Entscheidungen OLG Saarbrücken 1987
Prozeßkostenvorschuß; Anspruch auf Rückzahlung eines geleisteten Prozeßkostenvorschusses.
BGB §§ 1360, 1360a
Ein Prozeßkostenvorschuß, den ein Ehegatte dem anderen Ehegatten für das Scheidungsverfahren geleistet hat, ist auch nach Abschluß des Scheidungsverfahrens zurückzuzahlen, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des bevorschußten Ehegatten wesentlich verbessert haben, oder wenn die Rückforderung der Billigkeit entspricht.
OLG Saarbrücken, Urteil vom 22. Januar 1987 - 6 UF 11/85
NJW-RR 1987, 522
Verfahrensrecht; Festsetzung des Verfahrenswertes bei Unterhaltsrückständen; Abgrenzung der Unterhaltsrückstände im Falle der Einreichung eines Gesuchs um Prozeßkostenhilfe mit Klageentwurf.
GKG § 17; ZPO § 114
Für die Berechnung von Unterhaltsrückständen ist die Einreichung eines Prozeßkostenhilfeantrages und eines bloßen Klageentwurfs der Einreichung einer Klage im Sinne des § 17 Abs. 4 GKG nicht gleichzusetzen.
OLG Saarbrücken, Beschluß vom 10. Februar 1987 - 9 WF 20/87
JurBüro 1987, 1054
Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Abänderungsklage; Abänderung wegen Neufassung der Düsseldorfer Tabelle; Tatsachenänderung; Jugendamtsurkunde.
BGB §§ 1601 ff; ZPO § 323
Die in einer Neufassung der Düsseldorfer Tabelle zum Ausdruck kommenden Änderungen tatsächlicher Art können mit der Abänderungsklage geltend gemacht werden.
OLG Saarbrücken, Urteil vom 11. März 1987 - 9 UF 144/85
FamRZ 1987, 615 = DAVorm 1987, 704 [Ls]
Prozeßkostenhilfe; Entziehung; »Rückstand« im Sinne von § 124 Nr. 4 ZPO; schuldhafter Verzug.
ZPO § 124
Bewilligte Prozeßkostenhilfe kann nur dann entzogen werden, wenn die Partei mit den angeordneten Ratenzahlungen schuldhaft in Verzug geraten ist.
OLG Saarbrücken, Beschluß vom 16. Juni 1987 - 6 WF 76/87
JurBüro 1988, 510
Verfahrensrecht; Festsetzung des Verfahrenswertes für Verfahren über Zuweisung der Ehewohnung während des Getrenntlebens.
HausrVO § 21; GKG § 20
Für den Antrag auf vorläufige Zuweisung der Ehewohnung für die Zeit der Trennung der Ehegatten bemißt sich der Gegenstandswert nach dem dreifachen Monatsmietwert.
OLG Saarbrücken, Beschluß vom 25. Juni 1987 - 6 WF 80/87
JurBüro 1988, 230
Vormundschaft und Pflegschaft; Abgabe der Pflegschaft aus wichtigem Grunde.
FGG § 46
Ein Aufenthaltswechsel des Pfleglings aufgrund dauernder Unterbringung in einem Pflegeheim stellt allein keinen wichtigen Grund für die Abgabe der Pflegschaft an das Amtsgericht des Ortes der Unterbringung dar; § 46a FGG bleibt unberührt.
OLG Saarbrücken, Beschluß vom 30. Juni 1987 - 5 W 109/87
Rpfleger 1987, 500
Kosten und Gebühren; Kostenschuldner in Verfahren über Umgangsregelung; gesamtschuldnerische Haftung des Interessenschuldners für gerichtliche Auslagen; Einfluß von Prozeßkostenhilfe.
KostO §§ 2, 5, 94
1. Bei der Regelung des Umgangsrechts eines Elternteils mit dem bei dem anderen Elternteil lebenden Kind handelt es sich um ein Geschäft, das gemäß § 2 Nr. 2 KostO auch von Amts wegen vorgenommen werden kann. Kostenschuldner in einem solchen Verfahren sind neben dem Kind in der Regel beide Elternteile, jedenfalls aber derjenige Elternteil, der das Verfahren aktiv betreibt.
2. Kann ein Geschäft sowohl auf Antrag als auch von Amts wegen vorgenommen werden, so ist § 2 Nr. 1 KostO nicht anzuwenden.
3. Eine Kostenentscheidung nach § 94 Abs. 3 S. 2 Hs. 1 KostO kann nur die gerichtliche Verfahrensgebühr, nicht dagegen die gerichtlichen Auslagen betreffen.
4. § 58 Abs. 2 S. 2 GKG kann bei der Kostenentscheidung in familienrechtlichen Verfahren über die Umgangsregelung nicht entsprechend angewendet werden.
OLG Saarbrücken, Beschluß vom 14. August 1987 - 6 WF 96/87
JurBüro 1988, 207 = Rpfleger 1988, 146
Unerlaubte Handlungen; Mitarbeitspflicht des Kindes in der Nebenerwerbslandwirtschaft; Schadensersatzansprüche der Eltern bei Verletzung des Kindes.
