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Entscheidungen OLG Braunschweig 1987 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Braunschweig 1987


Entscheidungen OLG Braunschweig 1987 - OLGBraunschweig

 
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Kosten und Gebühren; Rechtsanwaltsgebühren; Fälligkeit des Honoraranspruchs des Rechtsanwalts; Verstoß gegen Treu und Glauben bei Erhebung der Verjährungseinrede durch die Landesjustizkasse.
BGB §§ 196, 201, 242; BRAGO §§ 16, 128

1. Die Fälligkeit des Honoraranspruchs des Rechtsanwalts richtet sich nach § 16 BRAGO, wobei für den Verjährungsbeginn der zuerst verwirklichte Gebührentatbestand maßgebend ist. Die Gebührenforderung wird fällig, wenn der Auftrag erledigt ist.
2. Hatte der Rechtsanwalt unmittelbar nach der Fälligkeit seines Vergütungsanspruchs die gerichtliche Festsetzung des Streitwertes beantragt, und ist er aber von der Streitwertfestsetzung nicht unterrichtet worden, so verstößt es dennoch nicht gegen Treu und Glauben, wenn die Landeskasse sich gegenüber der Honorarforderung des Rechtsanwalts auf die Verjährungseinrede beruft.

OLG Braunschweig, Beschluß vom 16. Januar 1987 - 1 WF 123/86
NdsRpfl 1987, 132

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Prozeßkostenhilfe; Abänderungsklage; Mutwillen; keine Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für eine Abänderungsklage bei bestehender Möglichkeit des Verzichts des Unterhaltsberechtigten auf die Rechte aus dem Unterhaltstitel.
BGB §§ 1601 ff; ZPO § 114

Fordert der leistungsunfähig gewordene Unterhaltsschuldner vor der Einreichung des Gesuchs um Bewilligung von Prozeßkostenhilfe den Unterhaltsgläubiger nicht auf, auf die Rechte aus einem bestehenden Unterhaltstitel zu verzichten, so ist die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für eine Abänderungsklage des Unterhaltsschuldners, mit der dieser den Wegfall seiner Unterhaltspflicht begehrt, zu versagen.

OLG Braunschweig, Beschluß vom 18. Juni 1987 - 2 WF 100/87
DAVorm 1987, 681

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Versorgungsausgleich; dynamische unverfallbare betriebliche Altersversorgung (hier: VW-Betriebsrente); Anwartschaftsbereich; Leistungsbereich; Statik und Volldynamik; Unverfallbarkeit; Voraussetzungen der Bagatellgrenze; VBL-Methode; Abänderungsverfahren; Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis.
BGB § 1587a; VAHRG §§ 3b, 3c, 10a

1. Die Anwartschaft auf eine VW-Betriebsrente ist - auch bei Verfallbarkeit der Dynamik - im Anwartschaftsbereich volldynamisch, und nur im Leistungsbereich statisch.
2. Eine unverfallbare Anwartschaft, die im Wert in gleicher Weise steigt wie die Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder beamtenrechtliche Versorgungsanwartschaften, ist auch dann als dynamische Anwartschaft zu bewerten, wenn die Steigerungsmöglichkeit durch Ausscheiden des Arbeitnehmers vor dem Erreichen der Altersgrenze beendet werden kann.
3. Für den Ausschluß des Versorgungsausgleichs wegen Unterschreitens der Bagatellgrenze kommt es nicht auf den Wert des auszugleichenden Anrechts, sondern auf den Wert der (Rest-)Ausgleichspflicht an.

OLG Braunschweig, Beschluß vom 5. Oktober 1987 - 2 UF 76/87
FamRZ 1988, 74 = BetrAV 1988, 225 = NdsRpfl 1987, 286

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Prozeßkostenhilfe; Rechtshilfe im Prozeßkostenhilfeverfahren; Vernehmung der Kindesmutter als Zeugin für einen Vaterschaftsfeststellungsprozeß durch ein Rechtshilfegericht; Ersuchen auf Aktenübersendung bei abgeschlossenen Sachen als Maßnahme der Justizverwaltung.
ZPO § 118; GVG § 156

1. In Prozeßkostenhilfeverfahren ist eine Vernehmung der Kindesmutter als Zeugin für einen Vaterschaftsfeststellungsprozeß durch ein Rechtshilfegericht nicht zulässig.
2. Ein Ersuchen auf Aktenübersendung ist bei abgeschlossenen Sachen keine richterliche Handlung, sondern eine Maßnahme der Justizverwaltung; dafür sind die Vorschriften über die Rechtshilfe nicht anzuwenden.

OLG Braunschweig, Beschluß vom 6. Oktober 1987 - 1 W 23/87
NdsRpfl 1987, 251

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Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Unterhaltsbedarf eines im Ausland lebenden Kindes gegen den im Inland lebenden Vater: Bestimmung des anzuwendenden Sachrechts bei Unterhaltszahlungen an Personen im Ausland; Anwendbarkeit der Vorgaben der Düsseldorfer Tabelle auf Personen im Ausland; Ermittlung der Höhe von Unterhaltszahlungen nach polnischem Recht.
BGB § 1610

1. Von der Düsseldorfer Unterhaltstabelle kann auch dann ausgegangen werden, wenn der Bedarf des im Ausland lebenden Kindes (hier: Polen) nach den dort maßgebenden Verhältnissen ermittelt werden muß; die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten werden dadurch berücksichtigt, daß der Tabellensatz in geeigneter Weise umgerechnet wird.
2. Genaue Näherungswerte werden anhand eines Vergleichs der Kosten für Lebenshaltung in beiden Staaten, wie sie sich nach den Zahlen des Statistischen Jahrbuchs für die Bundesrepublik Deutschland 1987 ergeben, berechnet.

OLG Braunschweig, Beschluß vom 23. Oktober 1987 - 1 WF 115/87
FamRZ 1988, 427 = IPRspr 1987, 195

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Versorgungsausgleich; unverfallbare, statische Betriebsrentenanwartschaften; Ausgleich der betrieblichen Altersversorgung des Volkswagenwerks; schuldrechtlicher Versorgungsausgleich und Beitragsentrichtung.
BGB § 1587a; VAHRG § 3b

1. Zu der Berücksichtigung einer unverfallbaren Betriebsrentenanwartschaft in Versorgungsausgleichsverfahren (hier: Ausgleich der betrieblichen Altersversorgung des Volkswagenwerks).
2. Ein Ausgleich durch Entrichtung von Beiträgen gemäß § 3b Abs. 1 Nr. 2 VAHRG kommt auch für eine unverfallbare Betriebsrentenanwartschaft, bei der die grundsätzlich gegebene Dynamik noch entfallen kann, nur für den endgültig gesicherten Wert in Betracht, wie er sich für eine statische Anwartschaft zu dem Ende der Ehezeit berechnet.

OLG Braunschweig, Beschluß vom 12. November 1987 - 2 UF 110/87
FamRZ 1988, 406 = BetrAV 1988, 229

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