Entscheidungen OLG Köln 03/1986
BGB §§ 2361, 2368
1. Ist die Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses durch Rückgabe zu den Akten vollzogen, dann ist eine Rechtsbeschwerde mit dem Ziel der Aufhebung des Einziehungsbeschlusses unzulässig, kann jedoch in einen zulässigen Antrag auf Erteilung eines neuen inhaltsgleichen Testamentsvollstreckerzeugnisses umgedeutet werden.
2. Mit der Beendigung der Testamentsvollstreckung wird ein Testamentsvollstreckungszeugnis automatisch kraftlos, ist daher nicht mehr einzuziehen, darf jedoch zu den Akten zurückgefordert werden.
OLG Köln, Beschluß vom 3. März 1986 - 2 Wx 47/85
Rpfleger 1986, 261 = JMBl NW 1986, 196
Versorgungsausgleich; Auskunftspflichten.
BGB §§ 1580, 1587e
Der Auskunftsanspruch nach §§ 1587e Abs. 1, 1580 BGB setzt außer der Rechtsanhängigkeit des Scheidungsantrages weiter voraus, daß das Trennungsjahr abgelaufen ist, oder die Voraussetzungen des § 1565 Abs. 2 BGB vorliegen.
OLG Köln, Beschluß vom 7. März 1986 - 26 UF 4/86
FamRZ 1986, 918
Verfahrensrecht; Kostenentscheidung bei sofortigem Teilanerkenntnis einer Unterhaltsforderung; keine Klageveranlassung hinsichtlich des anerkannten Betrages.
ZPO §§ 91a, 93, 258, 259
1. Ein Teilanerkenntnis ist schon nach allgemeinen Grundsätzen in aller Regel nicht geeignet, die Kostenfolge des § 93 ZPO auszulösen.
2. Im Unterhaltsrecht ist die Klageveranlassung durch den nur teilweise erfüllungsbereiten Schuldner schon deshalb zu bejahen, weil es zu der Klage auf den vollen Unterhalt keine praktikablen Alternativen gibt.
OLG Köln, Beschluß vom 26. März 1986 - 27 UF 28/86
FamRZ 1986, 827