Entscheidungen OLG Nürnberg 1987
Prozeßkostenhilfe; Grundsatz der Waffengleichheit in isolierten FG-Verfahren; Beiordnung eines Rechtsanwalts.
ZPO § 121
1. Für FG-Verfahren betreffend die elterliche Sorge und betreffend das Umgangsrecht gilt der zivilprozessuale Grundsatz der Waffengleichheit nach § 121 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 ZPO nicht ohne Einschränkungen.
2. Die Beiordnung eines Rechtsanwalts ist nicht obligatorisch immer dann vorzunehmen, wenn der Gegner seinerseits durch einen Rechtsanwalt vertreten ist, sondern nur dann, wenn es von der Sache oder der Fähigkeit der Partei her im Einzelfall geboten ist.
OLG Nürnberg, Beschluß vom 11. März 1987 - 11 WF 443/87
FamRZ 1987, 731
Verfahrensrecht; Zwangsvollstreckung der Mutter aus einem für das eheliche Kind erwirkten Unterhaltstitel nach Abschluß des Scheidungsverfahrens.
BGB § 1629; ZPO §§ 724 ff, 767
Die Mutter, die in Prozeßstandschaft für das minderjährige eheliche Kind in dem Ehescheidungsverfahren gegen den Kindesvater ein Urteil auf Zahlung von Kindesunterhalt erwirkt, ist - auch wenn ihre Prozeßstandschaft mit dem rechtskräftigem Abschluß des Scheidungsverfahrens endet - berechtigt, aus dem Unterhaltstitel im eigenen Namen die Zwangsvollstreckung zu betreiben.
OLG Nürnberg, Urteil vom 30. März 1987 - 10 UF 4090/86
FamRZ 1987, 1172 = JurBüro 1988, 383 = DAVorm 1987, 803
Verfahrensrecht; Zwangsvollstreckung; Anfechtbarkeit der Androhung eines Zwangsgeldes nach § 888 ZPO.
ZPO §§ 793, 888
Gegen den Beschluß des Familiengerichts, der die Festsetzung eines Zwangsgeldes nach § 888 ZPO lediglich androht, ist die sofortige Beschwerde gemäß 793 ZPO nicht statthaft.
OLG Nürnberg, Beschluß vom 15. April 1987 - 10 WF 3566/86
FamRZ 1987, 1290 = NJW-RR 1987, 1483 = JurBüro 1988, 384 = DAVorm 1987, 823
Umgangsrecht; Umgang des Kindes mit den Eltern; Ausschluß des Umgangsrechts des getrennt lebenden Vaters mit dem Kind bei Erhebung der Ehelichkeitsanfechtungsklage; Anforderungen an die Berücksichtigung des Kindeswohles.
BGB §§ 1593, 1634
Hat der getrennt lebende Ehemann und Vater die Ehelichkeitsanfechtungsklage erhoben, so ist sein Begehren auf Umgang mit dem Kinde jedenfalls dann als rechtsmißbräuchlich anzusehen, wenn ein ernstliches Interesse des Vaters an persönlichem Kontakt mit dem Kind nicht anzunehmen ist, und das Umgangsrecht nicht dem Kindeswohl entspricht.
OLG Nürnberg, Beschluß vom 25. Mai 1987 - 10 UF 823/87
FamRZ 1987, 1178 = NJW 1988, 831 = NJW-RR 1988, 453 [Ls] = DAVorm 1988, 728 [Ls]
Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Zustimmung der geschiedenen Ehefrau bezüglich des Realsplittings des geschiedenen Ehemannes trotz Wiederverheiratung und Zusammenveranlagung mit dem zweiten Ehemann im Veranlagungszeitraum.
EStG §§ 10, 26
Die geschiedene Ehefrau, die in dem Veranlagungszeitraum Unterhaltsleistungen erhalten, sodann erneut geheiratet, und für diesen Zeitraum mit dem zweiten Ehegatten die gemeinsame Steuerveranlagung gewählt hat, ist grundsätzlich berechtigt und verpflichtet, bezüglich des Unterhalt gewährenden ersten Ehegatten nach § 10 Abs. 1. Nr. 1 EStG dem sogenannten begrenzten Realsplitting zuzustimmen, denn das steuerliche Wahlrecht nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG zwischen Unterhaltsverpflichtetem und Unterhaltsberechtigtem einerseits, und das weitere steuerliche Wahlrecht zwischen nicht dauernd getrennt lebenden Eheleuten nach § 26 Abs. 1 EStG schließen sich nicht aus.
OLG Nürnberg, Beschluß vom 22. Juli 1987 - 11 WF 2321/87
FamRZ 1987, 1050
Prozeßkostenhilfe; unzulässige Beschwerde der Staatskasse bei Teilabhilfe durch Zahlungsanordnung.
ZPO §§ 127, 571
Die Beschwerde der Staatskasse gegen die Gewährung der Prozeßkostenhilfe ist unzulässig, wenn das Erstgericht der Beschwerde teilweise abhilft, indem es eine Zahlungsanordnung trifft.
OLG Nürnberg, Beschluß vom 16. November 1987 - 10 WF 3577/87
FamRZ 1988, 1079 = JurBüro 1988, 1066
Unerlaubte Handlungen; Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (hier: Streupflicht); besonders gefährliche Stelle.
BGB §§ 823, 847
1. Das Maß der an den Streupflichtigen zu stellenden Anforderungen bestimmt sich nach den Gegebenheiten des Einzelfalles.
2. Eine besonders gefährliche Stelle liegt erst dann vor, wenn der Verkehrsteilnehmer bei der für Fahrten auf winterlichen Straßen zu fordernden schärferen Beobachtung des Straßenzustandes und der damit zu fordernden erhöhten Sorgfalt den die Gefahr bedingenden Zustand der Straße nicht oder nicht rechtzeitig erkennen, und deshalb die Gefahr nicht meistern kann.
OLG Nürnberg, Urteil vom 25. November 1987 - 4 U 2748/87
Prozeßkostenhilfe; Erstattung von Reisekosten; Beschwerderecht der Staatskasse gegen Entscheidungen im Rahmen der Prozeßkostenhilfebewilligung; Zulässigkeit der rückwirkenden Bewilligung von Prozeßkostenhilfe.
ZPO § 122
Die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe gewährt keinen Anspruch der Partei auf Ersatz von Reisekosten, selbst wenn das Gericht das persönliche Erscheinen der Partei angeordnet hat.
OLG Nürnberg, Beschluß vom 3. Dezember 1987 - 11 WF 3537/87
JurBüro 1988, 773
Eheschließung; unverzügliche Vollziehung der Trauung bei lebensgefährdender Erkrankung.
BGB § 839
In dem Falle der lebensgefährdenden Erkrankung eines der Beteiligten hat der Standesbeamte die Trauung unverzüglich zu vollziehen.
OLG Nürnberg, Urteil vom 9. Dezember 1987 - 4 U 1517/87
FamRZ 1988, 1047 = StAZ 1988, 204