders als bei geflüchteten Ausländern, denen lediglich subsidiärer Schutz nach § 4 AsylG gewährt wird, der nicht notwendig eine staatliche Verfolgung voraussetzt, kommt eine individuelle Zumutbarkeitsprüfung wegen der Rechtsfolgen von § 72 Abs. 1 Nr. 1 AsylG bei Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen nach § 3 AsylG von vornherein nicht in Betracht.

OLG Oldenburg, Beschluß vom 2. August 2021 - 12 W 99/19

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Verfahrensrecht; Ablehnung von Richtern und Sachverständigen; Selbstentscheidung; Verwerfung eines offensichtlich nicht rechtsmißbräuchlichen Befangenheitsgesuchs als unzulässig.
ZPO §§ 42, 47

1. Eine Selbstentscheidung ist nur zulässig, wenn die Begründung des Ablehnungsgesuchs jeder Substanz entbehrt, so daß eine Verwerfung ein Eingehen auf den Verfahrensgegenstand nicht erfordert (zum Beispiel bei substanzlosen Begründungen, Schmähkritik, Wiederholung bereits gestellter Anträge). Eine offensichtliche Unbegründetheit eines Befangenheitsantrags rechtfertigt dagegen keine Verwerfung.
2. Ein Richter macht sich zum Richter in eigener Sache, wenn er ein offensichtlich nicht rechtsmißbräuchliches Befangenheitsgesuch als unzulässig verwirft Die Nichtbeachtung der Voraussetzungen für die Verwerfung des Befangenheitsgesuchs als unzulässig kann in Einzelfällen dazu führen, ihrerseits die Besorgnis der Befangenheit zu begründen.

OLG Oldenburg, Beschluß vom 5. Oktober 2021 - 3 W 43/21
AnwBl 2022, 50 [Ls]

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Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Unterhaltspflicht von Großeltern gegenüber ihren Enkeln; Voraussetzungen der Ausfall- oder Ersatzhaftung.
BGB §§ 1601, 1603, 1607

Großeltern sind ihrem Enkelkind gegenüber zur Auskunft über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse verpflichtet, wenn ihre sich aus § 1607 BGB ergebende Ersatzhaftung nicht von vornherein ausgeschlossen ist.

OLG Oldenburg, Beschluß vom 16. Dezember 2021 - 13 UF 85/21
FamRB 2022, 87

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Adoptionsrecht; Auslandsadoption; Anerkennungsfähigkeit einer in Indien erfolgten Vertragsadoption.
BGB § 1752; EGBGB Art. 14, Art. 22

1. Eine anerkennungsfähige konstitutive oder legalisierende Entscheidung über den Ausspruch einer Adoption muß gegen jedermann, also gegen die Allgemeinheit, wirken.
2. Auch wenn es im Interesse des Kindeswohles liegen mag, daß ein Kind zusammen mit den Annehmenden wie als Familie nicht nur in Indien, sondern auch in Deutschland leben kann, können die dafür notwendigen rechtlichen Voraussetzungen nicht durch Anerkennung einer nach dem anwendbaren deutschen Recht unwirksamen Vertragsadoption geschaffen werden.

OLG Oldenburg, Beschluß vom 23. Dezember 2021 - 4 UF 190/20

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