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Entscheidungen OLG Saarbrücken 1988 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Saarbrücken 1988



Versorgungsausgleich; berufsständische Versorgung; Ärzteversorgung; Anwartschaften aus dem Versorgungswerk der Ärztekammer des Saarlandes.
BGB § 1587a

Anwartschaften aus dem Versorgungswerk der Ärztekammer des Saarlandes sind nach § 1587a Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe b) BGB zu bewerten.

OLG Saarbrücken, Beschluß vom 11. Februar 1988 - 6 UF 185/85
FamRZ 1988, 958

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Prozeßkostenhilfe; keine Überprüfung von Zulässigkeit und Begründetheit der Klage im Kostenfestsetzungsverfahren.
BRAGO §§ 121, 122

Nach der Bewilligung der Prozeßkostenhilfe stellt der gewählte Rechtsbehelf keine den Vergütungsanspruch schmälernde oder ihm entgegenstehende unzulässige oder rechtsmißbräuchliche Rechtsausübung dar; insoweit findet in Kostenfestsetzungsverfahren nach erfolgter Prozeßkostenhilfebewilligung keine Überprüfung von Zulässigkeit und Begründetheit der Klage mehr statt.

OLG Saarbrücken, Beschluß vom 18. Februar 1988 - 9 WF 33/88
AnwBl 1988, 420

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Kosten und Gebühren; keine Erörterungsgebühr in Prozeßkostenhilfe-Prüfungsverfahren.
BRAGO § 31

In Prozeßkostenhilfe-Prüfungsverfahren entsteht keine Erörterungsgebühr nach § 31 Abs. 1 Nr. 4 BRAGO.

OLG Saarbrücken, Beschluß vom 6. Mai 1988 - 9 WF 70/88
JurBüro 1988, 1337

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Prozeßkostenhilfe; Zurechnung der Blindenhilfe zu den Einkünften.
ZPO § 115; BSHG § 76

Grundsätzlich ist auch die Blindenhilfe den Einkünften nach § 115 ZPO zuzurechnen; im Rahmen der Entscheidung zu § 115 Abs. 1 S. 3 ZPO, also bei der Frage der Angemessenheit weiterer besonderer Belastungen, kann jedoch der Gedanke des § 76 Abs. 1 BSHG herangezogen werden.

OLG Saarbrücken, Beschluß vom 6. Juni 1988 - 6 WF 45/88
FamRZ 1988, 1183 = JurBüro 1988, 1217

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Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des im Ausland lebenden minderjährigen deutschen Kindes auf Unterhalt nach der Ehescheidung seiner Eltern; Anwendbarkeit deutschen Rechts; Behandlung sog. Allocations familiales; Antrag auf Wegfall der Unterhaltsverpflichtung.
ZPO § 323; EGBGB Art. 18; HUÜ Art. 15

1. Verlangen in Frankreich lebende deutsche Kinder von ihrem in Deutschland lebenden Vater Unterhalt, dann gilt deutsches Recht. Die Voraussetzungen für die Abänderung eines Unterhaltstitels richten sich nach § 323 ZPO; diese Bestimmung ist als lex fori unmittelbar anwendbar.
2. Allocations familiales, die an die Mutter der Kinder gezahlt werden, sind zwar nicht als Einkommen der Kinder zu werten, sind aber auch nicht ausschließlich Einkommen der bezugsberechtigten Eltern. Allocations familiales sind - ähnlich wie Kindergeld - sozialstaatliche Zuwendungen, die wegen des durch Kinder bedingten Mehraufwandes gewährt werden. Wie bei dem Kindergeld erfolgt die Anrechnung dieser Zuwendungen auf den Unterhaltsanspruch in der Regel zur Hälfte.

OLG Saarbrücken, Urteil vom 30. Juni 1988 - 6 UF 119/86
IPRax 1989, 396

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Erbrecht; Verfahrensrecht; Zuständigkeit der Gerichte für die Wiederverwahrung eines gemeinschaftlichen Testamentes.
BGB §§ 2261, 2273, 2300

Dasjenige Gericht, welches ein gemeinschaftliches Testament in Verwahrung hatte, ist auch nach teilweiser Eröffnung für die weitere besondere amtliche Verwahrung des gemeinschaftlichen Testamentes zuständig.

OLG Saarbrücken, Beschluß vom 21. Juli 1988 - 5 W 122/88
Rpfleger 1988, 484

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Kosten und Gebühren; Erstattungsfähigkeit einer Vergleichsgebühr an den Korrespondenzanwalt.
BRAGO §§ 52, 53

Ist uneingeschränkt Prozeßkostenhilfe bewilligt worden, so steht dem Korrespondenzanwalt - neben dem eigentlichen Prozeßbevollmächtigten - bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 23 BRAGO ein Anspruch auf eine Vergleichsgebühr gegen die Landeskasse zu (gegen OLG Düsseldorf JurBüro 1983, 564).

OLG Saarbrücken, Beschluß vom 10. August 1988 - 6 WF 75/88
JurBüro 1988, 1500

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Kosten und Gebühren; Erörterungsgebühr in Prozeßkostenhilfe-Prüfungsverfahren.
ZPO § 118; BRAGO § 31

Eine Erörterungsgebühr kann jedenfalls dann anfallen, wenn die Sache durch Einreichung einer unbedingten Klage anhängig gemacht ist, im Rahmen eines Termines in dem Prozeßkostenhilfe-Prüfungsverfahren eine Erörterung der Sache gemäß § 118 Abs. 1 S. 3 ZPO stattgefunden hat, und das noch nicht rechtshängige Verfahren durch den Abschluß eines Vergleichs beendet worden ist (Aufgabe von OLG Saarbrücken JurBüro 1988, 1337).

OLG Saarbrücken, Beschluß vom 16. August 1988 - 9 WF 157/88
JurBüro 1989, 635

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Verfahrensrecht; Zwangsvollstreckung; Anfechtbarkeit der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung; greifbare Gesetzeswidrigkeit des Einstellungsbeschlusses; Beantragung eines Krankenscheines im Wege einstweiliger Verfügung.
ZPO §§ 707, 719, 793, 935 ff

1. Gegen Beschlüsse, durch die Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gemäß §§ 707, 719 ZPO einstweiligen eingestellt werden, ist die sofortige Beschwerde - ausnahmsweise - nur dann zulässig, wenn der Einstellungsbeschluß durch greifbare Gesetzeswidrigkeit gekennzeichnet ist.
2. Darin, daß dem Einstellungsantrag ohne vorherige Gewährung des rechtlichen Gehörs stattgegeben worden ist, und daß der Einstellungsbeschluß keine Begründung enthält, kann keine greifbare Gesetzeswidrigkeit gesehen werden.

OLG Saarbrücken, Beschluß vom 6. September 1988 - 9 WF 217/88
DAVorm 1988, 1042

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Prozeßkostenhilfe; Ratenzahlung; Anwaltsgebühren; Rechtsanwalt; Rechtsanwaltsgebühren; Regelgebühren; weitere Vergütung; Staatskasse; Einziehung von Prozeßkostenhilferaten.
ZPO § 120; BRAGO § 124

Das Gericht hat Prozeßkostenhilferaten einzuziehen, bis auch die weitere Vergütung des Rechtsanwalts gemäß § 124 BRAGO gedeckt ist.

OLG Saarbrücken, Beschluß vom 1. Dezember 1988 - 6 WF 128/88
FamRZ 1989, 303 = JurBüro 1989, 800

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