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Entscheidungen OLG Stuttgart 02/1987 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Stuttgart 02/1987



Unterhalt des getrennt lebenden Ehegatten; Bedürftigkeit; Einsatz eines Teils der Einkünfte des Unterhaltsgläubigers für den Unterhalt eines vorehelichen Kindes.
BGB §§ 1361, 1577, 1602

Entspricht es den ehelichen Lebensverhältnissen, daß der Unterhalt für ein nichteheliches Kind nur des einen Ehegatten aus den gemeinschaftlichen Mitteln aufgebracht wurde, so kann im Rahmen der Prüfung der Unterhaltsbedürftigkeit im Falle des Getrenntlebens dieser den anderweitig nicht gedeckten, von ihm aufgebrachten Unterhalt seines nichtehelichen Kindes vorweg von seinen Einkünften absetzen.

OLG Stuttgart, Beschluß vom 19. Februar 1987 - 17 WF 231/86
FamRZ 1987, 1030

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Kosten und Gebühren; Rechtsanwaltsgebühren; besondere Gebühren in Verfahren der einstweiligen Anordnung innerhalb isolierter Familiensachen.
ZPO § 621; BRAGO §§ 41, 118

Für die Tätigkeit der Rechtsanwälte in Verfahren der einstweiligen Anordnung innerhalb der isolierten Familiensachen des § 621 Abs. 1 ZPO entstehen in entsprechender Anwendung von § 41 BRAGO besondere Gebühren im Rahmen von § 118 BRAGO.

OLG Stuttgart, Beschluß vom 23. Februar 1987 - 8 WF 104/86
Streit 1987, 67

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