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Entscheidungen OLG Saarbrücken (2021) - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Saarbrücken (2021)


Entscheidungen OLG Saarbrücken (2021) - OLGSaarbrcken


Verfahrensrecht; Arrestverfahren; Aufhebung des Arrestbefehls bei nichterweislicher Erbringung der Sicherheitsleistung.
Beschluß vom 22. Februar 2021 - 6 UF 178/20
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Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Bemessung des Unterhalts eines im Inland lebenden minderjährigen Kindes nach der Düsseldorfer Tabelle; Umfang des Vertretungsrechts eines Kindes und eines Anspruchs auf Kindesunterhalt; Umzugskosten als berufsbedingter Aufwand; Aufwand für doppelte Haushaltsführung; erhöhter Mietaufwand des Unterhaltsschuldners; Rückzahlung eines BAföG-Darlehens.
Beschluß vom 23. Februar 2021 - 6 UF 160/20
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Unterhalt des getrennt lebenden Ehegatten; Möglichkeit der Geltendmachung eines den Quotenbedarf übersteigenden, aus Elementar- und Altersvorsorgeunterhalt zusammengesetzten Gesamtunterhaltsanspruchs; Verwirkung des Ehegattenunterhalts wegen verfestigter Lebensgemeinschaft.
Beschluß vom 23. März 2021 - 6 UF 136/20
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Elterliche Sorge; Schutzmaßnahmen für Kinder wegen Kindeswohlgefährdung; Beschwerdebefugnis des jugendhilferechtlich zuständigen Jugendamtes nach Inobhutnahme eines Kindes gegen die Nichtanordnung familiengerichtlicher Maßnahmen.
Beschluß vom 29. März 2021 - 6 UF 46/21
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Verfahrensrecht; Ablehnung von Richtern und Sachverständigen; Ablehnung eines psychologischen Sachverständigen in einer Kindschaftssache; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Abhilfeverfahren; Rückgabe der Sache durch das Beschwerdegericht an das Familiengericht zur Nachholung einer Sachverhaltsaufklärung.
Beschluß vom 29. März 2021 - 6 WF 58/21
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Erbrecht; Zulässigkeit einer vorsorglichen Bestellung eines weiteren Testamentsvollstreckers.
Beschluß vom 4. Mai 2021 - 5 W 52/20
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Verfahrenskostenhilfe; grob nachlässige Nichtmitteilung einer Adreßänderung nach einem Umzug nach Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe.
Beschluß vom 4. Juni 2021 - 6 WF 94/21
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Umgangsrecht; Umgang des Kindes mit den Eltern; Zwangsvollstreckung; Umgangstitel; Verhängung von Ordnungsmitteln nur bei ordnungsgemäßer Ordnungsmittelandrohung; ordnungsgemäße erneute Belehrung nach § 89 Abs. 2 FamFG im Falle der Abänderung eines vorangegangenen Umgangstitels.
Beschluß vom 9. Juni 2021 - 6 WF 92/21
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Umgangsrecht; Umgang des Kindes mit den Eltern; notwendige Bestellung eines Verfahrensbeistands für Kinder bei Beschränkung des elterlichen Umgangsrechts.
Beschluß vom 28. Juni 2021 - 6 UF 58/21
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Verfahrensrecht; Zwangsvollstreckung bei Endentscheidung ohne vollständiges Rubrum.
Beschluß vom 12. Juli 2021 - 6 UF 82/21
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Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Abänderung der Unterhaltsverpflichtung unter Berücksichtigung des Corona-Kinderbonus; Steuernachzahlungen; »In-Prinzip« und »Für-Prinzip«.
Beschluß vom 20. Juli 2021 - 6 UF 167/20
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Erbrecht; Kostenentscheidung bei Erbauseinandersetzungsklage mit unklarem Teilungsplan.
Beschluß vom 6. August 2021 - 5 W 42/21
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Rückführung eines entführten Kindes nach dem Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführungen [HKÜ]; Rechtsbindungswillen einer Genehmigungserklärung nach Art. 13 Abs. 1 a) HKÜ.
Beschluß vom 12. August 2021 - 6 UF 105/21
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Erbrecht; Darlegung des berechtigten Interesses eines Miterben auf Einsicht in das Grundbuch in Hinblick auf frühere Immobilien des Erblassers.
Beschluß vom 3. November 2021 - 5 W 58/21
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Verfahrensrecht; Rechtsmittel in einer Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Statthaftigkeit der sofortige Beschwerde gegen einen auf Grundlage von § 17a Abs. 2 GVG erlassenen Verweisungsbeschluß; schulinterne Anordnungen wegen Corona-Pandemie.
Beschluß vom 3. November 2021 - 6 WF 146/21
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Verfahrensrecht; Ehescheidungsverbund; Abtrennung der Folgesache »nachehelicher Unterhalt« wegen unzumutbarer Härte.
Beschluß vom 18. November 2021 - 6 UF 139/21
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Erbrecht; Anforderungen an ein sog. »Brieftestament« (hier verneint).
Beschluß vom 23. November 2021 - 5 W 62/21
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Erbrecht; notarieller Erbvertrag; Nachweis der Erbfolge im Grundbuchverfahren.
Beschluß vom 13. Dezember 2021 - 5 W 70/21


