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Entscheidungen OLG Nürnberg (2004) - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Nürnberg (2004)


Entscheidungen OLG Nürnberg (2004) - OLGNrnberg



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Versorgungsausgleich; Realteilung durch Halbierung des Deckungskapitals einer privaten Rentenversicherung.
VAHRG § 1

Läßt der Träger einer privatrechtlichen Rentenversicherung eine Realteilung jedenfalls auch durch Halbierung des Deckungskapitals zu, so ist die Realteilung in dieser Form durchzuführen, da dies Sinn und Zweck des Versorgungsausgleichs am besten entspricht.

OLG Nürnberg, Beschluß vom 13. September 2004 - 7 UF 829/04
FamRZ 2005, 1486 = OLGR 2005, 203

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Versorgungsausgleich; Festlegung der schuldrechtlichen Ausgleichsrente; Berücksichtigung des ausgeglichenen dynamisierten Teilbetrages einer Betriebsrente.
BGB §§ 1587f, 1587g; VAHRG §§ 3, 3b

Bei der Festlegung der schuldrechtlichen Ausgleichsrente ist der im Wege des Supersplittings nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 VAHRG bereits früher öffentlich-rechtlich ausgeglichene und zu diesem Zweck in eine dynamische Rente umgerechnete Teilbetrag einer Betriebsrente nicht in einen statischen Wert zurückzurechnen; der ausgeglichene dynamisierte Teilbetrag ist vielmehr durch Division mit dem aktuellen Rentenwert zu dem Ende der Ehezeit und anschließender Multiplikation mit dem aktuellen Rentenwert zu dem Zeitpunkt der schuldrechtlichen Ausgleichszahlung zu aktualisieren, und von der ungekürzten schuldrechtlichen Ausgleichsrente abzuziehen.

OLG Nürnberg, Beschluß vom 13. September 2004 - 11 UF 4240/03
FamRZ 2005, 627 = NJW 2005, 761 = OLGR 2005, 89 = FamRB 2005, 131 [Ls]

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Unterhalt des Ehegatten; Bemessung des Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen; Erwerbsaufwand; keine Veränderung der Erwerbspauschale in Höhe von 5% wegen geringer Entfernung zum Arbeitsplatz.
BGB §§ 1361, 1578

Die Erwerbspauschale in Höhe von 5% ist nicht wegen geringer Entfernung zum Arbeitsplatz zu verändern.

OLG Nürnberg, Beschluß vom 14. September 2004 - 10 UF 2726/04

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Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Leistungsfähigkeit; gesteigerte Erwerbsobliegenheit im Rahmen verschärfter Leistungspflicht; keine Erstreckung eines Insolvenzverfahrens auf nach Eröffnung fällig werdende Unterhaltsansprüche; Verfügbarkeit des unpfändbaren Einkommensteils für Unterhaltszwecke.
BGB §§ 1603, 1612; ZPO § 850c; InsO §§ 35, 36, 38, 40

1. Nur die bis zu der Eröffnung fällig gewordenen Unterhaltsforderungen werden Insolvenzforderungen (§§ 38, 40 InsO). Unterhaltsforderungen entstehen in jedem Zeitpunkt neu, in dem ihre Voraussetzungen vorliegen. Unterhaltsforderungen, die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehen, werden daher nicht vom Insolvenzverfahren erfaßt.
2. Der Teil des laufenden Einkommens, der die Pfändungsgrenzen des § 850c ZPO nicht übersteigt, gehört nicht zu der Insolvenzmasse, und ist für Unterhaltszwecke frei.

OLG Nürnberg, Beschluß vom 4. Oktober 2004 - 11 WF 2713/04
FamRZ 2005, 1761 = NJW-RR 2005, 776 = OLGR 2005, 335 = ZInsO 2005, 443 = NZI 2005, 638

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Erbrecht; Bewertungsstichtag für die Anrechnung von Zuwendungen auf den Pflichtteil.
BGB § 2315

Der Bewertungsstichtag für die Anrechnung von Zuwendungen auf den Pflichtteil kann durch den Erblasser auch abweichend von § 2315 Abs. 2 S. 2 BGB auf den Zeitpunkt des Erbfalles verlegt werden.

OLG Nürnberg, Urteil vom 5. Oktober 2004 - 2 U 2279/04
ZEV 2006, 361

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Versorgungsausgleich; Berechnung des Ehezeitanteils des Ehegatten aus einer privaten Rentenversicherung.
BGB §§ 1587, 1587a

Auch wenn die Beiträge für eine private Rentenversicherung aus einem zu Beginn der Ehezeit bereits vorhandenen und ausschließlich zu diesem Zweck einbezahlten Kapital eines Ehegatten bestritten werden, ist dieses bei der Berechnung des Ehezeitanteils des Ehegatten aus der Versicherung nicht zu berücksichtigen.

OLG Nürnberg, Beschluß vom 6. Oktober 2004 - 7 UF 2528/04
FamRZ 2005, 1256 = FF 2005, 116 [Ls]

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Prozeßkostenhilfe; Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts nach Inkrafttreten des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.
ZPO § 121; RVG § 46

Die Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts kann bei Anwendbarkeit des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes in der Regel nicht mehr »zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts« ausgesprochen werden.

OLG Nürnberg, Beschluß vom 6. Oktober 2004 - 10 WF 3403/04
NJW 2005, 687 = JurBüro 2005, 369 = MDR 2005, 539 = AnwBl 2005, 295 = OLGR 2005, 218 = AGS 2005, 302 = ZAP EN-Nr. 107/2005 [Ls] = RVG-Letter 2005, 23 [Ls] = RVGreport 2005, 157 [Ls]

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Heimrecht; Heimvertrag; Pflegeleistungen; Schriftform für eine Vereinbarung von gesondert zu vergütenden Zusatzleistungen; Erstattung für nicht in Anspruch genommene Verpflegung.
BGB § 812; SGB XI § 88

1. Eine mündlich oder konkludent geschlossene Vereinbarung über die Gewährung einer Komfortleistung (hier: Einzelzimmer) ist wegen Nichteinhaltung der durch § 88 Abs. 2 Nr. 2 SGB XI vorgeschriebenen Schriftform nicht wirksam. Dafür gezahltes Entgelt ist somit ohne Rechtsgrund erbracht, und nach § 812 Abs. 1 S. 1 Fall 1 BGB zurückzuerstatten.
2. Der Rückzahlungsanspruch besteht jedoch nicht in voller Höhe der ohne Rechtsgrund gezahlten Zuschläge; vielmehr ist im Wege einer Saldierung das aufgrund der Durchführung des nichtigen Vertrages Erlangte auf den Bereicherungsanspruch anzurechnen.
3. Soweit sich der Heimträger durch die Nichtinanspruchnahme der angebotenen Verpflegung (hier: wegen Ernährung über eine Sonde) Aufwendungen erspart hat, ist ein dementsprechender Anteil des Heimentgeltes nicht geschuldet.

OLG Nürnberg, Urteil vom 11. Oktober 2004 - 8 U 1069/04

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