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Entscheidungen OLG Nürnberg 1986 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Nürnberg 1986


Entscheidungen OLG Nürnberg 1986 - OLGNrnberg

 

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Kosten und Gebühren; keine Beweisgebühr bei Einholung von Auskünften der Rentenversicherungsträger.
BRAGO § 31; FGG § 53b

Die Einholung von Auskünften der öffentlich-rechtlichen Versicherungsträger löst, auch in Kenntnis der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 23. November 1983 (NJW 1984, 438 = BGHF 3, 1381), keine Beweisgebühr aus.

OLG Nürnberg, Beschluß vom 28. Januar 1986 - 10 WF 3962/85
JurBüro 1986, 882

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Elterliche Sorge; Anfechtung der Regelung der elterlichen Sorge; Anforderungen an die Begründung bei Entscheidungen über die elterliche Sorge.
BGB §§ 1671, 1672

Entscheidungen über die elterliche Sorge bedürfen zumindest dann einer Begründung, wenn sie nicht auf einem übereinstimmenden Vorschlag der Beteiligten beruhen.

OLG Nürnberg, Beschluß vom 24. Februar 1986 - 11 UF 35/86
FamRZ 1986, 1247

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Prozeßkostenhilfe; Prozeßkostenvorschußpflicht des zweiten Ehemannes; persönliche Angelegenheit; Rückzahlung eines von beiden Eheleuten gemeinsam aufgenommenen Familiengründungsdarlehens.
BGB § 1360a; ZPO § 114

1. Zu dem Verhältnis zwischen dem Begehren auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe und einem Anspruch auf Prozeßkostenvorschuß.
2. Für eine Zahlungsklage der geschiedenen (und wieder verheirateten) Ehefrau gegen deren geschiedenen Ehemann wegen einer Forderung, die ihren Ursprung in vermögensrechtlichen Verfügungen während des Bestehens der ersten Ehe hat, ist der zweite Ehemann nicht verpflichtet, seiner Frau einen Prozeßkostenvorschuß zu leisten.

OLG Nürnberg, Beschluß vom 15. April 1986 - 6 W 887/86
FamRZ 1986, 697

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Verfahrensrecht; Festsetzung des Verfahrenswertes in Ehesachen; Berücksichtigung von Immobilienvermögen.
GKG § 12

Die Streitwertfestsetzung hinsichtlich der Ehescheidung kann nur auf einer groben Bewertung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse beruhen, da es nicht Aufgabe des Familienrichters sein kann, anläßlich dieser Nebenentscheidung umfangreiche Erhebungen anzustellen.

OLG Nürnberg, Beschluß vom 26. Mai 1986 - 11 WF 1623/86

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Verfahrensrecht; Rechtsmittel; Scheidungsverbund; Teilanfechtung eines Verbundurteils; Zustellung von Rechtsmittelbegründungen an Verfahrensbeteiligte; Drittbeteiligung; Rechtskraft des Scheidungsausspruchs; Rechtskraftzeugnis.
ZPO § 629a

1. Zu der Auswirkung der Unterlassung einer notwendigen Zustellung der Rechtsmittelbegründung auf die Rechtskraft eines zunächst nicht angefochtenen Scheidungsausspruchs.
2. Solange die Fristen nach § 629a Abs. 3 ZPO nicht abgelaufen sind, können die Parteien gegen den Scheidungsausspruch und die Entscheidung über die elterliche Sorge (Folgesache) noch Rechtsmittel einlegen.
3. Bei einer teilweise angefochtenen Verbundentscheidung ist die Rechtsmittelbegründung nur solchen - aber auch stets allen - Drittbeteiligten zuzustellen, die durch die angefochtenen Teilentscheidungen betroffen sind.

OLG Nürnberg, Beschluß vom 9. Juni 1986 - 11 UF 3532/85
FamRZ 1986, 923

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Kosten und Gebühren; elterliche Sorge; Begriff »Sorge für die Person« erfaßt nicht das Umgangsrecht.
BRAGO § 122

Der Begriff »Sorge für die Person« in § 122 Abs. 3 S. 1 BRAGO umfaßt nicht das Umgangsrecht; für eine Vereinbarung über die Umgangsregelung ist daher eine ausdrückliche Beiordnung erforderlich.