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Verfahrensrecht; Arrestverfahren; Aufhebung des Arrestbefehls bei nichterweislicher Erbringung der Sicherheitsleistung.
FamFG § 119; ZPO § 929

Wird ein Arrestbefehl auf Widerspruch hin lediglich mit der Maßgabe aufrechterhalten, daß der Antragsteller vor der Vollziehung Sicherheit zu leisten hat, so setzt dies die Vollziehungsfrist des § 119 Abs. 2 S. 2 FamFG in Verbindung mit § 929 Abs. 2 ZPO erneut in Lauf, binnen derer auch die nunmehr angeordnete Sicherheitsleistung erbracht werden muß.

OLG Saarbrücken, Beschluß vom 22. Februar 2021 - 6 UF 178/20
FamRZ 2022, 554 [Ls]

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Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Bemessung des Unterhalts eines im Inland lebenden minderjährigen Kindes nach der Düsseldorfer Tabelle; Umfang des Vertretungsrechts eines Kindes und eines Anspruchs auf Kindesunterhalt; Umzugskosten als berufsbedingter Aufwand; Aufwand für doppelte Haushaltsführung; erhöhter Mietaufwand des Unterhaltsschuldners; Rückzahlung eines BAföG-Darlehens.
BGB §§ 177, 1601, 1603, 1610, 1629

1. Das Vertretungsrecht nach § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB umfaßt zwar nicht die Befugnis des Obhutselternteils, für sein Kind eine Vereinbarung über die Rückübertragung der Unterhaltsansprüche zu schließen; der Obhutselternteil kann indessen nach späterer Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge den schwebend unwirksamen Rückübertragungsvertrag - ausdrücklich oder konkludent - nach § 177 BGB genehmigen.
2. Umzugskosten können als berufsbedingter Aufwand beachtlich sein, wenn sie dadurch veranlaßt gewesen sind, daß der Unterhaltsverpflichtete eine sehr weit von seinem bisherigen Arbeitsort entfernt liegende, neue Arbeitsstelle angetreten hat. Indessen müssen sie konkret nachgewiesen, und steuerliche Vorteile angerechnet werden.
3. Die Anerkennung des Aufwandes für doppelte Haushaltsführung setzt voraus, daß sowohl deren Begründung als auch ihre Aufrechterhaltung notwendig ist.
4. Erhöhter Mietaufwand des Unterhaltsverpflichteten (hier: in Frankfurt/M.) rechtfertigt keine Kürzung des unterhaltsrechtlichen Einkommens. Der Wohnkostenanteil, der in die Selbstbehaltssätze der Düsseldorfer Tabelle eingearbeitet ist, ist lediglich im Mangelfall von Bedeutung; ansonsten ist der Mietaufwand allgemeiner Lebensbedarf, den der Unterhaltspflichtige aus den ihm nach der Unterhaltszahlung verbleibenden Einkünften zu bestreiten hat.
5. Die Rückzahlung eines BAföG-Darlehens ist auch im Rahmen des Kindesunterhalts berücksichtigungswürdig.

