Telefon
0941 / 59 55 00
Telefon

Entscheidungen OLG Zweibrücken (2021) - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Zweibrücken (2021)


Entscheidungen OLG Zweibrücken (2021) - OLGZweibrcken


Verfahrensrecht; Ablehnung von Richtern und Sachverständigen; Justizverwaltung; Selbstentscheidungsverbot bei Rechtsmißbrauch; Einsicht in Geschäftsverteilungspläne.
Beschluß vom 28. Januar 2021 - 6 VA 3/20
_______________

Verfahrensrecht; Festsetzung des Verfahrenswertes; Erhöhung des Verfahrenswertes in einem Sorgerechtsverfahren mit einer Vereinbarung über ein Wechselmodell.
Beschluß vom 9. März 2021 – 2 WF 49/21
_______________

Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Betreuung eines Kindes im Rahmen eines paritätischen Wechselmodells; Recht zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen als Teilbereich der Personensorge; Bestellung des Jugendamtes als Ergänzungspfleger.
Beschluß vom 15. März 2021 - 2 UF 28/21
_______________

Abstammungsrecht; Voraussetzungen der Vaterschaftsanfechtung des leiblichen Vaters; Anfechtungsberechtigung bei einer unbestrittenen leiblichen Vaterschaft des Antragstellers.
Beschluß vom 8. April 2021 - 6 UF 19/21
_______________

Gewaltschutzrecht; befristete Gewaltschutzanordnung; unterschiedliche Sachverhaltsdarstellungen von Beteiligten; Anordnung von Gewaltschutzmaßnahmen bei Tätlichkeiten nicht nur zur Verteidigung.
Beschluß vom 20. April 2021 - 6 UF 16/21
_______________

Ehescheidung; Voraussetzungen; Ablauf des Trennungsjahres; Inhaftierung eines Ehegatten; Erkennbarkeit des Trennungswillens eines Ehegatten für den anderen.
Beschluß vom 21. April 2021 - 2 UF 159/20
_______________

Elterliche Sorge; Herstellung gemeinsamer elterlicher Sorge im Wege des Vereinfachten Verfahrens; Prüfung des Kindeswohles; Zurückverweisung des Rechtsstreits ohne Antrag eines Beteiligten in Sorgerechtsverfahren.
Beschluß vom 23. April 2021 - 6 UF 35/21
_______________

Personenstandsrecht; Nachweis einer Identität; Versicherung an Eides statt.
Beschluß vom 15. Juni 2021 - 3 W 34/21
_______________

Haftung des Rechtsanwalts; Verletzung anwaltlicher Sorgfaltspflichten; unterlassener Hinweis auf die Möglichkeit der Geltendmachung eines Zugewinnausgleichsanspruchs.
Urteil vom 18. Juni 2021 - 2 U 52/20
_______________

Umgangsrecht; Umgang des Kindes mit den Eltern; Vollstreckbarkeit eines Umgangsvergleichs; Anforderungen an eine familiengerichtliche Billigung.
Beschluß vom 24. Juni 2021 - 2 WF 116/21
_______________

Ehewohnung bei Getrenntleben; Höhe der nach § 1361b Abs. 3 S. 2 BGB festzusetzenden Nutzungsvergütung.
Beschluß vom 6. Juli 2021 - 2 UF 61/21
_______________

Personenstandsrecht; Anspruch auf Berichtigung eines Familiennamens »von …« unter Ergänzung der Adelsbezeichnung »Freiherr«.
Beschluß vom 13. Juli 2021 - 3 W 98/20
_______________

Verfahrenskostenhilfe; Festsetzung von Raten; Berücksichtigung bezogenen Altersvorsorgeunterhalts.
Beschluß vom 22. Juli 2021 - 2 WF 128/21
_______________

Elterliche Sorge; Kindeswohldienlichkeit der gemeinsamen elterlichen Sorge bei Streit der Eltern über eine Brasilienreise des Kindes während der Corona-Pandemie.
Beschluß vom 5. August 2021 - 2 UF 111/21
_______________