OLG Nürnberg, Beschluß vom 8. Juli 1986 - 11 WF 2169/86
JurBüro 1986, 1533

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Abstammungsrecht; Anfechtung der Ehelichkeit des Kindes; Bestellung eines gesetzlichen Vertreters; Beginn und Hemmung der Anfechtungsfrist; Anspruch auf Prozeßkostenhilfe.
BGB §§ 203, 206, 1596

Die Zwei-Jahresfrist des § 1596 Abs. 2 BGB beginnt nur zu laufen, wenn der gesetzliche Vertreter (hier: die Mutter) auch wirksam befugt ist, das Kind in dem Verfahren wegen Anfechtung der Ehelichkeit zu vertreten. Solange das nicht der Fall ist, ist die Anfechtungsfrist nach § 203 BGB gehemmt.

OLG Nürnberg, Beschluß vom 15. September 1986 - 4 W 2716/86
NJW-RR 1987, 389

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Verfahrensrecht; Aufhebung einer Entmündigung wegen Geistesschwäche; Änderung der Umstände; Zeitpunkt der Entscheidung über eine Anfechtungsklage als maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen einer Entmündigung.
BGB § 6; ZPO §§ 664 ff

Für die Prüfung der Voraussetzungen einer Entmündigung ist im Rahmen einer Anfechtungsklage nicht nur auf den Zeitpunkt des Erlasses des Entmündigungsbeschlusses abzustellen, sondern es ist auch eine Veränderung der Umstände nach diesem Zeitpunkt bis zu der Entscheidung über die Anfechtungsklage zu berücksichtigen.

OLG Nürnberg, Urteil vom 1. Oktober 1986 - 4 U 1778/86
FamRZ 1987, 205

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Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Aufstockungsunterhalt; Bedürftigkeit; ausreichende Bemühungen um einen Arbeitsplatz.
BGB §§ 1573, 1577

1. Die Meldung beim Arbeitsamt zur Arbeitsvermittlung allein reicht ebenso wenig aus wie die allgemeine Behauptung, »trotz aller Bemühungen« keine Arbeitsstelle gefunden zu haben.
2. Viele Arbeitgeber, die sich scheuen, nur beschränkt verwendungsfähige Arbeitnehmer auf Dauer zu verpflichten, sind eher bereit, solche Arbeitskräfte insbesondere bei vorübergehenden personellen oder produktiven Engpässen auf Zeit einzustellen.

OLG Nürnberg, Urteil vom 7. Oktober 1986 - 7 UF 3147/85

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Verfahrensrecht; Verfahrenswert einer Ehescheidung; Berücksichtigung der Vermögensverhältnisse.
GKG § 12

Bei Bemessung des Streitwertes einer Ehescheidung erscheint ein Ansatz von 5% des Nettovermögens der Parteien nach Abzug von Freibeträgen von 30.000 DM je Ehegatte, dem ein Freibetrag von je 15.000 DM für jedes unterhaltsberechtigte Kind entsprechen würde, am besten geeignet, kleinere und durchschnittliche Vermögen zu schonen.

OLG Nürnberg, Beschluß vom 13. November 1986 - 11 WF 2347/86
JurBüro 1987, 398

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Verfahrensrecht; Rechtsmittel; Beschwer bei einer an sich unrichtigen Kostenentscheidung nach § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO.
ZPO §§ 269, 567

Ergeht nach der Rücknahme einer noch nicht zugestellten Klage zu Unrecht eine Kostenentscheidung nach § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO, dann ist eine Beschwerde hiergegen gleichwohl unzulässig, da es an der nach § 567 Abs. 2 ZPO grundsätzlich erforderlichen Beschwer fehlt.

OLG Nürnberg, Beschluß vom 25. November 1986 - 11 WF 3467/86
JurBüro 1987, 1421

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