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OLG Düsseldorf, Beschluß vom 17.01.2008 - II-3 WF 294/07 - FD-Platzhalter-rund

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 17.01.2008
II-3 WF 294/07



Unterhalt des getrennt lebenden Ehegatten; Bestimmung der Höhe in Abgrenzung zum nachehelichen Unterhalt.

BGB §§ 1361, 1578b

Eine Herabsetzung des Trennungsunterhalts auf den angemessenen Lebensbedarf oder seine zeitliche Begrenzung entsprechend der für den nachehelichen Uunterhalt geltenden Regelung des § 1578b BGB ist für den Trennungsunterhalt nicht vorgesehen.

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 17. Januar 2008 - II-3 WF 294/07

Tenor

Die Anhörungsrüge der Beklagten gegen den Beschluß des Senats vom 11.12.2007 (II-3 WF 294/07) wird zurückgewiesen.

Gründe

Die Anhörungsrüge ist unbegründet.

Es bleibt dabei, daß sich die Höhe des Trennungsunterhalts an den ehelichen Lebensverhältnissen orientiert, die durch die Einkünfte beider Ehegatten geprägt worden sind. Eine Herabsetzung auf den angemessenen Lebensbedarf oder eine zeitliche Begrenzung des Unterhalts entsprechend der für den nachehelichen Unterhalt geltenden Regelung des § 1578b BGB ist für den Trennungsunterhalt nicht vorgesehen.

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