Entscheidungen OLG Oldenburg 2001


BGB §§ 1601 ff, 1603; UVG § 7; BSHG § 91
Kein Übergang des Unterhaltsanspruchs gemäß § 7 Abs. 1 UVG bei fiktiven Erwerbseinkünften des Unterhaltsschuldners.
OLG Oldenburg, Urteil vom 31. Januar 2001 - 4 UF 109/00
FamRZ 2002, 275
Verfahrensrecht; Festsetzung des Streitwertes in Scheidungsverbundverfahren; Streitwerterhöhung durch Anhörung der Eltern zur elterlichen Sorge.
BGB § 1671; ZPO § 613; BRAGO §§ 9, 31
Die Anhörung der Eltern zu dem Sorgerecht (§ 613 Abs. 1 S. 2 ZPO) erhöht den Streitwert des Scheidungsverfahrens nicht.
OLG Oldenburg, Beschluß vom 23. Februar 2001 - 12 WF 15/01
JurBüro 2001, 362 = OLGR 2001, 93 = NdsRpfl 2001, 157 = AGS 2001, 223
Kosten und Gebühren; Rechtsanwaltskosten in Familiensachen: Vergleichsgebühr durch Einigung der Eltern über eine Umgangsregelung.
BRAGO §§ 22, 23
Keine Vergleichsgebühr bei Einigung der Eltern über die Ausgestaltung des Umgangsrechts.
OLG Oldenburg, Beschluß vom 23. Februar 2001 - 14 WF 22/01
NdsRpfl 2001, 270 = OLGR 2003, 5
Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Vereinfachtes Verfahren; Belehrungspflichten des Gerichts: genaue Beachtung der nach § 647 Abs. 1 ZPO vorgeschriebenen Belehrung einschließlich der Übersendung des amtlichen Vordrucks.
ZPO §§ 645 ff, 647, 652
Die in einem Vereinfachten Verfahren auf Festsetzung des Unterhalts mit einer nicht ordnungsgemäßen Erklärung des Antragsgegners verbundenen schwerwiegenden Folgen erfordern von dem Gericht eine genaue Beachtung der nach § 647 Abs. 1 ZPO vorgeschriebenen Belehrung einschließlich der Übersendung des amtlichen Vordrucks.
OLG Oldenburg, Beschluß vom 19. März 2001 - 12 UFH 1/01
FamRZ 2001, 1078 = JAmt 2001, 373 = NdsRpfl 2001, 193 = OLGR 2001, 177 = EzFamR aktuell 2001, 331 [Ls]
Bürgerliches Recht; Arzthaftung; Pflicht zur engmaschigen kinderärztlichen Überwachung eines neugeborenen Kindes nach schweren neurologisch relevanten Versorgungsstörungen in der Geburtsphase; Behandlungsfehler eines noch nicht ausreichend qualifizierten Assistenzarztes ohne fachärztliche Aufsicht; Entkräftung der Vermutung der Auswirkung fehlender Qualifikation in der Schädigung des Patienten ohne grobes Versäumnis durch die Behandlungsseite.
BGB §§ 823, 831; ZPO § 286
1. Es entspricht ärztlichem Standard, ein Neugeborenes, das in der Geburtsphase eine schwere neurologisch relevante Versorgungsstörung durchgemacht hat, auch in der Folgezeit engmaschig kinderärztlich zu überwachen.
2. Unterläuft einem noch nicht ausreichend qualifizierten Assistenzarzt ohne fachärztliche Aufsicht ein Behandlungsfehler, so hat die Behandlungsseite die Vermutung zu entkräften, daß sich die fehlende Qualifikation in der Schädigung des Patienten ausgewirkt hat, ohne daß es insoweit eines groben Versäumnisses bedarf.
OLG Oldenburg, Urteil vom 10. April 2001 - 5 U 88/00
Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Teilverwirkung des Unterhaltsanspruchs; Befristung bei einseitigem schwerwiegendem Fehlverhalten der kinderbetreuenden unterhaltsberechtigten Ehefrau.
BGB §§ 1570, 1579
Zu der Verwirkung und Befristung eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs.
OLG Oldenburg, Urteil vom 10. Mai 2001 - 14 UF 6/01
FamRZ 2002, 243 = NJWE-FER 2001, 227
Versorgungsausgleich; Berechnung der schuldrechtlichen Ausgleichsrente nach öffentlich-rechtlichem Teilausgleich; Einlegung eines Rechtsmittels.
VAHRG § 3b; BarwertVO
1. Bei dem (ergänzenden) schuldrechtlichen Versorgungsausgleich in bezug auf ein betriebliches Anrecht nach teilweisem öffentlich-rechtlichem Ausgleich gemäß § 3b 1 Nr. 1 VAHRG bedarf es keiner Umrechnung mit Hilfe der Barwert-Verordnung.
2. Die bisher herrschende Meinung wird häufig - insbesondere, solange die Barwert-Verordnung nicht neu gefaßt wird - zu deutlichen Unterschieden in bezug auf die den geschiedenen Eheleuten jeweils tatsächlich zur Verfügung stehenden (ehezeitbezogenen) Versorgungswerte führen.
3. Bei dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich ist für die Einlegung eines Rechtsmittels eine formelle Beschwer (Abweichen der Entscheidung von einem vorinstanzlichen bezifferten Antrag) nicht erforderlich.
OLG Oldenburg, Beschluß vom 16. Mai 2001 - 11 UF 189/99
FamRZ 2001, 1528 = NJW-RR 2002, 151 = OLGR 2001, 239 = EzFamR aktuell 2002, 9 [Ls]
Erbrecht; Feststellungsklage des Nacherben bezüglich unwirksamer Grundstücksverfügung des Vorerben; Annahme der Unentgeltlichkeit der Verfügung.
