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Entscheidungen OLG Saarbrücken 1986 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Saarbrücken 1986


Entscheidungen OLG Saarbrücken 1986 - OLGSaarbrcken

 

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Familienvermögensrecht; Zugewinngemeinschaft; Verfügung über Vermögen im Ganzen; Zustimmungsbedürftigkeit für Gesamtvermögensgeschäft nach der Ehescheidung.
BGB § 1365

1. Ein Ehegatte verfügt auch dann »über sein Vermögen im ganzen« im Sinne des § 1365 Abs. 1 BGB, wenn er nur über ein einzelnes Vermögensobjekt verfügt, dieses jedoch den wesentlichen Teil seines Vermögens darstellt.
2. Mit der Scheidung der beteiligten Ehegatten fällt die Zustimmungsbedürftigkeit nach § 1365 Abs. 1 BGB nicht weg, da die Vorschrift auch dem Zwecke dient, den anderen Ehegatten vor der Gefährdung seines künftigen Ausgleichsanspruchs aus dem Güterrecht nach der Beendigung der Zugewinngemeinschaft zu schützen.
3. Die Zustimmungsbedürftigkeit über den Zeitpunkt der Scheidung hinaus bleibt schon dann bestehen, wenn eine Gefährdung des möglichen Ausgleichsanspruchs nicht auszuschließen ist.

OLG Saarbrücken, Beschluß vom 21. Februar 1986 - 6 W 1/86
FamRZ 1987, 1248

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Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Bemessung des nachehelichen Unterhalts; Zusatzleistungen des Arbeitgebers zu den vermögenswirksamen Leistungen als unterhaltsrelevantes Einkommen.
BGB §§ 1569 ff, 1578

Zusatzleistungen des Arbeitgebers zu den vermögenswirksamen Leistungen sind bei der Bemessung des nachehelichen Unterhalts als Einkommen zu berücksichtigen.

OLG Saarbrücken, Urteil vom 21. Mai 1986 - 9 UF 127/84
NJW-RR 1986, 1200

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Kosten und Gebühren; Beweisgebühr bei Anhörung der Beteiligten in Sorgerechtsverfahren und bei vorliegendem Jugendamtsbericht.
FGG §§ 50a, 50b; JWG § 48a; BRAGO §§ 31, 118

1. Die Anhörung der Beteiligten nach § 50a und § 50b FGG stellt keine Beweisaufnahme dar, und löst deshalb keine Beweisgebühr aus, wenn sie nur informativen Zwecken, und nicht der Klärung gegensätzlich vorgetragener Tatsachen dient.
2. Eine Beweisgebühr entsteht auch dann nicht, wenn ein den Beteiligten seit langem bekannter Jugendamtsbericht aus einer früheren Sache erneut Anwendung findet.

OLG Saarbrücken, Beschluß vom 16. Juni 1986 - 6 WF 79/86
JurBüro 1986, 1375

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Kosten und Gebühren; Verfahren im Versorgungsausgleich; Umfang der Erstattungsfähigkeit von Fotokopierkosten des beigeordneten Rechtsanwalts.
BRAGO §§ 27, 126

1. Die Erstattungsfähigkeit von Fotokopierkosten des beigeordneten Rechtsanwalts in Versorgungsausgleichsverfahren richtet sich danach, ob die Aufwendungen erforderlich waren.
2. Fotokopien von Formularen, die der Rechtsanwalt oder seine Partei ohnehin kostenlos erhält oder erhalten kann, sind ebenso wenig erforderlich und damit nicht erstattungsfähig wie solche Fotokopien, die der Rechtsanwalt trotz des Besitzes der Originale für die Handakte fertigt.

OLG Saarbrücken, Beschluß vom 18. Juli 1986 - 6 WF 103/86
JurBüro 1986, 1841

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Verfahrensrecht; Festsetzung des Verfahrenswertes; Bewertung einer Hausratsregelung für die Zeit des Getrenntlebens.
BGB § 1361a; HausrVO § 18a

Der Wert einer für die Zeit des Getrenntlebens begehrten Hausratsregelung bemißt nur nach einem Bruchteil des Verkehrswertes des Hausrats.

OLG Saarbrücken, Beschluß vom 23. Juli 1986 - 6 WF 104/86
JurBüro 1986, 1557

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Kosten und Gebühren; Regelung über Umgangsrecht; Rechtsanwaltsgebühren; Vergleichsgebühr.
BRAGO § 23

Regelungen über das Umgangsrecht können durchaus inhaltlich ein das Verfahren beendender Vergleich sein, und somit eine Vergleichsgebühr entstehen lassen.

OLG Saarbrücken, Beschluß vom 22. September 1986 - 6 WF 143/86
JurBüro 1987, 234

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Verfahrensrecht; Festsetzung des Verfahrenswertes; Begründung des Streitwertbeschlusses; Beschwer; Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung durch den obsiegenden Beklagten.
GKG § 25

1. Der aus einem Rechtsstreit ohne Kostenlast hervorgegangene obsiegende Beklagte ist dennoch durch die Streitwertfestsetzung beschwert, denn sein Kostenerstattungsanspruch an den Kläger enthebt ihn nicht von der eigenen Zahlungspflicht gegenüber seinem Prozeßbevollmächtigten, so daß sich durch die Festsetzung eines niedrigeren Streitwertes seine eigene Kostenschuld vermindern kann.
2. Beschwerdefähige Streitwertbeschlüsse müssen zumindest dann begründet werden, wenn nicht die Begründung auf der Hand liegt, oder sie sich aus dem Streitstoff selbst ergibt.

OLG Saarbrücken, Beschluß vom 27. Oktober 1986 - 9 W 7/86
DAVorm 1987, 686

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Verfahrensrecht; Festsetzung des Verfahrenswertes; Streitwert einer einstweiligen Verfügung auf Unterhaltsleistung.
ZPO § 3; GKG § 12

Der Streitwert einer einstweiligen Unterhaltsverfügung beläuft sich auch dann auf den sechsmonatigen Unterhaltsbetrag, wenn eine zeitliche Begrenzung in dem Antrag auf ihren Erlaß nicht ausdrücklich vorgenommen wird.

OLG Saarbrücken, Beschluß vom 31. Oktober 1986 - 6 WF 168/86
JurBüro 1987, 394

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Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Wiederaufleben des Anspruchs des geschiedenen Ehegatten bei Tod des neuen Ehegatten.
BGB §§ 1570, 1586a

Der Unterhaltsanspruch eines geschiedenen Ehegatten kann auch dann nach § 1586a BGB wieder aufleben, wenn die neue Ehe durch den Tod des neuen Ehepartners aufgelöst wird.

OLG Saarbrücken, Urteil vom 18. Dezember 1986 - 6 UF 239/84
FamRZ 1987, 1046

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