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Entscheidungen Kammergericht 12/1988 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen Kammergericht 12/1988



Versicherungsrecht; Hausratversicherung; Beweis eines Nachschlüsseldiebstahls.
VHB 1974 § 3

1. Fehlen sichtbare Einbruchsspuren an der Tür oder an sonstigen möglichen Einstiegsöffnungen, dann ist davon auszugehen, daß ein Dieb mit dem Originalschlüssel eingedrungen ist.
2. In einem solchen Fall ist die Hausratversicherung leistungsfrei, denn sie ist nur bei einem Nachschlüsseldiebstahl einstandspflichtig.

Kammergericht, Urteil vom 13. Dezember 1988 - 6 U 1066/88
ZfS 1990, 174

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