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Entscheidungen OLG Schleswig 08/1987 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Schleswig 08/1987



Familienvermögensrecht; allgemeine Wirkung der Ehe; schlüssige Darlegung eines Darlehensvertrages unter Eheleuten; Darlegungs- und Beweislast zu einem Ehegattendarlehen; Gefälligkeit innerhalb der ehelichen Lebensgemeinschaft.
BGB §§ 607, 1353, 1356; ZPO § 114

Wer gegen den anderen (geschiedenen) Ehegatten Ansprüche aus Darlehen aus der Ehezeit geltend macht, hat regelmäßig auch darzulegen, daß den behaupteten Absprachen ein beiderseitiger Rechtsfolgewille innewohnte, und es sich nicht nur um (gefällige) Hilfeleistungen im Rahmen der ehelichen Lebensgemeinschaft gehandelt hat.

OLG Schleswig, Beschluß vom 19. August 1987 - 15 W 3/87
FamRZ 1988, 165

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Kosten und Gebühren; Kostenfestsetzung; zulässige Erweiterung der Erinnerung auf vorher nicht angegriffene Positionen gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluß auch noch nach Ablauf der Frist für die Einlegung der Erinnerung.
ZPO §§ 103 ff; RPflG § 21

Eine fristgerecht eingelegte Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluß kann auch noch nach Ablauf der Frist für die Einlegung der Erinnerung auf Positionen erstreckt werden, die mit ihr zunächst nicht angegriffen waren.

OLG Schleswig, Beschluß vom 27. August 1987 - 9 W 17/87
JurBüro 1987, 1726 = SchlHA 1989, 47

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Kosten und Gebühren; Anwendung des neuen Gebührenrechts für Rechtsanwälte in Übergangsfällen.
BRAGO § 134

Ist ein Rechtsmittel vor dem 1. Januar 1987 eingelegt worden, dann gilt für das gesamte Verfahren, also auch für den Rechtsmittelbeklagten, gemäß § 134 Abs. 1 S. 2 BRAGO altes Gebührenrecht, wobei es unerheblich ist, ob der Rechtsanwalt des Rechtsmittelbeklagten erst nach diesem Zeitpunkt beauftragt oder bestellt oder beigeordnet worden ist.

OLG Schleswig, Beschluß vom 27. August 1987 - 15 WF 209/87
JurBüro 1988, 337

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Prozeßkostenhilfe für beide Parteien; keine Beschränkung der Staatskasse bei Geltendmachung übergegangener Ansprüche auf Rechtsanwaltsgebühren.
ZPO §§ 122 ff; BRAGO § 130

Die Staatskasse ist auch dann nicht gehindert, auf sie gemäß § 130 BRAGO übergegangene Ansprüche des beigeordneten Rechtsanwalts gegen den unterlegenen Gegner geltend zu machen, wenn beiden Parteien ratenfreie Prozeßkostenhilfe bewilligt worden war.

OLG Schleswig, Beschluß vom 31. August 1987 - 15 WF 220/87
SchlHA 1988, 67

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