Umgangsrecht; Umgang des Kindes mit den Eltern; Recht zu der Teilnahme an der Einschulungsfeier eines Kindes.
Beschluß vom 30. August 2021 - 2 UFH 2/21
_______________

Versorgungsausgleich; Bestimmung des monatlichen Fälligkeitszeitpunkts einer Hinterbliebenenrente.
Beschluß vom 6. September 2021 - 6 UF 91/21
_______________

Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Verfahrenskostenhilfe für eine einstweilige Anordnung zum Kindesunterhalt; Wegfall der Erfolgsaussicht in dem Zeitraum zwischen dem Eingang des Verfahrenskostenhilfeantrags und dem Eintritt der Bewilligungsreife.
Beschluß vom 16. Dezember 2021 - 2 WF 202/21


******************************************************************************************************

Verfahrensrecht; Ablehnung von Richtern und Sachverständigen; Justizverwaltung; Selbstentscheidungsverbot bei Rechtsmißbrauch; Einsicht in Geschäftsverteilungspläne.
ZPO §§ 44, 45; GVG § 21e; EGGVG § 24

1. Auf eine unterstellte systematische Verfolgung durch »verfassungsfeindliche Freisler-Juristen« gestützte Ablehnungsgesuche sind rechtsmißbräuchlich und daher unzulässig; das Verbot der Selbstentscheidung gilt in diesem Falle nicht.
2. Ein Recht auf Einsicht in Geschäftsverteilungspläne vergangener Jahre besteht nicht allgemein, sondern erfordert die Darlegung einer konkreten rechtlichen Beeinträchtigung.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 28. Januar 2021 - 6 VA 3/20
FamRZ 2021, 1552

Speichern Öffnen zwei-2021-01-28-003-20.pdf (63,83 kb)
_______________

Verfahrensrecht; Festsetzung des Verfahrenswertes; Erhöhung des Verfahrenswertes in einem Sorgerechtsverfahren mit einer Vereinbarung über ein Wechselmodell.
FamGKG §§ 33, 45

Kommt in einem Sorgerechtsverfahren eine Vereinbarung über ein »Wechselmodell« zustande, dann ist der Gegenstandswert um den Wert eines Umgangsverfahrens zu erhöhen.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 9. März 2021 – 2 WF 49/21
FamRZ 2021, 1145 = FuR 2022, 154 = NZFam 2021, 429 = JurBüro 2021, 261 = FamRB 2021, 192 = NJW-Spezial 2021, 251 = AGS 2021, 236

Speichern Öffnen zwei-2021-03-09-049-21.pdf (59,45 kb)
_______________

Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Betreuung eines Kindes im Rahmen eines paritätischen Wechselmodells; Recht zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen als Teilbereich der Personensorge; Bestellung des Jugendamtes als Ergänzungspfleger.
BGB §§ 1628, 1629, 1909

1. Einschlägig ist das Recht zu der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen als Teilbereich der Personensorge, nicht aber die Vermögenssorge.
2. Wird ein Kind im Rahmen eines paritätischen Wechselmodells betreut, dann kann ein Elternteil das Kind zu der Geltendmachung von Barunterhaltsansprüchen nicht nach § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB vertreten, sondern muß entweder die Übertragung der Entscheidungsbefugnis nach § 1628 BGB verlangen, oder die Bestellung eines Ergänzungspflegers herbeiführen.
3. Das Jugendamt kann sich gegen die Bestellung als Ergänzungspfleger nicht mit dem Argument zur Wehr setzen, die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu der Berechnung des Kindesunterhaltsanspruchs in dem Sonderfall des Wechselmodells seien bei ihm nicht vorhanden; das Jugendamt kann sich anwaltlicher Hilfe bedienen.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 15. März 2021 - 2 UF 28/21
FamRZ 2021, 1199 = FuR 2021, 489 = NZFam 2021, 426 = NJW-RR 2021, 520 = NJW-Spezial 2021, 262 = JAmt 2021, 282 = Rpfleger 2021, 414

Speichern Öffnen zwei-2021-03-15-028-21.pdf (60,34 kb)
_______________

Abstammungsrecht; Voraussetzungen der Vaterschaftsanfechtung des leiblichen Vaters; Anfechtungsberechtigung bei einer unbestrittenen leiblichen Vaterschaft des Antragstellers.
BGB §§ 1592, 1600; GG Art. 6

1. § 1600 Abs. 3 S. 2 BGB normiert eine widerlegliche Regelannahme dafür, daß der rechtliche Vater die tatsächliche Verantwortung übernommen hat, wenn er mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, oder mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat.
2. Ob ein Zusammenleben »längere Zeit« stattgefunden hat, bestimmt sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles; eine bestimmte Mindestdauer gibt es nicht. Ein längeres Zusammenleben mit dem Kind ist zwar ein Indiz, nicht aber eine notwendige Voraussetzung für das Bestehen einer sozial-familiären Beziehung; maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt ist der der letzten Tatsacheninstanz.
3. Eine Anfechtungsberechtigung nach § 1600 Abs. 1 Nr. 2 BGB kann trotz Fehlens einer Versicherung an Eides statt ausnahmsweise gegeben sein, wenn aufgrund des übereinstimmenden Vorbringens der Beteiligten die biologische Vaterschaft des Anfechtenden unterstellt werden kann.
4. Die Regelungen über die Anfechtung der Vaterschaft durch den leiblichen Vater sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 8. April 2021 - 6 UF 19/21
NZFam 2021, 520 = FamRZ 2021, 1135 [Ls]

Speichern Öffnen zwei-2021-04-08-019-21.pdf (70,68 kb)
_______________

Gewaltschutzrecht; befristete Gewaltschutzanordnung; unterschiedliche Sachverhaltsdarstellungen von Beteiligten; Anordnung von Gewaltschutzmaßnahmen bei Tätlichkeiten nicht nur zur Verteidigung.
GewSchG § 1

Gelangt das Familiengericht zu der Feststellung, daß zwei Beteiligte einer körperlichen Auseinandersetzung Tätlichkeiten nicht nur zu dem Zwecke der Selbstverteidigung begangen haben, dann kann dies die Anordnung von Gewaltschutzmaßnahmen gegen beide rechtfertigen.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 20. April 2021 - 6 UF 16/21
FamRZ 2022, 358 = FuR 2022, 107 = NZFam 2021, 942 = FamRB 2021, 499 = Rpfleger 2022, 29

Speichern Öffnen zwei-2021-04-20-016-21.pdf (52,73 kb)
_______________

Ehescheidung; Voraussetzungen; Ablauf des Trennungsjahres; Inhaftierung eines Ehegatten; Erkennbarkeit des Trennungswillens eines Ehegatten für den anderen.
BGB § 1565; VersAusglG § 27

1. Der Trennungswille eines Ehegatten ist jedenfalls mit dem Zugang des Verfahrenskostenhilfeantrages für ein beabsichtigtes Scheidungsverfahren auch für den anderen Ehegatten erkennbar (hier: Trennung während der Inhaftierung eines Ehegatten).
2. Die von dem Ehepartner mitgetragene Erwerbslosigkeit rechtfertigt regelmäßig weder die Beschränkung, noch den Wegfall des Versorgungsausgleichs nach § 27 VersAusglG.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 21. April 2021 - 2 UF 159/20
FamRZ 2021, 1614 = NZFam 2021, 608 = NJW-Spezial 2021, 389 = FF 2021, 464 [Ls]

Speichern Öffnen zwei-2021-04-21-159-20.pdf (73,44 kb)
_______________

Elterliche Sorge; Herstellung gemeinsamer elterlicher Sorge im Wege des Vereinfachten Verfahrens; Prüfung des Kindeswohles; Zurückverweisung des Rechtsstreits ohne Antrag eines Beteiligten in Sorgerechtsverfahren.
BGB § 1626a; FamFG §§ 69, 155a

