Entscheidungen OLG Frankfurt (2021)
BGB §§ 1365, 1385, 1386; ZPO § 256
1. Der Trennungszeitpunkt stellt selbst kein (zwischen-)feststellungsfähiges Rechtsverhältnis im Sinne des § 256 ZPO dar, sondern bildet lediglich die tatsächliche Voraussetzung des Rechtsverhältnisses des Getrenntlebens.
2. Die vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft kann verlangt werden, wenn die Zugewinnausgleichsforderung gefährdet ist, weil der ausgleichspflichtige Ehegatte sein Vermögen durch unentgeltliche Zuwendung eines Hausgrundstücks an die gemeinsame Tochter zu vermindern beabsichtigt.
OLG Frankfurt, Beschluß vom 22. Januar 2021 - 4 UF 84/20
FamRZ 2021, 1870 = FuR 2021, 676 = NJW-RR 2021, 1161 = NZFam 2021, 734 = FamRB 2021, 404 = NJW-Spezial 2021, 517


Kosten und Gebühren; Kostenentscheidung in Kindschaftssachen; Erhebung der Kosten eines Verfahrensbeistandes.
FamFG §§ 81, 83, 158; GG Art. 103
1. In Kindschaftsverfahren entspricht es regelmäßig billigem Ermessen, von der Erhebung der Kosten eines Verfahrensbeistandes abzusehen, wenn den Eltern vor der Bestellung rechtliches Gehör hätte gewährt werden müssen, und sich die Notwendigkeit der Bestellung eines Verfahrensbeistandes dadurch erübrigt hätte.
2. Die Gewährung rechtlichen Gehörs kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Notwendigkeit der Bestellung eines Verfahrensbeistandes nach § 158 FamFG zweifelhaft, und kein besonderes Eilbedürfnis gegeben ist.
OLG Frankfurt, Beschluß vom 22. Januar 2021 - 4 WF 199/20
FamRZ 2021, 879 = FuR 2021, 498 = FamRB 2021, 241

