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Entscheidungen OLG Köln 12/1986 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Köln 12/1986



Prozeßkostenhilfe; Ehelichkeitsanfechtungsklage; Rechtsverteidigung des beklagten Kindes; Beiordnung eines Rechtsanwalts; Grundsatz der Waffengleichheit.
BGB § 1599; ZPO §§ 114, 121

1. Beantragt das beklagte Kind in einem Verfahren wegen Anfechtung seiner Ehelichkeit Prozeßkostenhilfe, ohne daß es der erfolgversprechenden Klage entgegentreten will, dann genügt für die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe die negative Feststellung, daß das Kind keine Rechtsverteidigung beabsichtigt, die keine Aussicht auf Erfolg hat
2. Die Beiordnung eines Rechtsanwalts aus dem Gesichtspunkt der »Waffengleichheit« ist nur dann geboten, wenn der Rechtsstreit zwischen den Parteien kontrovers geführt wird.

OLG Köln, Beschluß vom 1. Dezember 1986 - 16 W 103/86
FamRZ 1987, 400

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Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber Auskunftsanspruch nach § 1580 BGB.
BGB §§ 242, 273, 1580

Es besteht kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber einem Auskunftsanspruch gemäß § 1580 BGB, bis der Anspruchsteller wegen des ihm gleichfalls zustehenden Auskunftsanspruchs seinerseits Auskunft erteilt hat.

OLG Köln, Beschluß vom 9. Dezember 1986 - 14 UF 233/86
FamRZ 1987, 714

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Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Abänderung eines deutschen Unterhaltsurteils durch ausländisches Gericht; Abänderung eines ausländischen Unterhaltsurteils durch deutsches Gericht; lex-posterior-Regel.
ZPO § 323; HUÜ

1. Nach der lex-posterior-Regel hat die jüngere Entscheidung Vorrang, wenn ein deutsches Unterhaltsurteil von einem ausländischen Gericht abgeändert wird, und die Abänderungsentscheidung generell anerkennungsfähig ist (hier: für türkische Entscheidung bejaht).
2. Während für die Frage, ab wann bei Abänderung eines ausländischen Unterhaltsurteils die Anpassung zum Tragen kommt, deutsches Verfahrensrecht (hier: § 323 Abs. 3 ZPO) Anwendung findet, ist für die Anpassung als solche materiell-rechtlich auf das Unterhaltsstatut abzustellen.

OLG Köln, Beschluß vom 15. Dezember 1986 - 26 UF 188/86
IPRax 1988, 30 = IPRspr 1986, 207

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