Eine Zurückverweisung des Rechtsstreits ohne Antrag eines Beteiligten kann erfolgen, wenn das Familiengericht unzutreffend im Vereinfachten schriftlichen Verfahren nach § 155a Abs. 3 FamFG entschieden hat, und daher die in einem Sorgerechtsverfahren erforderliche umfassende Prüfung des Kindeswohles aus formellen Gründen unterblieben ist.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 23. April 2021 - 6 UF 35/21
FamRZ 2022, 36 = NZFam 2021, 107 = FamRB 2022, 22 = FF 2022, 129 [Ls]

Speichern Öffnen zwei-2021-04-23-035-21.pdf (53,60 kb)
_______________

Personenstandsrecht; Nachweis einer Identität; Versicherung an Eides statt.
PStG §§ 9, 48; PStV § 35

Als letztes Mittel zum Nachweis einer Identität kann der Standesbeamte von den Betroffenen oder von anderen Personen eine Versicherung an Eides statt abnehmen.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 15. Juni 2021 - 3 W 34/21
StAZ 2022, 115

Speichern Öffnen zwei-2021-06-15-034-21.pdf (61,45 kb)
_______________

Haftung des Rechtsanwalts; Verletzung anwaltlicher Sorgfaltspflichten; unterlassener Hinweis auf die Möglichkeit der Geltendmachung eines Zugewinnausgleichsanspruchs.
BGB §§ 241, 280, 611, 675, 1363, 1378

1. Zu dem Pflichtenprogramm eines Rechtsanwalts in einem beschränkten und umfassenden Mandat.
2. Ein Rechtsanwalt, der im Zusammenhang mit der Abwehr eines güterrechtlichen Auskunftsersuchens mandatiert worden ist, kann sich schadensersatzpflichtig machen, wenn er seinen Mandanten nicht zu unverjährter Zeit auf die offensichtlich bestehende erfolgversprechende Möglichkeit der Geltendmachung eines eigenen Zugewinnausgleichsanspruchs hinweist.

OLG Zweibrücken, Urteil vom 18. Juni 2021 - 2 U 52/20
FamRZ 2021, 1770 = FuR 2022, 45 = NJW 2021, 2518 = NZFam 2021, 741 = MDR 2021, 1096 = FamRB 2021, 402 = GI aktuell 2021, 191 = ZAP EN-Nr. 438/2021 [Ls]

Speichern Öffnen zwei-2021-06-18-052-20.pdf (96,52 kb)
_______________

Umgangsrecht; Umgang des Kindes mit den Eltern; Vollstreckbarkeit eines Umgangsvergleichs; Anforderungen an eine familiengerichtliche Billigung.
BGB § 1684; FamFG §§ 86, 89, 156

Eine etwaige konkludente familiengerichtliche Billigung eines Umgangsvergleichs genügt jedenfalls dann nicht den Anforderungen des § 156 Abs. 2 FamFG, wenn sich hieraus nicht entnehmen läßt, daß die erforderliche Kindeswohlprüfung stattgefunden hat.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 24. Juni 2021 - 2 WF 116/21
FamRZ 2021, 1564 = MDR 2021, 1157

Speichern Öffnen zwei-2021-06-24-116-21.pdf (46,65 kb)
_______________

Ehewohnung bei Getrenntleben; Höhe der nach § 1361b Abs. 3 S. 2 BGB festzusetzenden Nutzungsvergütung.
BGB § 1361b

1. Die Höhe der nach § 1361b Abs. 3 S. 2 BGB festzusetzenden Nutzungsvergütung bemißt sich nach Billigkeitsgesichtspunkten unter Berücksichtigung der gesamten Lebensverhältnisse der Ehegatten.
2. Neben dem objektiven Mietwert haben folgende Einzelfallaspekte Einfluß auf die Anspruchshöhe: Lauf des Trennungsjahres, Betreuung und Versorgung eines gemeinsamen minderjährigen Kindes ohne Regelung des Kindesunterhalts, Zusammenleben mit einem gemeinsamen volljährigen Kind, Beitrag des bleibenden Ehegatten an dem Hausbau (auf fremdem Grundstück), und geschäftliche Verflechtungen der Eheleute (hier: bewußte Geringhaltung des Einkommens, um die Vollstreckung durch Altgläubiger zu vermeiden).

