
Süddeutsche Leitlinien 2002 - 2019
Die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland, kurz Süddeutsche Leitlinien (SüdL), sind von den Familiensenaten der Oberlandesgerichte Bamberg, Karlsruhe, München, Nürnberg, Stuttgart und Zweibrücken erarbeitete und als Orientierungshilfe angewandte Regeln zur Entscheidung über Unterhaltspflichten gegenüber Kindern, Ehegatten und anderen Unterhaltsberechtigten. Das Tabellenwerk der Düsseldorfer Tabelle ist eingearbeitet. Die Erläuterungen werden durch nachfolgende Leitlinien ersetzt.
Die Familiensenate der Süddeutschen Oberlandesgerichte (Bamberg, Karlsruhe, München, Nürnberg, Stuttgart und Zweibrücken) verwenden diese Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wobei die Angemessenheit des Ergebnisses in jedem Fall zu überprüfen ist.
Bei der Ermittlung der Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen.