Telefon
0941 / 59 55 00
Telefon

Entscheidungen OLG Karlsruhe 02/1987 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Karlsruhe 02/1987



Prozeßkostenhilfe; Reichweite bewilligter Prozeßkostenhilfe; ausdrückliche Beantragung der Prozeßkostenhilfe; stillschweigender Antrag.
ZPO § 114

1. Die einmal bewilligte Prozeßkostenhilfe für eine bestimmte vorliegende Klage erstreckt sich nicht ohne weiteres auch auf die erst später erhobene Klageerweiterung und auf die Rechtsverteidigung gegenüber einer Widerklage.
2. Prozeßkostenhilfe ist ausdrücklich zu beantragen; ein stillschweigender Antrag kommt auch bei Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht in Betracht.

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 4. Februar 1987 - 16 WF 13/87
AnwBl 1987, 340 = Justiz 1987, 463 [Ls]

Speichern Öffnen ka-1987-02-04-013-87.pdf (49,12 kb)
_______________

Familienvermögensrecht; Rückgewähr der Mitgift nach Scheidung einer griechischen Ehe.
EGBGB Art. 14, Art. 15; ZPO §§ 114, 115

1. Die einjährige Frist für die Mitgiftauskehr ist nach griechischem Recht zwingend, und kann nicht durch Vertrag verlängert werden.
2. Die inzwischen eingetretene Inflation ist bei der Rückzahlung der Mitgift nach griechischem Recht zu berücksichtigen.

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 4. Februar 1987 - 16 WF 52/86
IPRax 1988, 294 = IPRspr 1987, 138

Speichern Öffnen ka-1987-02-04-052-86.pdf (56,35 kb)
_______________

Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des volljährigen Kindes auf Ausbildungsunterhalt; kein Unterhaltsanspruch für Studium nach abgeschlossener Lehre.
BGB §§ 1601 ff, 1610

Anders als im Falle der Weiterbildung nach einer Lehre im Rahmen eines von Anfang an - schon bei Beendigung der Schulausbildung und vor Antritt der Lehre - verfolgten beruflichen Ziels hat derjenige, der nach abgeschlossener Lehre (hier: als Fernmeldetechniker) in einem einjährigen Berufskolleg die Fachhochschulreife nachmachen will, um anschließend ein Studium (hier: der Elektro- bzw. Nachrichtentechnik) aufzunehmen, keinen Unterhaltsanspruch, wenn er die mittlere Reife nur mit der Durchschnittsnote 3,5 gemacht hat, die Handwerksausbildung seinen Neigungen und Fähigkeiten voll entsprach, und der Studienwunsch erst während der Lehre entstanden ist, wobei sich während der bisherigen Ausbildung keine theoretische oder wissenschaftliche Begabung gezeigt hat.

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 6. Februar 1987 - 16 WF 3/87
FamRZ 1987, 1070

Speichern Öffnen ka-1987-02-06-003-87.pdf (51,30 kb)
_______________

Abstammungsrecht; Ehelichkeitsanfechtungsklage mehrerer Geschwister; verschiedene Streitgegenstände mit jeweils eigenem Streitwert.
ZPO § 5; GVG § 119; GKG § 14

1. Bei Ehelichkeitsanfechtungsklagen mehrerer Kinder als Kläger kann die Entscheidung hinsichtlich jeden Kindes verschieden ausfallen, so daß verschiedene Streitgegenstände mit jeweils eigenem Streitwert vorliegen; hierbei müssen die verschiedenen Streitwerte zusammengerechnet werden.
2. In § 119 Abs. 1 Nr. 2 GVG sind mit den Kindschaftssachen auch alle Nebenentscheidungen erfaßt.

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 6. Februar 1987 - 11 W 11/87
Justiz 1987, 146

Speichern Öffnen ka-1987-02-06-011-87.pdf (51,12 kb)
_______________

Erbrecht; Grundbuchberichtigung; Nacherhebung von Grundbuchgebühren; Voraussetzungen für die Gebührenfreiheit bei der Grundbucheintragung des Erben.
GBO §§ 13, 35; KostO § 60

1. Stellt der Erbe des im Grundbuch eingetragenen Grundstückseigentümers innerhalb der Zwei-Jahresfrist den Antrag auf Berichtigung des Grundbuches, so genießt er nur dann Gebührenbefreiung, wenn er innerhalb der Frist die von ihm beizubringenden Berichtigungsnachweise (hier: Erbschein) vorlegt.
2. Nur ein vollzugsfähiger Antrag kann nach § 60 Abs. 4 KostO zu der Gebührenbefreiung führen.