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 6. Juli 2021 - 2 UF 61/21
FamRZ 2022, 19 = FuR 2021, 681 = NJW-RR 2021, 1156 = NZFam 2021, 919 = FamRB 2022, 7 = ZAP EN-Nr. 505/2021 [Ls]

Speichern Öffnen zwei-2021-07-06-061-21.pdf (90,94 kb)
_______________

Personenstandsrecht; Anspruch auf Berichtigung eines Familiennamens »von …« unter Ergänzung der Adelsbezeichnung »Freiherr«.
BGB §§ 12, 1616; PStG §§ 27, 47, 48

1. Eine Berichtigung des Familiennamens eines männlichen Abkömmlings von der Bezeichnung »von« auf »Freiherr von« kommt nicht in Betracht, wenn bereits der Vater den Familiennamen nur mit dem Bestandteil »von« geführt, und der Namensträger diesen mit Eintragung in das Geburtenregister des Standesamtes als Geburtsnamen erhalten hat.
2. Der Familienname wird nicht dadurch unrichtig, daß Vorfahren des Namensträgers den Adelszusatz »Freiherr« geführt haben. Adelsbezeichnungen sind jedenfalls dann nicht Bestandteil des Namens geworden, wenn sie bei Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung (Art. 109 Abs. 3 S. 2 WRV) längere Zeit im Rechtsverkehr nicht mehr geführt worden waren. Hiervon ist auszugehen, wenn drei Generationen seit der Aufhebung des Adelstitels des Ur-Ur-Urgroßvaters den Titel »Freiherr« nicht mehr namensrechtlich geführt haben.
3. Der Einwand, daß der Nichtgebrauch adeliger Rechte und Titel nicht zum Adelsverlust führen könne, geht fehl, denn es handelt sich lediglich um eine adelsrechtliche Argumentation. Seit dem 14. August 1919 gibt es die Adelsbezeichnungen aber nicht mehr im adelsrechtlichen Sinne, sondern sie sind dem Regime des allgemeinen bürgerlichen Rechts unterworfen, »gelten« also »nur« als Namensbestandteil. Sie werden demnach nicht mehr adelsrechtlich übertragen, sondern bürgerrechtlich. Der bürgerrechtliche Schutz des § 12 BGB kann jedoch grundsätzlich erlöschen.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 13. Juli 2021 - 3 W 98/20
FamRZ 2022, 770 = NZFam 2022, 185 = StAZ 2022, 180

Speichern Öffnen zwei-2021-07-13-098-20.pdf (82,38 kb)
_______________

Verfahrenskostenhilfe; Festsetzung von Raten; Berücksichtigung bezogenen Altersvorsorgeunterhalts.
BGB §§ 1361, 1578; ZPO § 115

Bezogener Altersvorsorgeunterhalt bleibt in einem Verfahrenskostenhilfe-Prüfungs-verfahren bei der Ratenberechnung gemäß § 115 Abs. 1 und 2 ZPO jedenfalls dann außer Betracht, wenn er bestimmungsgemäß verwendet wird (hier: Nachweis der Einzahlung auf ein Sparbuch).