OLG Saarbrücken, Beschluß vom 23. Februar 2021 - 6 UF 160/20
NZFam 2021, 977

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Unterhalt des getrennt lebenden Ehegatten; Möglichkeit der Geltendmachung eines den Quotenbedarf übersteigenden, aus Elementar- und Altersvorsorgeunterhalt zusammengesetzten Gesamtunterhaltsanspruchs; Verwirkung des Ehegattenunterhalts wegen verfestigter Lebensgemeinschaft.
BGB §§ 1361, 1578, 1579

1. Sieht der Unterhaltsberechtigte trotz besonders günstiger Einkommensverhältnisse davon ab, seinen Unterhaltsbedarf konkret darzulegen, und beschränkt er sich stattdessen darauf, diesen in Höhe des von der höchstrichterlichen Rechtsprechung gebilligten höchsten Quotenbedarfs anzusetzen, so kann er nicht zugleich einen - aus Elementar- und Altersvorsorgeunterhalt zusammengesetzten - Gesamtunterhaltsanspruch geltend machen, welcher jenen Quotenbedarf übersteigt. Anders kann die Lage nur sein, wenn der Altersvorsorgeunterhaltsberechtigte darlegt - und bei Bestreiten beweist -, daß ausreichend zusätzliche, nichtprägende Einkünfte vorhanden sind, aus denen der Vorsorgebedarf neben dem laufenden Unterhaltsbedarf befriedigt werden kann, ohne daß deshalb der Halbteilungsgrundsatz verletzt wird.
2. Im Falle der gleichzeitigen Zuerkennung von Elementar- und Altersvorsorgeunterhalt ist im Rahmen der Tenorierung zu beachten, daß beide lediglich unselbständige Bestandteile des einheitlichen, den gesamten Lebensbedarf umfassenden Unterhaltsanspruchs sind, so daß der Gesamtunterhaltsanspruch zu titulieren - und der auf den Altersvorsorgeunterhalt entfallende Anteil dennoch gesondert auszuweisen - ist.

OLG Saarbrücken, Beschluß vom 23. März 2021 - 6 UF 136/20
NJW 2021, 3537

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Elterliche Sorge; Schutzmaßnahmen für Kinder wegen Kindeswohlgefährdung; Beschwerdebefugnis des jugendhilferechtlich zuständigen Jugendamtes nach Inobhutnahme eines Kindes gegen die Nichtanordnung familiengerichtlicher Maßnahmen.
BGB §§ 1666, 1666a; FamFG §§ 59, 68, 162; SGB VIII §§ 50, 86, 87, 87b

Das Jugendamt, welches ein Kind in Obhut genommen hat, ist gegen eine familiengerichtliche Entscheidung, durch die von Maßnahmen nach §§ 1666, 1666a BGB abgesehen worden ist, nicht beschwerdeberechtigt, wenn es nicht zugleich das nach § 162 Abs. 1 S. 1 FamFG anzuhörende Jugendamt ist.

OLG Saarbrücken, Beschluß vom 29. März 2021 - 6 UF 46/21
FamRZ 2021, 1223 = FuR 2021, 608 = NZFam 2021, 564 = ZKJ 2022, 66

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Verfahrensrecht; Ablehnung von Richtern und Sachverständigen; Ablehnung eines psychologischen Sachverständigen in einer Kindschaftssache; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Abhilfeverfahren; Rückgabe der Sache durch das Beschwerdegericht an das Familiengericht zur Nachholung einer Sachverhaltsaufklärung.
FamFG § 30; ZPO §§ 406, 567, 571, 572; GG Art. 103

1. Behauptet eine Jugendamtsmitarbeiterin, die Sachverständige habe in ihrem Gutachten den Inhalt eines zwischen beiden geführten Telefonats teilweise objektiv falsch und im Übrigen in weiten Teilen verzerrt oder verfälscht wiedergegeben, so muß das Familiengericht den Inhalt dieses Telefonats möglichst zuverlässig klären, bevor es über das Ablehnungsgesuch entscheidet; insoweit wird es mit Blick auf § 30 Abs. 3 FamFG naheliegen, Strengbeweis zu erheben.
2. Allein bei von der Sachverständigen vorgelegten Auszügen aus ihren kurzen, stichwortartigen und stenografischen Mitschriften des Telefonats kann es insoweit beweismäßig nicht bewenden, zumal gerade in Kindschaftssachen psychologischen Sachverständigengutachten besonders hohe, oft ausschlaggebende Bedeutung zukommt.

