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Entscheidungen OLG Karlsruhe 08/1987 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Karlsruhe 08/1987



Unterhalt des getrennt lebenden Ehegatten; Bedürftigkeit; Sozialhilfebezug des Unterhaltsgläubigers; Unzulässigkeit einer einstweiligen Verfügung.
BGB § 1361; ZPO § 940

Es fehlt an einem Verfügungsgrund, wenn der Unterhaltsberechtigte zu dem Zeitpunkt des Antrages auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung bereits Sozialhilfe erhält, die seinen notwendigen Lebensunterhalt deckt.

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 5. August 1987 - 16 WF 149/87
FamRZ 1988, 87

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Versorgungsausgleich; gemischt-nationale Ehe; Berechnung des Ehezeitanteils; Anwartschaften auf Beamtenpension; Ermäßigung der Arbeitszeit nach Ehezeitende; Ausschluß wegen grober Unbilligkeit; überwiegend alleinige Finanzierung des Familienunterhalts.
BGB §§ 1587a, 1587c; VAHRG § 10a

1. Bei der Ermittlung des Ehezeitanteils der von dem Ausgleichspflichtigen erworbenen Anwartschaften auf eine Beamtenpension ist auch eine nach Ehezeitende bewilligte ehebedingte Teilzeitbeschäftigung zu berücksichtigen.
2. Hat die Ehefrau während eines Teils der Ehezeit als Lehrerin den Familienunterhalt überwiegend finanziert, während der Ehemann studierte, und zeitweise arbeitslos war, so begründet dieser Umstand keine zu dem Ausschluß des Versorgungsausgleichs führende grobe Unbilligkeit, wenn diese Aufgabenverteilung der gemeinsamen Lebensplanung der Eheleute entsprach.

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 20. August 1987 - 2 UF 34/85
FamRZ 1988, 70 = IPRspr 1987, 170

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