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Entscheidungen OLG Karlsruhe 04/1987 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Karlsruhe 04/1987



Versorgungsausgleich; Zusatzrentenrecht; Rechtswirksamkeit der 19. Änderung der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder [VBL].
BGB §§ 242, 328; GG Art. 3, Art. 14, Art. 20, Art. 33: VBL-S §§ 14, 42, 56

Die nach der 19. Änderung der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder vom 10. November 1983 vorgenommene Begrenzung der Versorgung auf einen bestimmten Vomhundertsatz eines aus dem gesamtversorgungsfähigen Bruttoentgelt errechneten fiktiven Nettoarbeitsentgeltes ist rechtlich nicht zu beanstanden.

OLG Karlsruhe, Urteil vom 2. April 1987 - 12 U 73/86
VersR 1987, 880

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Verfahrensrecht; Zwangsvollstreckung; Zwangsgeld zur Herbeiführung einer Auskunft zum Versorgungsausgleich.
FGG § 33

Es muß klar und verständlich ausgedrückt sein, welche Auskünfte das Familiengericht zum Versorgungsausgleich verlangt, da sonst kein Zwangsgeld gegen den Auskunftspflichtigen festgesetzt werden kann.

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 10. April 1987 - 16 WF 57/87
Justiz 1987, 379

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Prozeßkostenhilfe; Bewilligung bei Einkommensverminderung und Vermögensverschlechterung; Absicht und Vermögensverfall.
ZPO § 114

Hat eine Partei es zur Zeit ihrer bestehenden Leistungsfähigkeit unterlassen, bereite Mittel zu der Bestreitung von Prozeßkosten zu verwenden bzw. zurückzulegen, so ist bei Minderung des Einkommens oder Vermögens Voraussetzung für die Versagung von Prozeßkostenhilfe, daß dies zumindest auch in der Absicht geschah, die Voraussetzungen für die Gewährung von Prozeßkostenhilfe herbeizuführen.

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 13. April 1987 - 16 WF 25/87
FamRZ 1987, 845 = Justiz 1988, 368 [Ls]

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Ehewohnung und Hausrat; Hausratverteilung; Antrag auf Zuweisung des gemeinsamen Hausrats an den anderen Ehegatten gegen Ausgleichszahlung in isolierten Hausratsverfahren.
HausrVO § 8

Ein Antrag im isolierten Hausratsverfahren, der Gegenseite die gemeinsamen - dort verbliebenen - Hausratsgegenstände zuzuteilen, und dieser eine Ausgleichszahlung aufzuerlegen, ist zulässig, denn in einem Hausratsteilungsverfahren muß der Antragsteller nicht immer Zuteilung eines Teils der Hausratsgegenstände an sich selbst beantragen.

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 15. April 1987 - 2 UF 7/87
FamRZ 1987, 848 = Justiz 1988, 163

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Prozeßkostenhilfe; Kosten und Gebühren; Beiordnung eines neuen Rechtsanwalts; Gebühr für den zweiten Rechtsanwalt bei Anwaltswechsel.
ZPO § 121

1. Die Beiordnung eines neuen Rechtsanwalts kommt nur ganz ausnahmsweise in Betracht.
2. Dann aber kann die Beiordnung nicht mit der Maßgabe ausgesprochen werden, daß der neue Rechtsanwalt auf den Rest der Gebühren beschränkt wird, ohne daß deshalb der Aufgabenbereich des neuen Rechtsanwalts beschränkt wird. Eine gebührenrechtlich beschränkte Beiordnung eines Rechtsanwalts gibt es nicht.

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 15. April 1987 - 16 WF 202/86
Justiz 1987, 429

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Familienvermögensrecht; Zugewinngemeinschaft; Zugewinnausgleich; Ausschluß des Zugewinnausgleichsanspruchs bei vorsätzlicher Tötung des Ehegatten.
BGB §§ 1381, 2339

1. Gründe, die zu der Erbunwürdigkeit nach § 2339 BGB führen (hier: vorsätzliche Tötung des Ehegatten) sind nicht schematisch auch als Gründe für grobe Unbilligkeit nach § 1381 BGB zu bewerten.
2. Ist die von dem ausgleichsberechtigten Ehegatten begangene vorsätzliche und widerrechtliche Tötung des ausgleichspflichtigen Ehegatten darüber hinaus noch als besonders verwerflich zu bewerten, so muß sie einer lang dauernden Eheverfehlung gleichgesetzt werden, die den völligen Ausschluß des Zugewinnausgleichsanspruchs rechtfertigt.

OLG Karlsruhe, Urteil vom 16. April 1987 - 2 UF 267/85
FamRZ 1987, 823 = Justiz 1988, 369 [Ls]

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Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Leistungsunfähigkeit wegen Strafhaft und Arbeitslosigkeit; Wegfall der Unterhaltspflicht.
BGB § 1603

1. Hat die fahrlässig begangene Straftat des Unterhaltsverpflichteten keinen Bezug zu der Unterhaltspflicht, und beruht der Verlust des Arbeitsplatzes allein auf der wegen dieser Straftat verhängten Freiheitsstrafe, so kann dem Unterhaltsschuldner die Berufung auf seine Leistungsunfähigkeit nicht wegen des leichtfertigen Begehens der Straftat verwehrt werden.
2. Trifft den Unterhaltspflichtigen gegenüber seinen minderjährigen Kindern eine gesteigerte Unterhaltspflicht, so ist er gehalten, jede andere Arbeit außerhalb seines bisher ausgeübten Berufes anzunehmen, damit er seiner Unterhaltspflicht genügen kann.
3. Durch Vorsprechen bei dem Arbeitsamt allein genügt der Unterhaltspflichtige nicht seiner Obliegenheit, sich um eine Arbeitsstelle zu bemühen.

OLG Karlsruhe, Urteil vom 28. April 1987 - 18 UF 131/85
DAVorm 1987, 673

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Erbrecht; Auslegung eines eigenhändigen gemeinsamen Ehegattentestaments.
BGB §§ 133, 2084

1. Die von Ehegatten in einem eigenhändigen gemeinsamen Testament gebrauchte Wortwahl »für den Fall unseres gemeinsamen Ablebens« ist eindeutig in dem Sinne, daß damit nur der Fall des gleichzeitigen Versterbens der Ehegatten gemeint ist.
2. Ein für den Fall des gleichzeitigen Versterbens errichtetes gemeinschaftliches Ehegattentestament kann nicht dahin ausgelegt werden, daß es auch dann gelten soll, wenn die Ehegatten nacheinander versterben.

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 28. April 1987 - 11 W 152/86
NJW-RR 1988, 9 = OLGZ 1988, 24 = DNotZ 1988, 180 = Justiz 1987, 377

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