OLG Saarbrücken, Beschluß vom 29. März 2021 - 6 WF 58/21

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Erbrecht; Zulässigkeit einer vorsorglichen Bestellung eines weiteren Testamentsvollstreckers.
BGB §§ 2200, 2227

In Ermangelung eines wirksamen Ersuchens des Erblassers, das sich dem Testament - gegebenenfalls durch Auslegung - entnehmen lassen muß, kann das Nachlaßgericht auch bei Zweifeln an der Amtsführung des derzeitigen Amtsinhabers nicht vorsorglich einen weiteren Testamentsvollstrecker bestellen.

OLG Saarbrücken, Beschluß vom 4. Mai 2021 - 5 W 52/20
FamRZ 2022, 68 = NJW-Spezial 2021, 520 = ErbR 2022, 65 = ZErb 2022, 20 = FGPrax 2021, 186 = Rpfleger 2021, 653 = ZEV 2021, 633

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Verfahrenskostenhilfe; grob nachlässige Nichtmitteilung einer Adreßänderung nach einem Umzug nach Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe.
ZPO §§ 120a, 124

1. Grob nachlässiges Unterlassen der unverzüglichen Mitteilung einer Adreßänderung im Sinne von §§ 124 Abs. 1 Nr. 4, 120a Abs. 2 S. 1 ZPO setzt ein auch in subjektiver Hinsicht unentschuldbares Verhalten voraus, das ein gewöhnliches Maß erheblich übersteigt; das schlichte Vergessen der Mitteilung indiziert trotz der Belehrung nach § 120a Abs. 2 S. 4 ZPO kein solches Verhalten.
2. Hat sich der Beteiligte nach einem Umzug umgemeldet, so kann ihm - in Abwesenheit gegenteiliger Anhaltspunkte - jedenfalls dann nicht widerlegt werden, daß seine Mitteilungspflicht in Vergessenheit geraten ist, wenn der Umzug erst über zwei Jahre nach der damaligen Vorlage der Verfahrenskostenhilfeerklärung erfolgt ist.

OLG Saarbrücken, Beschluß vom 4. Juni 2021 - 6 WF 94/21

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Umgangsrecht; Umgang des Kindes mit den Eltern; Zwangsvollstreckung; Umgangstitel; Verhängung von Ordnungsmitteln nur bei ordnungsgemäßer Ordnungsmittelandrohung; ordnungsgemäße erneute Belehrung nach § 89 Abs. 2 FamFG im Falle der Abänderung eines vorangegangenen Umgangstitels.
FamFG § 89

1. In die Folgenankündigung nach § 89 Abs. 2 FamFG müssen zwingend auch die geltenden gesetzlichen Obergrenzen für die Ordnungsmittel aufgenommen werden.
2. Eine - ordnungsgemäße - erneute Belehrung nach § 89 Abs. 2 FamFG ist auch im Falle der Abänderung eines vorangegangenen Umgangstitels notwendig.

OLG Saarbrücken, Beschluß vom 9. Juni 2021 - 6 WF 92/21
NZFam 2021, 981

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Umgangsrecht; Umgang des Kindes mit den Eltern; notwendige Bestellung eines Verfahrensbeistands für Kinder bei Beschränkung des elterlichen Umgangsrechts.
FamFG §§ 26, 69, 158

1. Der Ausschluß oder eine wesentliche Beschränkung des Umgangsrechts kommt bereits dann im Sinne von § 158 Abs. 2 Nr. 5 FamFG (in seiner bis 30. Juni 2021 geltenden Fassung) »in Betracht«, wenn eine solche Maßnahme etwa von dem Jugendamt oder einem Verfahrensbeteiligten gefordert, oder durch das Gericht ernsthaft erwogen wird.
2. Es ist nicht Aufgabe des Jugendamtes - sondern beschwört Rollenkonflikte herauf -, anstelle eines Verfahrensbeistandes die subjektive Interessenvertretung des Kindes zu gewährleisten.

