Leitlinien OLG Bremen
[Stand: 01.07.1999]
1. Die Familiensenate des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen übernehmen zum 01.07.1999 die Tabellenwerte der neuen Düsseldorfer Tabelle (NJW 1999, 1845).
2. Die Leitlinien (Stand: 01.07.1998) werden zum 01.07.1999 zu Nr. II. 4. wie folgt fortgeschrieben:
- Der Bedarf eines nicht privilegierten volljährigen Kindes beträgt ab 01.07.1999:
- bei einem Kind, das nicht bei den Eltern wohnt, in der Regel 1.120 DM,
- bei einem noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils lebenden Kind in der Regel 970 DM.
- Bei entsprechenden Einkommensverhältnissen der Eltern ist eine Erhöhung denkbar.