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Leitlinien zum Unterhaltsrecht OLG Bremen - FD-Platzhalter-kantig

Leitlinien OLG Bremen
[Stand: 01.07.1999]





1. Die Familiensenate des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen übernehmen zum 01.07.1999 die Tabellenwerte der neuen Düsseldorfer Tabelle (NJW 1999, 1845).

2. Die Leitlinien (Stand: 01.07.1998) werden zum 01.07.1999 zu Nr. II. 4. wie folgt fortgeschrieben:

  • Der Bedarf eines nicht privilegierten volljährigen Kindes beträgt ab 01.07.1999:
    • bei einem Kind, das nicht bei den Eltern wohnt, in der Regel 1.120 DM,
    • bei einem noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils lebenden Kind in der Regel 970 DM.
  • Bei entsprechenden Einkommensverhältnissen der Eltern ist eine Erhöhung denkbar.

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