OLG Saarbrücken, Beschluß vom 28. Juni 2021 - 6 UF 58/21
FamRZ 2022, 471 = NZFam 2021, 982 = FamRB 2022, 59 = ZKJ 2021, 465

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Verfahrensrecht; Zwangsvollstreckung bei Endentscheidung ohne vollständiges Rubrum.
FamFG § 38

Bei einer Endentscheidung, aus der die Zwangsvollstreckung stattfinden soll, muß diese genaue und eindeutige Bezeichnung des vollständigen Rubrums unmittelbar aus dem Text der von dem Richter unterzeichneten Urschrift ersichtlich sein.

OLG Saarbrücken, Beschluß vom 12. Juli 2021 - 6 UF 82/21
FoVo 2022, 11 = FamRZ 2022, 551 [Ls]

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Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Abänderung der Unterhaltsverpflichtung unter Berücksichtigung des Corona-Kinderbonus; Steuernachzahlungen; »In-Prinzip« und »Für-Prinzip«.
BGB §§ 1610, 1612b

1. Der sogenannte Corona-Kinderbonus ist als eine Form des Kindergeldes, und damit als Einkommen des Kindes zu behandeln.
2. Zu der Vermeidung zu großer Einkommensverzerrungen kann es unterhaltsrechtlich ausnahmsweise angemessen sein, Steuernachzahlungen nicht nach dem grundsätzlich maßgeblichen »In-Prinzip«, sondern nach dem »Für-Prinzip« zu berücksichtigen, unter anderem dann, wenn der Unterhaltspflichtige es zum einen trotz Kenntnis seiner Barunterhaltspflicht obliegenheitswidrig unterlassen hat, bei seinem Arbeitgeber auf die Anwendung zutreffender Lohnsteuermerkmale hinzuwirken, zum anderen eine Steuererklärung erst deutlich verspätet einreicht, wobei ein abhängig beschäftigter Unterhaltsschuldner gehalten ist, seine Steuerklärungen spätestens innerhalb eines halben Jahres nach Ablauf des Kalenderjahres einzureichen.

OLG Saarbrücken, Beschluß vom 20. Juli 2021 - 6 UF 167/20
NZFam 2021, 978 = FamRZ 2022, 186 [Ls]

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Erbrecht; Kostenentscheidung bei Erbauseinandersetzungsklage mit unklarem Teilungsplan.
BGB §§ 2039, 2042; ZPO § 91a

Bei der nach § 91a ZPO zu treffenden Kostenentscheidung können die Erfolgsaussichten einer nicht von vornherein unschlüssigen, auf mehrere aufeinanderfolgende Eventualanträge gestützten Erbauseinandersetzungsklage als offen anzusehen sein, wenn diese mit einer auf Leistung an den Nachlaß gerichteten Zahlungsklage gegen einen Miterben verbunden, und der konkrete Inhalt des Teilungsplanes von dem ebenfalls noch offenen Ausgang dieser Zahlungsklage abhängig war.

OLG Saarbrücken, Beschluß vom 6. August 2021 - 5 W 42/21
ZEV 2022, 116 = ErbR 2022, 179 [Ls]

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Rückführung eines entführten Kindes nach dem Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführungen [HKÜ]; Rechtsbindungswillen einer Genehmigungserklärung nach Art. 13 Abs. 1 a) HKÜ.
HKÜ Art. 12, Art. 13; FamFG § 68

1. An den Rechtsbindungswillen einer Genehmigungserklärung nach Art. 13 Abs. 1 a) HKÜ sind besonders hohe Anforderungen zu stellen.
2. Die in § 68 Abs. 5 FamFG (in seiner seit dem 1. Juli 2021 geltenden Fassung) enthaltene Regelung, bestimmte kindschaftsrechtliche Hauptsacheverfahren von der Anwendung des § 68 Abs. 3 S. 2 und Abs. 4 S. 1 FamFG auszunehmen, findet auf HKÜ-Verfahren keine - auch keine entsprechende - Anwendung.

