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Entscheidungen OLG Köln 05/1986 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Köln 05/1986



Verfahrensrecht; Zurückweisung verspäteten Vorbringens nach §§ 296 Abs. 2, 282 Abs. 2 ZPO; Präklusion; Anspruchsbegründung; vorausgegangenes Mahnverfahren.
ZPO §§ 274, 282, 283, 296, 697

Wird die Klagebegründung nach vorangegangenem Mahnverfahren trotz Fristsetzung nach § 697 Abs. 1 ZPO erst einen Tag vor dem Verhandlungstermin eingereicht, dann ist der Klagevortrag als verspätetes Vorbringen zurückzuweisen, auch wenn sich der Beklagte dazu in einem nicht nachgelassenen Schriftsatz äußert.

OLG Köln, Urteil vom 6. Mai 1986 - 4 UF 19/86
FamRZ 1986, 927

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Prozeßkostenhilfe; Bewilligung mit Ratenzahlungen; Einstellung der Ratenzahlungen.
ZPO §§ 120, 123; GKG § 58; BRAGO § 130

1. Obsiegt die Partei, der Prozeßkostenhilfe mit Raten bewilligt worden war, in dem Rechtsstreit, so ist die Einstellung der Ratenzahlungen gemäß § 120 Abs. 3 Nr. 2 ZPO anzuordnen.
2. Dieser Beschluß ist aber wieder aufzuheben, wenn die Vollstreckung des übergegangenen Kostenerstattungsanspruchs (§ 130 BRAGO) erfolglos oder aussichtslos ist (§ 58 Abs. 2. S. 1 GKG). Aus § 58 Abs. 2 S. 2 GKG ergibt sich nicht, daß wegen der vorrangigen Haftung des Entscheidungsschuldners die Raten nicht weiter zu zahlen wären.

OLG Köln, Beschluß vom 20. Mai 1986 - 4 WF 83/86
FamRZ 1986, 926

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