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 22. Juli 2021 - 2 WF 128/21
FamRZ 2021, 1984 = FuR 2022, 59 = NZFam 2021, 796 = FamRB 2022, 64 = JurBüro 2021, 487 = NJW-Spezial 2021, 581

Speichern Öffnen zwei-2021-07-22-128-21.pdf (55,60 kb)
_______________

Elterliche Sorge; Kindeswohldienlichkeit der gemeinsamen elterlichen Sorge bei Streit der Eltern über eine Brasilienreise des Kindes während der Corona-Pandemie.
BGB § 1671

Der Streit der Eltern über eine Brasilienreise des Kindes während der Corona-Pandemie stellt die Kindeswohldienlichkeit der gemeinsamen elterlichen Sorge nicht in Frage, wenn die Eltern in anderen wesentlichen Fragen Einigkeit erzielen konnten.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 5. August 2021 - 2 UF 111/21
NZFam 2021, 929 = MDR 2021, 1339

Speichern Öffnen zwei-2021-08-05-111-21.pdf (53,69 kb)
_______________

Umgangsrecht; Umgang des Kindes mit den Eltern; Recht zu der Teilnahme an der Einschulungsfeier eines Kindes.
BGB § 1684; FamFG § 50

Ein Recht zu der Teilnahme an der Einschulungsfeier seines Kindes steht dem umgangs-, aber nicht sorgeberechtigten Elternteil dann nicht zu, wenn im Falle eines Aufeinandertreffens beider Elternteile der Austausch von Feindseligkeiten mit schlimmstenfalls traumatischen Folgen für das Kind ernsthaft zu befürchten ist.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 30. August 2021 - 2 UFH 2/21
FamRZ 2021, 1803 = FuR 2022, 46 = NZFam 2021, 930 = NJW-RR 2021, 1300 = MDR 2021, 1397 = ZKJ 2022, 71

Speichern Öffnen zwei-2021-08-30-002-21.pdf (52,59 kb)
_______________

Versorgungsausgleich; Bestimmung des monatlichen Fälligkeitszeitpunkts einer Hinterbliebenenrente.
BGB § 1585; VersAusglG §§ 20, 25

1. Zu der Bestimmung des monatlichen Fälligkeitszeitpunktes einer laufenden Hinterbliebenenrente.
2. Ein Versorgungsträger ist nicht verpflichtet, Leistungen an einen Hinterbliebenen nach § 25 Abs. 1 VersAusglG monatlich im Voraus gemäß §§ 25 Abs. 4, 20 Abs. 3 VersAusglG, § 1585 Abs. 1 BGB zu erbringen, wenn die betreffende Versorgungsordnung die Zahlung zu dem jeweiligen Monatsende vorsieht.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 6. September 2021 - 6 UF 91/21
FamRZ 2022, 354 = NZFam 2021, 1069

Speichern Öffnen zwei-2021-09-06-091-21.pdf (51,33 kb)
_______________

Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Verfahrenskostenhilfe für eine einstweilige Anordnung zum Kindesunterhalt; Wegfall der Erfolgsaussicht in dem Zeitraum zwischen dem Eingang des Verfahrenskostenhilfeantrags und dem Eintritt der Bewilligungsreife.
FamFG §§ 49, 57, 76, 246; ZPO §§ 118, 119

1. Wäre gegen die Entscheidung über einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung gemäß § 57 Abs. 1 FamFG ein Rechtsmittel nicht statthaft, dann ist auch die sofortige Beschwerde gegen die wegen fehlender Erfolgsaussicht abweisende Verfahrenskostenhilfeentscheidung unzulässig.
2. Der Erlaß einer einstweiligen Anordnung in einer Unterhaltssache setzt ein Bedürfnis nach einer Eilentscheidung voraus, das dann fehlt, wenn der Schuldner freiwillig zahlt, und von der Fortsetzung der Zahlungen auszugehen ist.
3. Ist die Erfolgsaussicht in dem Zeitraum zwischen dem Eingang des Verfahrenskostenhilfeantrages und dem Eintritt der Bewilligungsreife weggefallen, dann kommt die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe nicht mehr in Betracht.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 16. Dezember 2021 - 2 WF 202/21
FamRZ 2022, 546 = NZFam 2022, 82 = FamRB 2022, 90

Speichern Öffnen zwei-2021-12-16-202-21.pdf (59,53 kb)
_________________________________________________________________________________________________

Aktuelles

Keine Einträge vorhanden.