
Tabellen/Leitlinien der Oberlandesgerichte 2012
Mitteilung der Pressestelle des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 12.12.2011 zu der für das Jahr 2012 gültigen Düsseldorfer Tabelle:
Für das Jahr 2012 wird keine neue Düsseldorfer Tabelle herausgegeben werden. Es gelten daher auch im Jahr 2012 die mit der Tabelle 2011 festgesetzten Unterhaltsbeträge für Unterhaltsberechtigte und die einem Unterhaltsverpflichteten verbleibenden Selbstbehaltssätze fort, weil weder gesetzliche noch steuerliche Änderungen eine Anpassung erfordern.
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Die Oberlandesgerichte Bamberg, Karlsruhe, München, Nürnberg, Stuttgart und Zweibrücken verwendeten im Jahre 2012 die Süddeutschen Leitlinien 2012 [SüdL]
Einige Oberlandesgerichte haben jedoch ihre Leitlinien zum 01.01.2012 aktualisiert: