Entscheidungen OLG Stuttgart 02/1987
BGB §§ 1361, 1577, 1602
Entspricht es den ehelichen Lebensverhältnissen, daß der Unterhalt für ein nichteheliches Kind nur des einen Ehegatten aus den gemeinschaftlichen Mitteln aufgebracht wurde, so kann im Rahmen der Prüfung der Unterhaltsbedürftigkeit im Falle des Getrenntlebens dieser den anderweitig nicht gedeckten, von ihm aufgebrachten Unterhalt seines nichtehelichen Kindes vorweg von seinen Einkünften absetzen.
OLG Stuttgart, Beschluß vom 19. Februar 1987 - 17 WF 231/86
FamRZ 1987, 1030
Kosten und Gebühren; Rechtsanwaltsgebühren; besondere Gebühren in Verfahren der einstweiligen Anordnung innerhalb isolierter Familiensachen.
ZPO § 621; BRAGO §§ 41, 118
Für die Tätigkeit der Rechtsanwälte in Verfahren der einstweiligen Anordnung innerhalb der isolierten Familiensachen des § 621 Abs. 1 ZPO entstehen in entsprechender Anwendung von § 41 BRAGO besondere Gebühren im Rahmen von § 118 BRAGO.
OLG Stuttgart, Beschluß vom 23. Februar 1987 - 8 WF 104/86
Streit 1987, 67