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Entscheidungen OLG Stuttgart 03/1987 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Stuttgart 03/1987



Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber dem Kind »im Verhältnis der Ehegatten zueinander«; keine Rechtsnachfolge des Kindes in einem im einstweiligen Anordnungsverfahren geschlossenen Unterhaltsvergleich.
ZPO §§ 620, 620f, 727

1. Nach der bis zum 31. März 1986 geltenden Regelung in § 620 S. 1 Nr. 4 ZPO wurde in Verfahren der einstweiligen Anordnung nicht der Unterhaltsanspruch des Kindes, sondern nur die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber dem Kind »im Verhältnis der Ehegatten zueinander« geregelt; eine in dem Scheidungsverfahren erwirkte einstweilige Anordnung über Kindesunterhalt gemäß § 620 S. 1 Nr. 4 ZPO a.F. wirkt daher nicht zugunsten des Kindes, sondern entfaltet Rechtswirkung nur in dem Verhältnis der Ehegatten zueinander.
2. Wegen des vorläufigen Charakters der einstweiligen Anordnung ist die Abtretung der Rechte aus dem im einstweiligen Anordnungsverfahren geschlossenen Vergleich durch die Kindesmutter an das Kind unwirksam. Die einstweilige Anordnung soll nicht dazu dienen, dem Kind den Erwerb eines eigenen Titels in der Hauptsache zu ersparen.

OLG Stuttgart, Beschluß vom 19. März 1987 - 8 WF 12/87
DAVorm 1987, 536

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Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Rechtsschutzbedürfnis für Unterhaltsklage bei Vorliegen eines ausländischen Unterhaltstitels; Anerkennung eines kanadischen Urteils.
ZPO §§ 328, 722, 723

1. Ein im Ausland ergangenes Unterhaltsurteil schließt eine neue Unterhaltsklage im Inland nicht aus.
2. Ist das ausländische Urteil anzuerkennen, muß in dem neuen Verfahren eine inhaltlich übereinstimmende Sachentscheidung getroffen werden.
3. Das Familienrecht der kanadischen Provinz Ontario läßt eine gerichtliche Unterhaltsanordnung auch für die Vergangenheit zu.
4. In Unterhaltssachen ist - im Gegensatz zu gewöhnlichen Zahlungsurteilen - die Gegenseitigkeit zwischen der Provinz Manitoba/Kanada und der Bundesrepublik verbürgt.

OLG Stuttgart, Urteil vom 24. März 1987 - 17 UF 348/86
ZfJ 1987, 297 = IPRspr 1987, 409

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