BGB § 2113
1. Der Nacherbe ist berechtigt, im Wege der Feststellungsklage die Unwirksamkeit gemäß § 2113 BGB einer Verfügung des Vorerben für den Fall des Eintritts der Nacherbfolge geltend zu machen.
2. Bei Grundstücksverfügungen kann der Anspruch des Nacherben auf Grundbuchberichtigung nicht vorgemerkt werden.
3. Zu den Voraussetzungen des § 2113 Abs. 2 BGB.
OLG Oldenburg, Urteil vom 29. Mai 2001 - 5 U 181/00
NJW-RR 2002, 728 = OLGR 2002, 20
Verfahrensrecht; Entschädigung des abgelehnten Sachverständigen; Unverwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens; Ablehnungsgrund wegen Besorgnis der Befangenheit in einem Verfahren wegen Regelung wegen Umgangs.
ZPO § 406; ZSEG §§ 1, 3, 15
1. Beruht die Unverwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens darauf, daß der Sachverständige bei der Erstellung seines Gutachtens oder bei den Vorarbeiten einen Ablehnungsgrund wegen Besorgnis der Befangenheit gesetzt hat, dann ist für einen Entschädigungsanspruch des Sachverständigen jedenfalls dann kein Raum, wenn er seine Ablehnung vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht hat.
2. Ein Grund zur Besorgnis der Befangenheit kann in einem Verfahren wegen Regelung des Umgangs eines Elternteils mit seinem Kind dann vorliegen, wenn der Sachverständige in Vorbereitung seines Gutachtens zwar eingehend - neben dem Kind - den Antragsgegner, nicht jedoch den antragstellenden Elternteil angehört hat, sofern für das Unterbleiben dieser Anhörung, sofern der antragstellende Elternteil hierzu bereit gewesen wäre, schlechterdings jeder nachvollziehbare Grund fehlt.
OLG Oldenburg, Beschluß vom 21. Juni 2001 - 3 WF 34/01
Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; unrichtige Anrechnung von Kindergeld im Antrag; Berücksichtigung der eingeschränkten Kindergeldanrechnung nach § 1612b Abs. 5 BGB von Amts wegen.
BGB § 1612b; UTAG § 2; ZPO § 655
1. Die seit dem1. Januar 2001 geltende modifizierte Kindergeldanrechnung nach § 1612b Abs. 5 BGB ist von Amts wegen zu berücksichtigen.
2. Einem Antrag im Vereinfachten Verfahren über Unterhalt in Höhe des Regelbetrages, bei dem das Kindergeld unzutreffend angerechnet ist (hier: nach der damaligen Rechtslage noch hälftig), darf das Familiengericht deshalb nicht unverändert mit der Begründung stattgeben, es habe »antragsgemäß« entschieden.
OLG Oldenburg, Beschluß vom 13. Juli 2001 - 11 UFH 12/01
OLGR 2002, 248 = JAmt 2001, 615 [Ls]
Kosten und Gebühren; Gebühr des Rechtsanwalts; Entstehen einer Vergleichsgebühr in einem isolierten Verfahrens wegen Regelung des Umgangsrechts.
BGB §§ 1684, 1671; BRAGO § 23; FGG § 52a
Für die Mitwirkung bei dem Abschluß einer Vereinbarung über das Umgangsrecht kann der Verfahrensbevollmächtigte eine Vergleichsgebühr beanspruchen (Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung, zuletzt vom 16. Juni 1993 - JurBüro 1994, 426).
OLG Oldenburg, Beschluß vom 30. Juli 2001 - 12 WF 64/01
FamRZ 2002, 1502 = JurBüro 2001, 587 = OLGR 2001, 247 = NdsRpfl 2001, 360 = AGS 2002, 83 = EzFamR aktuell 2002, 47 [Ls]
Prozeßkostenhilfe; Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts in einer Kindschaftssache.
ZPO §§ 114, 121, 616, 640d
Wegen des in Kindschaftssachen geltenden weitgehenden Untersuchungsgrundsatzes ist die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Wege der Prozeßkostenhilfe bei einer Vaterschaftsanfechtung bzw. -feststellung nicht erforderlich, wenn die Person des leiblichen Vaters nicht streitig ist.
OLG Oldenburg, Beschluß vom 2. August 2001 - 12 WF 122/01
Prozeßkostenhilfe; keine Notwendigkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts in Kindschaftssachen im Regelfall.
ZPO §§ 121, 640 ff
In Kindschaftssachen ist die Beiordnung eines Rechtsanwalts in der Regel nicht notwendig.
OLG Oldenburg, Beschluß vom 20. August 2001 - 12 WF 126/01 u.a. (12 WF 127/01)
FamRZ 2002, 106 = JAmt 2002, 150 = MDR 2002, 35 = OLGR 2001, 283 = NdsRpfl 2001, 352 = EzFamR aktuell 2002, 77 [Ls]
Versorgungsausgleich; Anrechnung niederländischer AOW-Pensionen.
BGB §§ 1587, 1587a
Zu der Anrechnung niederländischer AOW-Pensionen im Versorgungsausgleich.
OLG Oldenburg, Beschluß vom 28. Dezember 2001 - 12 UF 136/01
FamRZ 2002, 961 = OLGR 2002, 85 = NdsRpfl 2002, 144 = EzFamR aktuell 2002, 183 [Ls] = ZfE 2002, 103 [Ls]
Aktuelles
Entscheidungen Kammergericht 1994
Entscheidungen OLG Koblenz 04/1992
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