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 12. Februar 1987 - 4 W 87/86
JurBüro 1988, 216 = Rpfleger 1988, 19 = Justiz 1987, 458

Speichern Öffnen ka-1987-02-12-087-86.pdf (63,88 kb)
_______________

Verfahrensrecht; Festsetzung des Verfahrenswertes; Streitwert des Berufungsverfahrens bei Anfechtung des Scheidungsausspruchs.
ZPO § 3; GKG § 19a

Richtet sich die Berufung gegen ein Scheidungsurteil lediglich gegen den Scheidungsausspruch, so bleiben die Folgesachen für die Bemessung des Streitswertes außer Betracht.

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 17. Februar 1987 - 16 UF 75/86
Justiz 1987, 379

Speichern Öffnen ka-1987-02-17-075-86.pdf (44,48 kb)
_______________

Prozeßkostenhilfe; keine Bewilligung für den Berufungsbeklagten vor der Berufungsbegründung.
ZPO §§ 114, 119

Die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für den Berufungsbeklagten setzt jedenfalls dann, wenn er bereits in der ersten Instanz durch einen Rechtsanwalt vertreten war, voraus, daß der Gegner die Berufung begründet hat.

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 24. Februar 1987 - 16 UF 304/86
FamRZ 1987, 844 = Justiz 1987, 428

Speichern Öffnen ka-1987-02-24-304-86.pdf (54,25 kb)
_______________

Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Anpassungskorrekturklage; »demnächst« erfolgende Zustellung; nachlässiges Verhalten der Partei.
ZPO §§ 270, 641q

1. Eine sogenannte Anpassungskorrekturklage im Sinne des § 641q ZPO ist dann nicht demnächst zugestellt, wenn der Kläger oder sein Prozeßbevollmächtigter durch nachlässiges Verhalten zu einer nicht ganz geringfügigen Verlängerung der Zeitspanne zwischen Einreichung und Zustellung der Klage beigetragen hat.
2. Ein nachlässiges Verhalten ist dann gegeben, wenn in der Klageschrift die Parteien mit umgekehrter Parteistellung aufgeführt sind, mit der Folge, daß die Klageschrift nicht den Beklagten, sondern der fälschlicherweise in der Klage als Beklagte benannten Klägerin zugestellt wird.
3. Ein nachlässiges Verhalten liegt auch dann vor, wenn in der Klage nicht auf die laufende Frist hingewiesen wird, und die Klägerin nicht auf alsbaldige Zustellung der Klage hingewirkt hat.

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 26. Februar 1987 - 18 UF 148/86
DAVorm 1987, 446

Speichern Öffnen ka-1987-02-26-148-86.pdf (68,07 kb)
_______________

Strafrecht; Jugendschutz; Erkundigungspflicht von Diskothekenbetreibern und Gastwirten; Ausweiskontrolle Minderjähriger; Kontrollpflicht eines Gastwirtes hinsichtlich der gesetzlichen Altersgrenze; Unterlassung der Kontrolle hinsichtlich mehrerer Besucher.
JSchÖG §§ 2, 3, 5, 12; OWiG § 19

1. Es besteht keine generelle, uneingeschränkte Rechtspflicht eines Diskothekenbetreibers oder Gastwirtes zu einer Ausweiskontrolle. Der jeweils Verantwortliche hat bußgeldrechtlich nicht jeden unbefugten Aufenthalt eines nach dem Gesetz zur Neuregelung des Jugendschutzes in der Öffentlichkeit nicht zugelassenen Minderjährigen zu vertreten.
2. Die Pflicht, sich über das Alter eines jugendlichen Gastes zu vergewissern, besteht nach der gesetzlichen Regelung nur dann, wenn der verantwortliche Gastwirt nach den konkreten Umständen mit der nicht fernliegenden Möglichkeit rechnen muß, daß die betreffenden Gäste jünger als 16 Jahre sind. Als maßgebliches Kriterium für eine Kontrollpflicht ist vor allem das äußere Erscheinungsbild des Gastes anzusehen, das zu Bedenken und Zweifeln über sein Alter bei vernünftiger Betrachtungsweise Anlaß gibt.
3. Werden in einer Diskothek, in einer Gaststätte oder in einem ähnlichen Betrieb von dem Verantwortlichen geforderte Kontroll- und Aufsichtsmaßnahmen unterlassen, und damit in einem gewissen zeitlichen Zusammenhang mehrere Verstöße gegen dieselbe gesetzliche Bestimmung begangen, so liegt in der Regel nur eine einzige Pflichtverletzung der Aufsichtsperson vor.

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 27. Februar 1987 - 1 Ss 20/87
MDR 1987, 786 = Justiz 1987, 194 = NStZ 1987, 284 = NStE Nr. 1 zu § 12 JÖSchG

Speichern Öffnen ka-1987-02-27-020-87.pdf (66,40 kb)
Entscheidungen OLG Karlsruhe 02/1987 - FD-Platzhalter-rund

Aktuelles

Keine Einträge vorhanden.