Entscheidungen OLG Frankfurt 03/1987
ZPO § 301
Machen zwei Kläger unterhaltsrechtlich gleichrangige Ansprüche geltend, so ist ein Teilurteil gegen einen der beiden Kläger unzulässig, da die Höhe des Unterhalts eines Klägers nicht unabhängig von dem Unterhaltsanspruch des anderen Klägers ermittelt werden kann.
OLG Frankfurt, Urteil vom 10. März 1987 - 3 UF 260/86
FamRZ 1987, 1275
Kosten und Gebühren; Vergleichsgebühr für den im Wege der Prozeßkostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt für einen außergerichtlich geschlossenen Vergleich.
BRAGO § 121; ZPO §§ 114 ff
Dem im Wege der Prozeßkostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt kann die Vergleichsgebühr für einen außergerichtlichen Vergleich nicht vergütet werden, auch wenn ein solcher Vergleich den Rechtsstreit vollständig beendet (gegen OLG Hamburg JurBüro 1986, 224).
OLG Frankfurt, Beschluß vom 23. März 1987 - 2 WF 43/87
JurBüro 1987, 1050 = Rpfleger 1987, 433
Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des volljährigen Kindes auf Unterhalt; Unterhaltsklage eines Volljährigen gegen den unterhaltspflichtigen Elternteil; unzulässige Widerklage auf Auskunfterteilung bezüglich der Vermögensverhältnisse des nicht an dem Prozeß beteiligten anderen Elternteils.
BGB §§ 1605, 1606; ZPO § 253
Einer im Rahmen der Klage eines Volljährigen gegen den unterhaltsverpflichteten Elternteil vom diesem erhobenen Widerklage auf Auskunfterteilung über die Vermögensverhältnisse des anderen Elternteils fehlt das Rechtsschutzinteresse, denn der klagende Unterhaltsberechtigte hat bereits die Leistungsunfähigkeit des an dem Prozeß nicht beteiligten anderen Elternteils zu beweisen.
OLG Frankfurt, Urteil vom 31. März 1987 - 4 UF 256/86
FamRZ 1987, 839 = NJW-RR 1987, 903 = EzFamR BGB § 1605 Nr. 5
Aktuelles
Entscheidungen Kammergericht 1994
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