Telefon
0941 / 59 55 00
Telefon

Entscheidungen OLG Köln 07/1986 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Köln 07/1986



Vormundschaft und Pflegschaft; vormundschaftsrechtliche Abhebungsgenehmigung für Mündelkonto; Deckung der Heimunterbringungskosten.
BGB §§ 1812, 1813, 1825

Zu dem Erfordernis der vormundschaftsrechtlichen Genehmigung von Verfügungen über ein Mündelkonto zur Deckung der Heimunterbringungskosten sowie zur Erteilung einer allgemeinen Ermächtigung.

OLG Köln, Beschluß vom 10. Juli 1986 - 16 Wx 63/86
Rpfleger 1986, 432

Speichern Öffnen koe-1986-07-10-063-86.pdf (50,27 kb)
_______________

Prozeßkostenhilfe; Entscheidungen des Rechtspflegers über Prozeßkostenhilfe; Überschreitung von Befugnissen durch den Rechtspfleger.
ZPO § 118; RPflG §§ 8, 20; BRAGO §§ 31, 51, 122

1. Überträgt der Richter dem Rechtspfleger die Aufgaben nach § 20 Nr. 4 a) RPflG, so schließt dies nicht die Befugnis ein, die Sache zu erörtern.
2. Bei dem Abschluß eines Vergleichs im Prozeßkostenhilfe-Prüfungsverfahren hat der Rechtspfleger lediglich eine Beurkundungsfunktion.
3. Entscheidungen des Rechtspflegers über Prozeßkostenhilfe in diesem Prüfungsverfahren sind unwirksam, und können nicht Grundlage für eine Festsetzung der Vergütung des Rechtsanwalts sein.

OLG Köln, Beschluß vom 18. Juli 1986 - 26 WF 84/86
JurBüro 1987, 136 = Rechtspfleger 1986, 493

Speichern Öffnen koe-1986-07-18-084-86.pdf (67,98 kb)
_______________

Prozeßkostenhilfe; Prozeßkostenvorschußpflicht der Eltern; Vorrang gegenüber Prozeßkostenhilfe; Billigkeitsprüfung nach § 1360a Abs. 4 BGB.
BGB §§ 1360a, 1610; ZPO §§ 114 ff

1. Der privatrechtliche Anspruch auf Prozeßkostenvorschuß ist vorrangig gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Anspruch auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe.
2. Eltern sind auch gegenüber ihren volljährigen Kindern grundsätzlich prozeßkostenvorschußpflichtig gemäß § 1610 Abs. 2 BGB; inhaltlich unterliegt dieser Anspruch jedoch den Einschränkungen des § 1360a Abs. 4 BGB.
3. Im Rahmen der in § 1360a Abs. 4 BGB vorgeschriebenen Billigkeitsprüfung ist auch zu berücksichtigen, ob Kinder bereits eine selbständige Lebensstellung erreicht haben, und die Eltern demnach nicht mehr mit einer Inanspruchnahme auf Prozeßkostenvorschuß rechnen mußten.

OLG Köln, Beschluß vom 22. Juli 1986 - 4 WF 114/86
FamRZ 1986, 1031

Speichern Öffnen koe-1986-07-22-114-86.pdf (69,35 kb)
_______________

Prozeßkostenhilfe; Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse; keine Aufhebung der Prozeßkostenhilfe bei nachträglicher Verbesserung der Vermögensverhältnisse.
ZPO § 124

Die nachträgliche Verbesserung der Vermögensverhältnisse der ursprünglich bedürftigen Prozeßpartei rechtfertigt die Aufhebung der bewilligten Prozeßkostenhilfe nicht.

OLG Köln, Beschluß vom 22. Juli 1986 - 27 WF 115/86
FamRZ 1986, 1124

Speichern Öffnen koe-1986-07-22-115-86.pdf (45,70 kb)
Entscheidungen OLG Köln 07/1986 - FD-Platzhalter-rund

Aktuelles

Keine Einträge vorhanden.