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Entscheidungen OLG Düsseldorf 01/1986 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Düsseldorf 01/1986



Prozeßkostenhilfe; Ablehnung einer alsbaldigen Entscheidung über einen Prozeßkostenhilfeantrag; Anfechtbarkeit der Ablehnung.
ZPO §§ 114 ff, 251a, 252

1. Lehnt es das Gericht ab, vor der Endentscheidung in der Hauptsache über das Prozeßkostenhilfegesuch der Klagepartei zu befinden, und ordnet es sodann, weil die Klagepartei daraufhin keinen Antrag stellt, das Ruhen des Verfahrens an, so liegt darin eine Ablehnung des Prozeßkostenhilfegesuchs, die ebenfalls - wie die Anordnung des Ruhens des Verfahrens - der Beschwerde unterliegt.
2. Die Prozeßpartei, die Prozeßkostenhilfe beantragt hat, hat einen Anspruch darauf, daß ihr Prozeßkostenhilfegesuch alsbald und ohne Zögern erledigt wird; ein Hinausschieben der Entscheidung ohne zureichende Gründe ist unzulässig.
3. Die Anordnung des Ruhens des Verfahrens - anstatt einer sich anbietenden Vertagung - ist nur dann sachgerecht, wenn eine Partei offenbar an der Weiterführung des Prozesses nicht mehr interessiert ist.

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 13. Januar 1986 - 10 WF 2/86
FamRZ 1986, 485

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Kosten und Gebühren; Kostentragungspflicht in Sorgerechtsänderungsverfahren; keine Inanspruchnahme eines Elternteils in dem Verfahren nach § 1696 BGB für die entstandenen Auslagen.
BGB §§ 1666, 1696; KostO § 94

1. Ein Verfahren nach § 1696 BGB, das die Änderung oder Aufhebung einer Maßnahme nach § 1666 BGB zum Gegenstand hat, ist hinsichtlich der Gerichtsgebühren wie ein Verfahren nach § 1666 BGB zu behandeln.
2. Führt ein Verfahren nach § 1666 BGB nicht zu der Anordnung oder ein Änderungsverfahren nach § 1696 BGB nicht zu der Änderung oder Aufhebung einer Maßnahme, so ist § 94 Abs. 1 KostO nicht anwendbar; es wird demnach kein Elternteil als zahlungspflichtig bestimmt.

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 16. Januar 1986 - 4 WF 202/85
JurBüro 1986, 1549 = Rpfleger 1986, 432

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Verfahrensrecht; Anerkennung einer nur teilweise im Inland vollzogenen Privatscheidung.
EGBGB Art. 30

Wird die nach islamischem Recht einseitige, nicht empfangsbedürftige Erklärung der Verstoßung der Ehefrau durch den Ehemann (talaq), der die eigentliche Wirkung der Auflösung der Ehe zukommt, nicht in Jordanien, sondern in Deutschland ausgesprochen, so ist die Privatscheidung nicht in allen Phasen im Ausland vollzogen worden; sie kann daher nicht anerkannt werden (im Anschluß an BayObLG FamRZ 1985, 75; 1985, 1258).

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 24. Januar 1986 - 13 VA 1/85
IPRspr 1986, 430

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Unerlaubte Handlungen; Schadensersatz; Arzthaftung; Gesundheitsschädigung eines Kindes während Entbindung durch ärztlichen Eingriff; Vertragshaftung.
BGB §§ 276, 278, 249, 328, 611

Kommt es anläßlich einer Entbindung zu einem nicht durch wirksame Einwilligung gedeckten ärztlichen Eingriff, der die Gesundheit des Kindes schädigt, dann ist auch dem Kind nach Vertragsrecht Ersatz zu leisten. Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob die schädigende Handlung vor der Beendigung der Geburt oder danach erfolgt ist.

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 30. Januar 1986 - 8 U 211/84
NJW 1986, 2373 = VersR 1986, 474 = MedR 1987, 111 = FamRZ 1986, 992 [Ls] = ZfSch 1986, 196 [Ls] = NJW-RR 1986, 1218 [Ls]

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Umgangsrecht; Umgang der Eltern mit ihren Kindern; isoliertes Umgangsrechtsverfahren; örtliche Zuständigkeit; Unanfechtbarkeit der Verweisung einer isolierten Familiensache betreffend das Umgangsrecht.
ZPO §§ 281, 621a; FGG § 5

Die Verweisung einer isolierten Familiensache wegen örtlicher Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts betreffend das Umgangsrecht mit einem Kind ist gemäß § 281 Abs. 2 S. 1 ZPO unanfechtbar.

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 31. Januar 1986 - 10 WF 6/86
FamRZ 1986, 478

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