BGB §§ 249, 842, 843, 845, 1619
1. Zu dem Umfang der Mitarbeitspflicht eines bereits berufstätigen Kindes in der Nebenerwerbslandwirtschaft der Eltern.
2. Soweit eine Verpflichtung des bereits berufstätigen Kindes bestand, in seiner Freizeit in dem Betrieb der Eltern mitzuhelfen, können bei einer Verletzung des Kindes Schadensersatzansprüche der Eltern nach §§ 845, 1619 BGB und des Kindes selbst nach §§ 842, 843 BGB nebeneinander bestehen.
3. Für den Schadensersatzanspruch der Eltern nach § 845 BGB, den sie anläßlich einer Unfallverletzung des Sohnes wegen entgangener Dienstleistungen in ihrer Nebenerwerbslandwirtschaft gegen den Schädiger geltend machen, kommt es nicht darauf an, welche Leistungen der Sohn in der Vergangenheit erbracht hat, sondern darauf, welche Dienste er gesetzlich schuldet; dabei ist auf die Erfordernisse einer ordnungsgemäßen Berufsausbildung des Sohnes, in der er sich zu der Zeit des Unfalles befand, Rücksicht zu nehmen.
4. Der Schadensersatzanspruch wegen Gesundheitsverletzung umfaßt auch die Fahrtkosten der Eltern zu Krankenhausbesuchen während der Bewußtlosigkeit des Kindes.
OLG Saarbrücken, Urteil vom 23. Oktober 1987 - 3 U 176/85
FamRZ 1989, 180 = VersR 1989, 757 = NZV 1989, 25 = ZfSch 1989, 79
Verfahrensrecht; Festsetzung des Verfahrenswertes einer vorläufigen Regelung in Hausratsverfahren.
BGB § 1361a; HausrVO § 18a
Der Geschäftswert für Hausratsverfahren betreffend eine vorläufige Regelung während des Getrenntlebens ist auf 1/4 des Verkehrswertes des Hausrates festzusetzen.
OLG Saarbrücken, Beschluß vom 29. Oktober 1987 - 9 WF 228/87
JurBüro 1988, 758
Erbrecht; mehrere Auftraggeber bei Erbengemeinschaft; Erstattungsfähigkeit von Verkehrsanwaltskosten; Ratgebühr.
BRAGO §§ 6, 20, 52; ZPO § 91
1. Bei einer Erbengemeinschaft handelt es sich um mehrere Auftraggeber im Sinne des § 6 Abs. 1 BRAGO.
2. Verkehrsanwaltskosten sind jedenfalls dann erstattungsfähig, wenn die Partei durch die Einschaltung des Verkehrsanwalts sonstige zu der Rechtsverfolgung erforderliche Kosten in vergleichbarer Höhe erspart hat.
3. § 6 BRAGO findet auch auf die Ratgebühr nach § 20 BRAGO Anwendung.
OLG Saarbrücken, Beschluß vom 4. November 1987 - 5 W 162/87
JurBüro 1988, 860
Prozeßkostenhilfe; Zuständigkeit für Herabsetzung der Prozeßkostenhilferaten nach Abschluß des Verfahrens.
ZPO §§ 115, 120, 124, 127
Nach dem Abschluß des Verfahrens ist das mit der Sache befaßt gewesene Gericht, und nicht die Justizverwaltung für die Entscheidung zuständig, ob wegen der Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse die Ratenzahlungen der Partei, der während des laufenden Prozesses Prozeßkostenhilfe gewährt wurde, gekürzt werden, oder ganz wegfallen können.
OLG Saarbrücken, Beschluß vom 6. November 1987 - 6 WF 135/87
JurBüro 1988, 98
Verfahrensrecht; Rechtsmittelfrist; Ende der Rechtsmittelfrist des Art. 6 Nr. 9 UÄndG; Frist für Versorgungsträger im Versorgungsausgleichsverfahren; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Umdeutung Schriftsatzes in einen Wiedereinsetzungsantrag.
UÄndG Art. 6; ZPO §§ 78, 233 ff, 629a
1. Trotz Unkenntnis der an dem Verfahren über den Versorgungsausgleich beteiligten Versorgungsträger von der Einlegung eines ihre Anfechtungsmöglichkeit eröffnenden Rechtsmittels endete die Rechtsmittelfrist des Art. 6 Nr. 9 UÄndG an dem Tag des Inkrafttretens des Gesetzes mit dem Ablauf des 30. April 1986.
2. Es kann einem für rechtskundig erachteten Versorgungsträger, der sich den Zeitpunkt der Zustellungen bescheinigen lassen kann, zugemutet werden, von sich aus festzustellen, ob die Anschließungsfrist noch läuft.
3. Ein Schriftsatz eines für rechtskundig erachteten Versorgungsträgers, in dem die Formvorschriften und Fristvorschriften der §§ 234, 236 ZPO nicht eingehalten worden sind, kann nicht in einen Antrag auf Wiedereinsetzung umgedeutet werden.
OLG Saarbrücken, Urteil vom 16. Dezember 1987 - 9 UF 257/85
FamRZ 1988, 413