Entscheidungen OLG Stuttgart 07/1987
BGB § 1603
Die gesteigerte Unterhaltsverpflichtung nach § 1603 Abs. 2 S. 1 BGB trifft den nicht betreuenden Elternteil eines minderjährigen unverheirateten Kindes dann nicht, wenn der volle Unterhalt von dem betreuenden Elternteil ohne Gefährdung seines eigenen angemessenen Unterhalts aufgebracht werden kann.
OLG Stuttgart, Beschluß vom 10. Juli 1987 - 11 UF 83/87
DAVorm 1987, 818


Verfahrensrecht; Zwangsvollstreckung; Vollstreckungsgegenklage; einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung; Unpfändbarkeit von Unterhaltsrenten; Aufrechnungsverbot; Aufrechnung mit Anspruch aus überzahltem Unterhalt gegen den laufenden Unterhaltsanspruch.
BGB §§ 394, 1601 ff
Da die Unterhaltsforderung unpfändbar ist, ist es grundsätzlich unzulässig, im Wege der Aufrechnung eine Verrechnung mit zuviel geleistetem Unterhalt vorzunehmen.
OLG Stuttgart, Beschluß vom 10. Juli 1987 - 15 UF 214/87
FamRZ 1988, 204

