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Entscheidungen OLG Hamburg 10/1986 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Hamburg 10/1986



Verfahrensrecht; Zwangsvollstreckung; Unterlassung der Zwangsvollstreckung aus einem Titel bezüglich eines sittenwidrigen Ratenkreditvertrages.
BGB § 826

Der Kreditnehmer kann die Herausgabe des Titels und die Unterlassung der Zwangsvollstreckung aus solchen Titeln verlangen, die auf einem sittenwidrigen Ratenkreditvertrag beruhen. Für die subjektive Seite reicht bedingter Vorsatz in Bezug auf die Benachteiligung des Kreditnehmers, also die Kenntnis der die Wucherähnlichkeit begründenden Tatsachen; insbesondere geht es nicht um den Vorwurf einer verwerflichen Gesinnung oder um das Bewußtsein der Sittenwidrigkeit.

OLG Hamburg, Beschluß vom 1. Oktober 1986 - 5 W 19/86
NJW-RR 1987, 682

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Personenstandsrecht; Namensrecht; Familienname eines Kindes aus einer gemischt-nationalen Ehe; kein Doppelname entsprechend § 1355 Abs. 3 BGB.
BGB §§ 1355, 1616

In Fällen einer deutsch-ausländischen Ehe, in denen der ausländische Ehegatte bei der in der Bundesrepublik Deutschland vorgenommenen Eheschließung die Anwendung deutschen Rechts über die Bildung des Ehenamens gewählt, und nach der Eheschließung dem als Ehenamen gewählten Geburtsnamen der deutschen Ehefrau seinen Geburtsnamen gemäß § 1355 Abs. 3 BGB vorangestellt hat, kann als Familienname des Kindes nicht ein Doppelname, bestehend aus dem Ehenamen der Eltern und dem gemäß § 1355 Abs. 3 BGB vorangestellten Geburtsnamen des Ehemannes, gewählt werden.

OLG Hamburg, Beschluß vom 13. Oktober 1986 - 2 W 19/86
FamRZ 1987, 97 = IPRspr 1986, 28 = OLGZ 1987, 12

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