Entscheidungen OLG Schleswig 10/1987
Ehewohnung und Hausrat; Benutzung der Ehewohnung während der Trennung; Vergütungsanspruch auch bei Einigung der Ehegatten über die Benutzung der Ehewohnung.
BGB § 1361b
BGB § 1361b
1. Die Verpflichtung zu der Überlassung der Ehewohnung nach § 1361b Abs. 2 BGB kann nicht nur auf einer Anordnung des Gerichts, sondern auch auf einer Vereinbarung der Parteien beruhen, die auch stillschweigend und durch schlüssiges Handeln getroffen werden kann.
2. Ein Anspruch auf Vergütung für die Benutzung nach § 1361b Abs. 2 BGB besteht auch dann, wenn sich die Ehegatten ohne richterliche Zuweisung der Wohnung über deren Nutzung geeinigt haben.
OLG Schleswig, Beschluß vom 19. Oktober 1987 - 12 UF 292/86
FamRZ 1988, 722 = NJW-RR 1988, 1413 = JZ 1988, 1075 = ZAP Fach 11 R, 27 [Ls]

