Entscheidungen Kammergericht 11/1988
Verfahrensrecht; Beweisaufnahme durch Sachverständige; Übergangsrecht bei mündlicher Erläuterung des schriftlichen Gutachtens nach dem Stichtag 01.01.1987; Unmaßgeblichkeit einer gerichtlichen Zusage über die Entschädigungshöhe.
ZSEG §§ 3, 7, 13, 18
ZSEG §§ 3, 7, 13, 18
1. Für die von dem Gericht nach dem 1. Januar 1987 mündliche Erläuterung oder Ergänzung eines vor dem Stichtag in Auftrag gegebenen schriftlichen Sachverständigengutachtens - für das insoweit nach § 18 ZSEG altes Entschädigungsrecht gilt - ist neue Entschädigungsrecht anzuwenden.
2. Eine bestimmte Vereinbarung des Sachverständigen mit dem Gericht - bzw. eine entsprechende Zusage - über die Entschädigungshöhe ist für die dem Sachverständigen aus der Staatskasse zu gewährende Entschädigung ohne Belang.
Kammergericht, Beschluß vom 15. November 1988 - 1 WF 1362/88
JurBüro 1989, 698
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