Entscheidungen OLG Koblenz 12/1987
ZPO § 890
Die Festsetzung eines Ordnungsmittels aufgrund eines gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteils ist nur zulässig, wenn der Gläubiger die Sicherheitsleistung in dem Zeitpunkt der Zuwiderhandlung erbracht hatte.
OLG Koblenz, Beschluß vom 10. Dezember 1987 - 6 W 743/87
Kosten und Gebühren; Rechtsanwaltsgebühren; nichtgebührenrechtlicher Einwand; Auftrag nur für Prozeßkostenhilfeverfahren.
BRAGO § 19
Der Einwand im Sinne von § 19 BRAGO, der Berufungsanwalt habe gewußt, daß die Partei arm sei, und sie daher das Rechtsmittelverfahren nur nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe durchführen wolle, ist ein nichtgebührenrechtlicher Einwand gegen die Gebührenforderung aus der Hauptsache.
OLG Koblenz, Beschluß vom 21. Dezember 1987 - 14 W 858/87
JurBüro 1988, 1664 = VersR 1988, 1164 [Ls]
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