OLG Saarbrücken, Beschluß vom 12. August 2021 - 6 UF 105/21
NJW-RR 2021, 1519 = NZFam 2021, 988

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Erbrecht; Darlegung des berechtigten Interesses eines Miterben auf Einsicht in das Grundbuch in Hinblick auf frühere Immobilien des Erblassers.
BGB §§ 2055 ff; GBO § 12; GBVfg § 46

Beschränkt sich der Vortrag eines Miterben auf den rechtlichen Hinweis, daß zu der Klärung von Ausgleichspflichten nach §§ 2055 ff BGB ein umfassendes Einsichtsrecht in das Grundbuch auch betreffend frühere Immobilien des Erblassers bestehe, reicht dies zu der Darlegung eines berechtigten Interesses an der begehrten Einsicht nicht aus.

OLG Saarbrücken, Beschluß vom 3. November 2021 - 5 W 58/21
NJW-RR 2022, 596 = FGPrax 2022, 13 = Rpfleger 2022, 119 = ErbR 2022, 245 = ZEV 2022, 118 [Ls]

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Verfahrensrecht; Rechtsmittel in einer Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Statthaftigkeit der sofortige Beschwerde gegen einen auf Grundlage von § 17a Abs. 2 GVG erlassenen Verweisungsbeschluß; schulinterne Anordnungen wegen Corona-Pandemie.
GVG § 17a; FamFG §§ 58 ff

Gegen einen in einer Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf der Grundlage von § 17a Abs. 2 GVG erlassenen Verweisungsbeschluß ist die sofortige Beschwerde (und nicht die Beschwerde nach §§ 58 ff FamFG) statthaft.

OLG Saarbrücken, Beschluß vom 3. November 2021 - 6 WF 146/21
FamRZ 2022, 201

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Verfahrensrecht; Ehescheidungsverbund; Abtrennung der Folgesache »nachehelicher Unterhalt« wegen unzumutbarer Härte.
FamFG § 140

Der Umstand, daß ein Ehegatte, wenn die Ehe nicht vorab geschieden wird, für die Trennungszeit erheblich mehr Unterhalt zahlen müßte als nach der Scheidung, begründet allein keine unzumutbare Härte im Sinne des § 140 Abs. 2 S. 2 Nr. 5 FamFG, soweit nicht festzustellen ist, daß der andere Ehegatte die Verbundentscheidung treuwidrig verzögert, um möglichst lange in den Genuß mit der Scheidung wegfallender Trennungsunterhaltszahlungen zu kommen.

OLG Saarbrücken, Beschluß vom 18. November 2021 - 6 UF 139/21
FamRZ 2022, 443 = FuR 2022, 223 = NZFam 2022, 83 = FamRB 2022, 133

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Erbrecht; Anforderungen an ein sog. »Brieftestament« (hier verneint).
BGB § 2247

Zu den Anforderungen an ein sogenanntes »Brieftestament«.

OLG Saarbrücken, Beschluß vom 23. November 2021 - 5 W 62/21
FGPrax 2022, 87 = ZEV 2022, 307 [Ls]

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Erbrecht; notarieller Erbvertrag; Nachweis der Erbfolge im Grundbuchverfahren.
GBO §§ 29, 35

Enthält der notarielle Erbvertrag eine Klausel, wonach der zum Schlußerben eingesetzte Abkömmling von der Erbfolge ausgeschlossen ist, falls er nach dem Tode des Erststerbenden »diesen Erbvertrag anfechten oder seinen Pflichtteil verlangen« sollte, dann kann der Nachweis der Erbfolge in Grundbuchverfahren auch nicht unter ergänzender Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung eines Miterben geführt werden, wonach keiner der Schlußerben den Erbvertrag angefochten habe.

OLG Saarbrücken, Beschluß vom 13. Dezember 2021 - 5 W 70/21
NJW-RR 2022, 443 = FGPrax 2022, 60 = ZEV 2022, 288 = DNotI-Report 2022, 46 = ZEV 2022, 210 = ErbR 2022, 431 [Ls]

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