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Entscheidungen OLG Schleswig 03/1987 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Schleswig 03/1987



Verfahrensrecht; Versorgungsausgleich; Wirksamkeit der Zustellung des Scheidungsurteils an den Versorgungsträger; Angabe der Versicherungsnummer.
ZPO §§ 191, 516, 621e

1. Zustellungsadressat für die Zustellung des Scheidungsverbundurteils im Rahmen des Versorgungsausgleichs ist nicht die jeweilige kontoführende Stelle, sondern der bei der Entscheidung über den Versorgungsausgleich zu beteiligende Träger der gesetzlichen Rentenversicherung oder Versorgungslast.
2. Die Urteilszustellung ist auch dann wirksam und setzt somit die Beschwerdefrist in Gang, wenn dabei nur die Versicherungsnummer eines der Ehegatten angegeben worden ist.

OLG Schleswig, Beschluß vom 30. März 1987 - 10 UF 128/80
FamRZ 1987, 958

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