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Entscheidungen OLG Schleswig 02/1987 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Schleswig 02/1987



Herausgabe eines Kindes; Verein als Beteiligter in Verfahren zur Durchsetzung der Herausgabe eines Kindes.
FGG §§ 20, 57; ZPO § 45

In Verfahren zu der Durchsetzung der Herausgabe eines Kindes ist ein Verein, der sich gegen den Mißbrauch des Sorgerechts wendet, und sich für die Eltern- und Kinderrechte einsetzt, kein Beteiligter; ihm steht also auch nicht das Recht zu, einen Richter abzulehnen.

OLG Schleswig, Beschluß vom 9. Februar 1987 - 12 WF 7/87
SchlHA 1987, 56 = FamRZ 1987, 621 [Ls] = DAVorm 1987, 558 [Ls]

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Versorgungsausgleich; Beamtenversorgung; Beamter auf Widerruf; Abänderung von Scheidungsurteilen hinsichtlich des Versorgungsausgleichs.
BGB § 1587a; FGG § 18; VAHRG § 10a; ZPO § 323

Hat das Familiengericht im Falle eines Beamten auf Widerruf keinen Versorgungsausgleich durchgeführt, weil es (fälschlicherweise) davon ausgegangen ist, daß keine ausgleichspflichtige Versorgungsanwartschaft bestehe, dann kann nach erfolgter Nachversicherung des Beamten zur gesetzlichen Rentenversicherung nachträglich ein Versorgungsausgleich nur unter den Voraussetzungen des § 10a VAHRG in Betracht kommen; weder ist eine Urteilsergänzung nach § 18 FGG möglich, noch kann die rechtskräftige Verbundentscheidung hinsichtlich des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs im Wege der Abänderungsklage gemäß § 323 ZPO abgeändert werden.

OLG Schleswig, Beschluß vom 13. Februar 1987 - 10 UF 116/84
FamRZ 1989, 517

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