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Entscheidungen OLG Frankfurt 09/1987 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Frankfurt 09/1987



Verfahrensrecht; Zwangsvollstreckung; Vollstreckbarerklärung niederländischer Versäumnisurteile.
EuGVÜ Art. 46, Art. 47

1. Versäumnisurteile niederländischer Gerichte können gemäß Art. 46 Nr. 2, Art. 47 Nr. 1 EuGVÜ nur dann für vollstreckbar erklärt werden, wenn bei den dort genannten Zustellungen die für den Rechtshilfeverkehr mit den Niederlanden einschlägigen Vorschriften eingehalten worden sind.
2. Dies setzt gemäß der deutsch-niederländischen Zusatzvereinbarung vom 30. August 1962 zu dem Haager Übereinkommen über den Zivilprozeß vom 1. März 1954 voraus, daß die betreffenden Schriftstücke durch den Staatsanwalt bei dem zuständigen niederländischen Landgericht dem Präsidenten des deutschen Landgerichts oder Amtsgerichts, in dessen Bezirk sich der Empfänger aufhält, ausgehändigt worden sind.

OLG Frankfurt, Beschluß vom 1. September 1987 - 20 W 446/86
IPRspr 1987, 398

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Versorgungsausgleich; Bewertung des Ortszuschlags familienbezogener Bestandteil; Ortszuschlagstabelle.
BGB § 1587a; BBesG § 40

1. Bei der Wertberechnung von Versorgungsanwartschaften sind familienbezogene Bestandteile, die nur wegen der bestehenden Ehe gewährt werden, nicht zu berücksichtigen; dies entspricht dem Grundsatz, daß der ausgleichsberechtigte Ehegatte nicht über den hälftigen Anteil hinaus an den ehezeitlich erworbenen ausgleichspflichtigen Anwartschaften des anderen Ehegatten beteiligt werden soll.
2. Bei der Bewertung dieser Anwartschaften ist der Ortszuschlag als familienbezogener Bestandteil nach der Ortszuschlagstabelle immer entsprechend § 1587b Abs. 8 BGB mit der Stufe 1 in die Berechnung einzubeziehen, auch wenn der Beamte den Ortszuschlag der Stufe 2 beanspruchen kann.
3. Dies gilt auch für Beamte, die vor dem Inkrafttreten des Haushaltsstrukturgesetzes am 1. Januar 1976 das 40. Lebensjahr vollendet hatten: Auch solche Beamte erhielten den erhöhten Ortszuschlag ausschließlich wegen der bestehenden Ehe, und nicht wegen Überschreitung der gesetzlichen Altersgrenze.

OLG Frankfurt, Beschluß vom 9. September 1987 - 3 UF 230/84
FamRZ 1988, 404

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Verfahrensrecht; Rechtsmittel; Zustellung eines Berufungsbegründungsschriftsatzes von Anwalt zu Anwalt.
ZPO §§ 198, 270, 519a; GKG § 8

1. Es ist zweifelhaft, ob Berufungs- und Berufungsbegründungsschriftsätze von Anwalt zu Anwalt zugestellt werden können; dies ist auch durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 14. Mai 1955 (NJW 1955, 1030) nicht eindeutig entschieden.
2. Daher liegt keine unrichtige Sachbehandlung im Sinne von § 8 GKG vor, wenn der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle auf Kosten des Berufungsführers eine beglaubigte Abschrift aus der zu der Akte gereichten Urschrift herstellt, und nochmals eine Zustellung von Amts wegen veranlaßt, obwohl der Berufungsführer auf eine von ihm vorgenommene Anwaltszustellung hingewiesen hatte.

OLG Frankfurt, Beschluß vom 18. September 1987 - 3 UF 406/86
JurBüro 1988, 340

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Verfahrensrecht; Zuständigkeit der Gerichte; Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen Familiengericht und allgemeiner Zivilabteilung.
BGB §§ 426, 1361b; GVG §§ 23b, 23c

Bei einer Klage zwischen getrennt lebenden Ehegatten auf hälftige Beteiligung an der Miete der angemieteten ehelichen Wohnung sowie auf Nutzungsentschädigung für die Benutzung eines Pkw ist die allgemeine Zivilabteilung eines Gerichts zuständig, wenn der Anspruch nicht auf eine familienrechtliche Vorschrift gestützt wird.

OLG Frankfurt, Beschluß vom 23. September 1987 - 1 UFH 18/87
NJW-RR 1988, 133

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Versorgungsausgleich; Ausschluß in Bagatellfällen; Gesetzeszweck; Verfahrensvereinfachung; richterliche Begründung der Entscheidung.
VAHRG § 3c

Die Nichtanwendung von § 3c VAHRG bedarf keiner näheren Begründung; eine andere Auffassung liefe dem gesetzgeberischen Zweck der Verfahrensvereinfachung zuwider.

OLG Frankfurt, Beschluß vom 23. September 1987 - 2 UF 141/87
FamRZ 1988, 181 = BetrAV 1988, 232 [Ls]

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