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Entscheidungen OLG Braunschweig 1986 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Braunschweig 1986


Entscheidungen OLG Braunschweig 1986 - OLGBraunschweig


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Prozeßkostenhilfe; keine Bewilligung für Vollstreckung eines deutschen Unterhaltstitels in Kalifornien.
ZPO § 114

Ist zu der Vollstreckung eines deutschen Unterhaltstitels in Kalifornien eine Klage in Kalifornien notwendig, so kann der deutschen Klägerin hierfür durch ein deutsches Gericht keine Prozeßkostenhilfe bewilligt werden.

OLG Braunschweig, Beschluß vom 25. Juni 1986 - 2 WF 85/86
IPRax 1987, 236 = IPRspr 1986, 364 = DAVorm 1987, 711 [Ls]

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Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Auskunftspflicht der Ehegatten; Substantiierung des Klageantrages auf Erteilung einer Auskunft.
BGB §§ 242, 1580; ZPO §§ 253, 323, 769

1. Geschiedene Ehegatten können über den in § 1580 BGB normierten Rahmen hinaus nach Treu und Glauben gehalten sein, einander Auskunft zu geben, wenn nur so die für die Unterhaltsbemessung relevanten Tatsachen für einen Ehegatten zu erfahren sind, weil sie allein in der Kenntnissphäre des anderen geschiedenen Ehegatten liegen, und der andere geschiedene Ehegatte die Tatsachen redlicherweise nicht zurückhalten darf.
2. Ist die unterhaltsberechtigte geschiedene Ehefrau zu der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit verpflichtet, so kann sie gemäß § 242 BGB gehalten sein, darüber Auskunft zu geben, und welche Bemühungen sie entfaltet hat, um eine Erwerbstätigkeit zu finden, und insbesondere ihrer Pflicht zu der Suche eines Arbeitsplatzes nachgekommen ist.
3. Der Klageantrag auf Erteilung einer Auskunft ist nur dann ausreichend substantiiert, wenn er erkennen läßt, welche Fakten der Arbeitssuche oder der Eingliederung in das Erwerbsleben der beklagte geschiedene Ehegatte angeben soll.

OLG Braunschweig, Beschluß vom 7. November 1986 - 1 WF 99/86
FamRZ 1987, 284

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