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Entscheidungen OLG Stuttgart 01/1987 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Stuttgart 01/1987



Kosten und Gebühren; Rechtsanwaltsgebühren; Entstehen einer Beweisaufnahmegebühr in Kindschaftssachen; Einholung und Verwertung von Jugendamtsberichten.
BRAGO § 118

Die Einholung und Verwertung von Jugendamtberichten ist in aller Regel keine Beweisaufnahme im Sinne der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung.

OLG Stuttgart, Beschluß vom 2. Januar 1987 - 8 WF 46/86
FamRZ 1987, 406 = JurBüro 1987, 1372 = Justiz 1987, 151

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Kosten und Gebühren; Prozeßkostenhilfe; keine Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des beigeordneten auswärtigen Rechtsanwalts in Höhe ersparter Parteikosten.
BRAGO § 126

Der im Wege der Prozeßkostenhilfe beigeordnete Rechtsanwalt, der seinen Wohnsitz oder seine Kanzlei nicht an dem Sitz des Prozeßgerichts hat, kann keine ersparten Informations- und Terminsreisekosten seiner Partei geltend machen, um aus der Staatskasse seine eigenen Reisekosten zu dem Prozeßgericht vergütet zu erhalten.

OLG Stuttgart, Beschluß vom 13. Januar 1987 - 8 WF 85/86
JurBüro 1987, 1376 = Rpfleger 1987, 264 = Justiz 1987, 152

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Prozeßkostenhilfe; vor Bewilligung geleisteter Prozeßkostenvorschuß; keine Rückerstattung verauslagter Gerichtskosten durch die Staatskasse.
ZPO § 123; GKG § 58

Hat der Kläger einen Gerichtskostenvorschuß geleistet, bevor dem Beklagten Prozeßkostenhilfe bewilligt worden ist, dann kann er diesen von der Staatskasse nicht zurückverlangen, wenn dem Beklagten durch gerichtliche Entscheidung die Kosten auferlegt werden; er kann die verauslagten Gerichtskosten jedoch gegen den Beklagten festsetzen lassen.

OLG Stuttgart, Beschluß vom 13. Januar 1987 - 8 WF 89/86
JurBüro 1987, 881 = Justiz 1987, 229

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Unterhalt des geschiedenen Ehegatten nach kroatischem Recht; Erwerbsobliegenheit eines kinderbetreuenden geschiedenen Ehegatten; Bemessung des Ehegattenunterhalts; Verzicht auf nachehelichen Unterhalt.
EGBGB Art. 18; EFG

1. Nach kroatischem Recht hat der Verzicht auf nachehelichen Unterhalt keine rechtliche Wirkung.
2. Die Unterhaltsberechtigung der geschiedenen Ehefrau gegenüber dem Ehemann hängt davon ab, ob sie unter Berücksichtigung der Möglichkeiten des anderen Ehegatten ausreichende Mittel zum Leben hat.
3. Lediglich als Untergrenze des der Bemessung zugrunde zu legenden Gesamtunterhaltsbedarfs legt Art. 259 Abs. 2 EFG denjenigen Betrag der Unterhaltsbeihilfe fest, der einer völlig erwerbslosen Person in der Wohngemeinde des Berechtigten gewährt wird.
4. Nach kroatischem Recht trifft auch die Mutter, welche ein 11-jähriges Kind betreut, eine Erwerbsobliegenheit.

OLG Stuttgart, Beschluß vom 22. Januar 1987 - 17 UF 136/86
IPRax 1990, 125

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Höferecht; Beschwerde gegen eine Kostenberechnung; Wertermittlung bei einem Hofübergabevertrag; Verkehrswert eines Hofgrundbesitzes; Gebührenberechnung nach dem Verkehrswert von Grundbesitz; Ertragsmeßzahlen als weniger zuverlässige Berechnungsgrundlage; Auskünfte von Landwirtschaftskammern und Bürgermeisterämtern oder Brandversicherungswerten als Anknüpfungspunkt; Abschläge zur Bestimmung des Mindestverkehrswertes.
KostO §§ 18, 19; FGG § 12; EStG § 55

1. Nach §§ 18, 19 KostO werden die Gebühren aus dem Verkehrswert des Hofgrundbesitzes ermittelt, der aus dem Grundstückswert und aus dem Neuwert der Gebäude abzüglich einer altersbedingten Wertminderung besteht.
2. Ertragsmeßzahlen sind für die Ermittlung des Verkehrswertes landwirtschaftlicher Grundstücke jedenfalls dann kein geeigneter Ausgangspunkt, wenn zuverlässigere Anknüpfungspunkte vorhanden sind.

OLG Stuttgart, Beschluß vom 23. Januar 1987 - 8 W 448/86
DNotZ 1987, 636 = AgrarR 1987, 168

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Kosten und Gebühren; Kostenschuldner für Auslagen bei Regelung des Umgangsrechts.
KostO §§ 2, 94

Wird in den Fällen des § 94 Abs. 3 S. 2 KostO für die Auslagen kein zahlungspflichtiger Elternteil bestimmt, so können diese Auslagen nicht nach § 2 KostO eingefordert werden.

OLG Stuttgart, Beschluß vom 29. Januar 1987 - 8 WF 24/86
JurBüro 1987, 1530 = Justiz 1987, 191

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